Kein Hartz iv mehr durch rente der Eltern , was nun ?

Begonnen von Dust98, 30. April 2022, 18:30:05

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Flip

Zitat von: Ottokar am 03. Mai 2022, 12:11:07IMHO gibt es dazu auch ein Urteil des BSG.

Hättest du das Aktenzeichen parat? Mir ist dazu keine Rechtsprechung bekannt. Wenn es das gäbe, wäre es ein einfaches Unterfangen, die U25-Regelungen im SGB II zu umgehen. Und davon habe ich noch nie gehört.

Ottokar

Wenn ich ein Az parat hätte, hätte ich es genannt.
Außerdem kann man damit die U25 Regelung nicht umgehen, da hast du was falsch verstanden.
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Dust98

danke nochmal für all die antworten, also hab ich jetzt schonmal eniges was ich als notfallplan machen könnte falls es dann im juli nicht mehr weiter geht.
ich werde dann auch sobald wir den bescheid der rentenerhöhung haben und diesen rüber geschickt haben die antwort vom JC hier mal posten, bezüglich dem part mit dem untermietvertrag muss ich mich dann noch erkundigen , aber das mach ich dann  falls es soweit kommen sollte

Dust98

Hey :).
es gibt neuigkeiten, gestern brief erhalten von der krankenkasse das das jobcenter mich ab 1.4.22 abgemeldet hat und somit keine beiträge mehr gezahlt werden (unser bewilligtes geht aber bis juni, also hab ja diesen monat auch die 30€ überwiesen bekommen) , komischerweise steht in den letzten änderungsbescheid das die krankenkassen beträge nur bis april gezahlt werden, bis heute kahm auch kein weiterer änderungsbescheid rein. folgeantrag wurde auch schon vor ner ganzen weile gestellt , bis jetzt noch keine rückmeldung.

ich würd jetzt auch gern "Ottokar"´s vorgeschlagene methode wählen und für mich selbst einfach ein antrag stellen mit untermietvertrag.
jedoch bin ich mir unschlüssig ob ich da jetzt ein "1. antrag" stellen muss oder ob das weiterhin der Folgeantrag bleibt. und die 2. sache wie sollte man das am besten schreiben wenn die eltern die finanzielle unterstützung des kindes verweigern(da sind wir uns leider alle 3 nicht wirklich im klaren wie man das schreiben könnte). bezüglich untermietvertrag gibts ja genug vorlagen bei google also da ist alles klar soweit.

schonmal danke für eure antworten.

Dust98

nachtrag:
vorhin direkt beim JC angerufen und die meinten das ich keine hartz iv mehr bekomme aufgrund von sanktionen. also bin ich jetzt offiziell ohne krankenversicherung, selbst antrag kann ich noch nicht stellen da noch der alte folgeantrag in bearbeitung ist, weis jemand auf was für kosten ich mich da jetzt einstellen kann ?

Fränki-Boy

Hast du vom JC mal eine Anhörung, bzw. einen Sanktionsbescheid bekommen? Mündlich ist ja nicht gerade beweiskräftig.

Dust98

Zitat von: Fränki-Boy am 19. Mai 2022, 19:34:16Hast du vom JC mal eine Anhörung, bzw. einen Sanktionsbescheid bekommen? Mündlich ist ja nicht gerade beweiskräftig.
leider nein , bezüglich bescheid wurde mir gestern gesagt wird noch einer gemacht , angblich hätte ich diesen schon bekommen, also wird hoffentlich bald noch einer im briefkasten sein, der letzte änderungsbescheid war vom märz.

Dust98

#edit
grade nächsten brief von der krankenkasse erhalten, antrag auf freiwillig versichert , jemand ne idee wie ich reagieren sollte ? immerhin zahlt das jobcenter nicht mehr , geld um das ganze selbst zu zahlen hab ich auch nicht ,notfalls kann ich 1 monat selbst zahlen aus ersparten aber das wars dann auch.

bin langsam echt ratlos , würde es irgendwas bringen sich irgendwie obdachlos zu melden oder ähnliches?

goingtolegend

jan mustermann hat mit den duckmaus begriff schon recht,
durchsetzungsfähigkeit musst du erlernen,
finde das alles sehr verwirrend, was ihc in dem thread lese,
liegt wohl daran, das deine gedankengänge auch verwirrend auf mich wirken,

eigenständig werden und sich nicht weiter von den rentner eltern durchfüttern lassen und mit eigenständig meine ich, deinen papierkram zu ordnen( wenn der nicht bei deinen eltern liegt) , weiß nicht wie ottokar dir da helfen soll,

dir steht schon hartz4 zu, wenn du die situation endlich durchsetzungsfähiger und klarer darstellst, deine eltern sollen dir gefälligst helfen, wenn die das nicht tun, wende dich mal an die sozialarbeiter in der stadt und schilder dein problem genauer und nimm alles paperkram mit was du hast,
das mit den untervermietvertrag mit 1 raum ist schon gut, oder am besten 3-4 räume ganze, miete, wenn platz ist,
einfach richtig tricksy, die situation besser darstellen
jetzt wo es keine sanktionen mehr gibt, willst du vollsanktioniert / leistung gestrichen bleiben?  :no:

