Kein Hartz iv mehr durch rente der Eltern , was nun ?

Begonnen von Dust98, 30. April 2022, 18:30:05

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Waiman

Und wie sieht es bei dem Beitragsersteller denn jetzt aus?
Wenn du dich sonst selbst versorgen musst, mach den das beim JC klar. Ansonsten, Zahlungen von Eltern einstellen als weiteren Beweis, dass du dich selbst versorgen musst.

Dust98

Zitat von: Waiman am 02. Juli 2022, 01:29:52Und wie sieht es bei dem Beitragsersteller denn jetzt aus?
Wenn du dich sonst selbst versorgen musst, mach den das beim JC klar. Ansonsten, Zahlungen von Eltern einstellen als weiteren Beweis, dass du dich selbst versorgen musst.
bisher kahm noch nichts , heute kahm erstmal der rentenbescheid den das jobcenter noch wollte(aus welchen grund auch immer) , der wurde rüber gefaxt und jetzt muss ich wohl warten

Leeres Portemonnaie

Was ist denn eigentlich mit Zahlung von Kindergeld?
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Dust98

nachtrag:
bis heute kahm immer noch nichts an , also entschied ich mich einfach mal beim jobcenter anzurufen , dort meinten sie das meine eltern unterhaltspflichtig sind und sich auch schriflicht nicht da "raus reden" können, dann meinte sie sie müsse ihre kollegin nochmal fragen was man da jetzt noch tun könnte und will mich demnächst zurück rufen (in 20 min isses JC eh zu , da kommt denk ich mal heute nix mehr).

also wer liegt da jetzt falsch , sie oder ihr , ich bin auch der meinung das meine eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind , aber vllt gibts da doch irgendein text im sgb2(den sie auch erwähnte) ?!

Ottokar

Zitat von: Dust98 am 26. August 2022, 11:40:23dort meinten sie das meine eltern unterhaltspflichtig sind und sich auch schriflicht nicht da "raus reden" können
Das ist absoluter Blödsinn:
Zitat von: Ottokar am 01. Mai 2022, 13:22:25Barunterhaltspflicht ab dem 18. LJ besteht nur bis zum Abschluss der schulischen Grundbildung und während einer Erstausbildung.
Da der TE jedoch derzeit (aus gesundheitlichen Gründen) arbeitslos ist, besteht auch keine Barunterhaltspflicht
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


PetraL

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 14. Juli 2022, 14:11:09Was ist denn eigentlich mit Zahlung von Kindergeld?
Wird KG Ü18 nicht nur gezahlt, wenn das "Kind" noch in Schul-, (Erst-)Berufsausbildung oder (Erst)Studium ist?  :scratch:

Leeres Portemonnaie

@PetraL

Da fehlt mir leider komplett das Hintergrundwissen, was der TE macht / gelernt hat ...  :weisnich:

Eine Erstausbildung z.B. muss aber auch abgeschlossen sein, ansonsten bekommt man auch Kindergeld, wenn man eine andere Ausbildung oder Studium beginnt.
Bei Leerlauf dazwischen allerdings nur bis zu 4 Monate.

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

PetraL

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 26. August 2022, 13:46:58ansonsten bekommt man auch Kindergeld, wenn man eine andere Ausbildung oder Studium beginnt.
Meines Wissens nach aber auch nur in bestimmten - gut begründeten - Fällen.
Wie du schon geschrieben hast: dazu fehlen hier die Hintergrund-Infos.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: PetraLMeines Wissens nach aber auch nur in bestimmten - gut begründeten - Fällen.

Die Begründung liegt in der Sache - keine abgeschlossene Ausbildung. Mein Kind brauchte da keine Begründung. Einfach Meldung hin, fertig.

Habe gerade nochmal nachgelesen - sogar bei einer zweiten Ausbildung möglich.  :scratch:
Oder arbeitssuchend bzw. Ausbildungsplatz-suchend gemeldet (beim Amt). 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Dust98

Zitat von: Ottokar am 26. August 2022, 12:03:21
Zitat von: Dust98 am 26. August 2022, 11:40:23dort meinten sie das meine eltern unterhaltspflichtig sind und sich auch schriflicht nicht da "raus reden" können
Das ist absoluter Blödsinn:
Zitat von: Ottokar am 01. Mai 2022, 13:22:25Barunterhaltspflicht ab dem 18. LJ besteht nur bis zum Abschluss der schulischen Grundbildung und während einer Erstausbildung.
Da der TE jedoch derzeit (aus gesundheitlichen Gründen) arbeitslos ist, besteht auch keine Barunterhaltspflicht

haben heute noch ein Änderungsbescheid erhalten in dem drin steht das ich jeden monat ~20€ anspruch hatte (ist ne neu berechnung ab 01.2022 bis 06.2022) und dort steht überall abzüglich sanktionen und anschließend bedarf = 0€, darunter dann ebenfalls keine krankenkassen beiträge für mich , aber die dürfen doch gar keine sanktion auf krankenkasse oder miete machen soweit ich weis. den sanktionsbescheid habe ich auch nie erhalten , dieser ist angeblich direkt bei meinen anwälten gelandet, hatte zu diesen zeitpunkt noch solche 0815 anwälte online gehabt , wo ich dann nach der neuberechnung direkt das mandat beendet habe.

keine ahnung was ich jetzt noch machen soll , die haben mir anscheinend einfach eine totalsanktion rein gehauen und bis jetzt bekomm ich ja auch keine krankenkassen beträge mehr , stehe mittlerweile mit 1000€ schulden da.

#edit
auf der berechnung steht ebenfalls etwas ab monat 6: "Das Übersteigende Einkommen beträgt...."(rund 60€) , somit hab ich doch trotzdem anspruch oder nicht weil 60€ reichen doch nicht aus um krankenkassenbeiträge zu zahlen