Vollständiger Leistungsentzug trotz Widerspruchsrecht nach § 76 Abs. 2 SGB X?

Begonnen von AnnaSusanna, 30. April 2022, 00:05:21

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AnnaSusanna

Liebes Schwarmwissen,

das Jobcenter hat meine Erwerbsfähigkeit geprüft und mir das Ergebnis per Post geschickt. Jetzt will es einen Leistungsanspruch bei RV und Sozialamt prüfen.

Dem Gutachten lag eine "Erklärung zur Schweigepflichtentbindung und Belehrung über das Widerspruchsrecht nach § 76 Abs. 2  SGB X" bei.  Das ,,Formular" ist ein weißes Blatt ohne jeden Briefkopf oder Logo. Der Text enthält neben allerlei Ungereimtheiten eine pauschale Zustimmung zur Schweigepflichtentbindung von Ärzten (aber nicht, welchen oder wem gegenüber genau) UND die Belehrung, dass ich der Übermittlung widersprechen kann. Welche Rechtsfolgen das für mich hat, wenn ich nicht zustimme, steht nicht drin. Der Datenübermittlung hatte ich eigentlich schon bei Abgabe der Unterlagen beim ÄD widersprochen. Dafür hab ich den Text hier aus dem Forum genutzt.

Auf meine Nachfragen zu dieser ,,Erklärung" hat die SB Reha mir den gleichen Ausdruck einfach nochmal geschickt. Diesmal zusammen mit einem "Antwortvordruck" an die Leistungsabteilung (ebenfalls ein weißes Blatt), in dem ich begründen soll, warum ich die ,,Erklärung zur Entbindung zur Schweigepflichtsentbindungen" nicht abgeben will. Ein gesondertes, formlosen Begleitschreiben weist auf ein Terminangebot des JC für Fragen hin. Der Termin war allerdings schon vorbei, als das Gutachten erst in die Post ging. Gleichzeitig hat die SB mir in dem offiziellen Anschreiben den vollständigen Leistungsentzug angedroht, wenn ich die Erklärung nicht unterschreibe. Obwohl ich ja laut Belehrung gar nicht zustimmen muss. Für die Antwort hab ich nur ein paar Tage bekommen, nämlich bis morgen. 

Durch Zufall habe ich erfahren, dass der ÄD meine beiden Hauptbehandler gar nicht angeschrieben hat. Eine persönliche Untersuchung durch den ÄD fand nicht statt. Ich wüsste gerne, auf welcher Basis dann das Gutachten erstellt wurde – und zwar bevor ich der Datenübermittlung zustimme. Die Akte habe ich schon angefordert, das kann aber noch bis zu 2 Monate dauern.

Natürlich werde ich der Rentenversicherung und dem Sozialamt alle nötigen Unterlagen zu Verfügung stellen, auch Schweigepflichtsentbindungen. Das JC gehen meine Gesundheitsdaten aber nichts an. Wie reagiere ich jetzt dem JC gegenüber am besten, um eine Sanktion abzuwenden? Darf das JC mir überhaupt die Leistungen entziehen und auch noch komplett? Meiner Mitwirkungspflicht bin ich immer nachgekommen, es gib also auch keine sonstigen Sanktionen. 
 
Danke für Eure Hilfe, gern auch beim Formulieren!

Fettnäpfchen

AnnaSusanna

Zitat von: AnnaSusanna am 30. April 2022, 00:05:21"Erklärung zur Schweigepflichtentbindung und Belehrung über das Widerspruchsrecht nach § 76 Abs. 2  SGB X" bei.  Das ,,Formular" ist ein weißes Blatt ohne jeden Briefkopf oder Logo.
Wenn ich deinen Text richtig verstanden habe dann ist das eine Information. Und zwar für den RV oder Sozialhilfeantrag.
Dazu ist das JC verpflichtet.

Allerdings kannst du auch bei diesen Anträgen ebenso die modifizierte Vorlage vom Forum nehmen, damit ist dann eine Weiterleitung an das JC eigentlich ausgeschlossen.
Im Ergebnis müsste dann die RV eine erneute Ärztliche Untersuchung vornehmen.

Zitat von: AnnaSusanna am 30. April 2022, 00:05:21Gleichzeitig hat die SB mir in dem offiziellen Anschreiben den vollständigen Leistungsentzug angedroht, wenn ich die Erklärung nicht unterschreibe.
Das dürfte nicht machbar sein da es eine Leistungseinstellung nur geben darf wenn du dich der Untersuchung verweigerst. Nachzulesen im Anhang

Zitat von: AnnaSusanna am 30. April 2022, 00:05:21Ich wüsste gerne, auf welcher Basis dann das Gutachten erstellt wurde
Wahrscheinlich nach Aktenlage aber das sollte auch in dem Gutachten stehen. Ziemlich weit oben.

MfG FN

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Kopfbahnhof

Zitat von: AnnaSusanna am 30. April 2022, 00:05:21wenn ich nicht zustimme, steht nicht drin
Kann ja auch nicht, da es keine Rechtsfolgen geben kann.
Zitat von: AnnaSusanna am 30. April 2022, 00:05:21uf welcher Basis dann das Gutachten erstellt wurde
Wozu wollen die noch eine Erklärung von dir, wenn das Gutachten schon durch ist?
Wie wurdest du den Eingestuft, als komplett Erwerbsunfähig?
Wenn ja wie lange?

Damit besteht für dich auch keine Pflicht einen Antrag auf EM Rente zu stellen.
Es gibt ja bereits ein Gutachten dazu.
Zitat von: AnnaSusanna am 30. April 2022, 00:05:21Natürlich werde ich der Rentenversicherung und dem Sozialamt alle nötigen Unterlagen zu Verfügung stellen

Das Sozialamt braucht diese Daten von dir nicht, da Vermutlich gar nicht Zuständig.
Bei der RV kannst du trotzdem einen Antrag auf EM Rente stellen (Freiwillig)
Die fordern aber die Schweigepflichtsentbindungen Eigenständig bei dir ab.
Das läuft nicht über das JC und Gutachten machen sie fast immer, auch ihre eigenen.

Zitat von: AnnaSusanna am 30. April 2022, 00:05:21in dem offiziellen Anschreiben den vollständigen Leistungsentzug angedroht
Ist es möglich das hier, Anonymisiert rein zu stellen?