Dust98

#24
Zitat von: goingtolegend am 20. Mai 2022, 17:12:45jan mustermann hat mit den duckmaus begriff schon recht,
durchsetzungsfähigkeit musst du erlernen,
finde das alles sehr verwirrend, was ihc in dem thread lese,
liegt wohl daran, das deine gedankengänge auch verwirrend auf mich wirken,

eigenständig werden und sich nicht weiter von den rentner eltern durchfüttern lassen und mit eigenständig meine ich, deinen papierkram zu ordnen( wenn der nicht bei deinen eltern liegt) , weiß nicht wie ottokar dir da helfen soll,

dir steht schon hartz4 zu, wenn du die situation endlich durchsetzungsfähiger und klarer darstellst, deine eltern sollen dir gefälligst helfen, wenn die das nicht tun, wende dich mal an die sozialarbeiter in der stadt und schilder dein problem genauer und nimm alles paperkram mit was du hast,
das mit den untervermietvertrag mit 1 raum ist schon gut, oder am besten 3-4 räume ganze, miete, wenn platz ist,
einfach richtig tricksy, die situation besser darstellen
jetzt wo es keine sanktionen mehr gibt, willst du vollsanktioniert / leistung gestrichen bleiben?  :no:
was soll ich denn machen , ich kann derzeit weder hartz iv antrag für mich stellen noch bekomme ich leistung , mir ist durchaus bewusst das ich anspruch habe aber durchsetzen kann ich das ganze nicht , da ist 1. weder ein schreiben vom jobcenter erhalten habe das meine leistungen eingestellt werden und 2. antrag kann ich nicht stellen solange der folgeantrag nicht bearbeitet ist

Ottokar

Ohne vorangegangenen Verwaltungsakt darf das JC weder Sanktionen vollziehen (übrigends nur noch bis zum in Kraft treten des Sanktionsmoratoriums) noch Leistungen einstellen.
Hält sich das JC nicht daran, kann man das JC vom Sozialgericht zur Auszahlung des lt. Bewilligungsbescheid geschuldeten ALG II verurteilen lassen und mit dem Beschluss des SG das JC pfänden lassen. Das gab es schon öfter.

Zitat von: Dust98 am 24. Mai 2022, 10:25:24und 2. antrag kann ich nicht stellen solange der folgeantrag nicht bearbeitet ist
Das ist ein Irrtum, du kannst Anträge stellen soviel und wann du willst.
Und wenn das JC mit dem Folgeantrag herumbummelt, kann man das JC vom Sozialgericht zur vorläufigen Zahlung des geschuldeten ALG II verurteilen lassen und mit dem Beschluss des SG notfalls das JC pfänden lassen.
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Dust98

Also um das ganze hier mal bissl zu updaten , der folgeantrag wurde genehmigt und heute kahm die aufhebung, also wie vermutet bekomm ich ab 1.7 kein alg2 mehr. ich bin nun den vorschlag von @Ottokar gefolgt und habe heute den erstantrag ausgefüllt , ein schriftlichen widerspruch gegen den §38 habe ich auch aufgesetzt und wurde von mein eltern unterschrieben und ein untermietvertrag wurde heute auch fertig gemacht.

mich würde aber mal interessieren ob ich da vielleicht was falsch gemacht habe deswegen lad ich einfach mal alles zensiert hoch












Ottokar

Ein Widerspruch gegen die Vertretungsvermutung sollte anders formuliert und nicht mit einer anderen Erklärung vermischt werden.

Erklärung 1
Hiermit widersprechen wir ... der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II.
Unser Sohn, Herr ..., ist nicht berechtigt, für uns ALG II zu beantragen. Wir beabsichtigen nicht, einen solchen Antrag zu stellen.

Erklärung 2
Hiermit erklären wird, dass wir unseren Sohn, Herrn ..., nicht finanziell unterstützen.
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Fettnäpfchen

Dust98

Du hast vergessen "Ich wohne allein" anzukreuzen.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dust98

Zitat von: Ottokar am 24. Juni 2022, 00:47:17Ein Widerspruch gegen die Vertretungsvermutung sollte anders formuliert und nicht mit einer anderen Erklärung vermischt werden.

Erklärung 1
Hiermit widersprechen wir ... der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II.
Unser Sohn, Herr ..., ist nicht berechtigt, für uns ALG II zu beantragen. Wir beabsichtigen nicht, einen solchen Antrag zu stellen.

Erklärung 2
Hiermit erklären wird, dass wir unseren Sohn, Herrn ..., nicht finanziell unterstützen.
alles klar danke , mal sehen ob was draus wird , hatte leider alles schon am 24. frühs abgeschickt. heute kahm eine zwischenmitteilung wegen des "widerspruchs" ?! (habe gar kein widerspruch gemacht , meine eltern auch nicht), dort wurde noch noch geschrieben das der rentenbescheid fehlt und anschließend das übliche unter 25 gelaber , aber immerhin stand auf der rückseite das der antrag vom 24. mit berücksichtigt wird , was auch immer das bedeuten soll