Förderung nach §16i - Umzug möglich?

Begonnen von eifelbahner, 25. April 2022, 19:46:27

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jens123

Da mit dem Wohnortwechsel wahrscheinlich eine neuer Arbeitsvertrag zustande kommen müsste, wird die Förderung nach 16i enden. Sie ist ja an dieses aktuelle Arbeitsverhältnis gebunden. Diese Spezialfrage kannst du nur mit deinem JC klären.

Eine andere Frage wäre, wenn am neuen Wohnort ein Arbeitsplatz ohne Förderung gefunden würde, ob dann das JC die Umzugskosten usw. übernehmen würde?

Ansonsten kann man hinziehen wohin man will und braucht keine "Genehmigung". Wer alles selbst bezahlt, braucht das JC über die Veränderung nur informieren. Ohne anerkannte Notwendigkeit  des Umzugs (z. B. Arbeitsaufnahme an anderem Ort) werden jedoch auch keine Umzugskosten usw. übernommen.

eifelbahner

Nach den bisher erhaltenen Informationen sieht es nun so aus:

Da die Förderung über die Zentrale läuft, steht einem Wechsel zu einer anderen Filiale nichts im Wege.
Was die Förderung betrifft wird die Zentrale wohl das JC vor Ort kontaktieren.

Ginsu

Zitat von: Meph1977 am 10. Mai 2022, 20:05:34Der Absatz 3 gibt nur an wer überhaupt für eine Förderung nach §16i in frage kommt nicht mehr und und nicht weniger.

Du verwechselst "Förderung" mit "Zuweisung", aber lassen wir das.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht