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Aufstockende Hartz 4 Leistungen sollen nur alle sechs Monate berechnet werden

Begonnen von wipe, 02. Mai 2022, 11:17:28

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wipe

Hallo,

erst mal danke, dass es dieses Forum gibt und hier alle so hilfsbereit sind. Nun zu meiner Frage.

Ich habe einen Job und beziehe aufstockende Leistungen. Nun ist es so, dass mein Einkommen sehr stark schwankend ist. Das liegt zum einem daran, dass es immer darauf ankommt, wie viele Sonntage, Nachtschichten oder auch Feiertage man arbeitet. Generell umfasst mein Arbeitsvertrag ein Volumen von 80 Stunden, da aus gesundheitlicher Perspektive nicht mehr geht.

Nun ist es so, dass das Jobcenter die Leistungen vorläufig bewilligt. Das ist mir soweit bekannt und auch verständlich. Nun ist es so, dass das Jobcenter mir einen Abschlag von 68 € zum ersten des Monats zahlt bei einen Gesamtbedarf von 1320 €. Der größte Teil der 1320 € deckt sich durch mein Arbeitseinkommen.

Es gibt halt auch Monate wie diesen, wo ich mit meinen 80 Stunden halt 1450 € netto verdiene und somit komplett aus der Leistung ausscheide. Es gibt aber halt auch Monate wie den Februar Mai, wo ich nur 950 € netto habe und mir somit 370 € pro Monat fehlen.

Bisher ist es immer so gewesen, dass die Gelder monatlich berechnet wurden. Ich haber meine Lohnabrechnung per Mail zum Jobcenter geschickt und 14 Tage später wart das zu wenig gezahlte Geld auf dem Konto. Damit konnte ich super Arbeiten und es gab auch nie irgendwelche Probleme. Bis dann im Januar 2021 ein Betreuungswechsel stattgefunden hat. Seid da an, funktioniert hier nix mehr.

Der Gipfel war, als man mich im August 2021 komplett aus der Leistung geworfen hat, mit der Begründung, ich solle doch Wohngeld beantragen, da wäre die Leistung höher. Für Gelder vom Jobcenter würde ich zu viel verdienen. Sämtlicher Schriftverkehr von mir oder meinen Anwalt wurde für sechs Monate ignoriert, bis es im Februar 2022 zur Untätigkeitsklage gekommen ist. Dem Widerspruch aus August wurde dann binnen einer Woche abgeholfen und die Leistungen wieder aufgenommen. Der Widerspruch beinhaltete, dass Wohngelder in der Höhe überhaupt nicht existieren bzw. nicht zu erzielen sind. Auch das Wohngeldamt hat interveniert mit der Aussage, das ich bei den schwanken Einkommen bei Ihnen falsch sei.

So nun stehe ich wieder vor dem Problem, dass das Jobcenter meint, ich hätte keinen Anspruch auf monatliche Berechnung der Leistungen und sie würden die fehlenden Summen im August mit den neuen Antrag nachzahlen.

Nach langer Diskussion habe ich sie letztendlich dazu bekommen, mir zumindest den Februar und März zu berechnen, da ich sonst nicht mehr zur Arbeit gekommen wäre. Ich mache Ihnen unmissverständlich klar, dass ich diese Kosten nicht auffangen kann und ich bei 950 € netto einkommen und den Hartz 4 Satz liege nach Abzug der Miete. Ich intervenierte, dass ich schließlich irgendwie zur Arbeit kommen muss, die nur mit dem Auto zu erreichen ist, um die Uhrzeit.

Sorry für den langen Text, aber nun zur eigentlichen Frage. Ist es richtig, dass ich keinen Anspruch darauf habe,  dass die Leistungen monatlich berechnet werden? Ist es wirklich so, dass ich den kompletten Antrag aussitzen muss und erst dann den Fehlbetrag bzw. Überschuss bekomme oder zurückzahlen muss?

Ich hoffe Ihr könnt mir dazu was sagen.

Yavanna

Eigentlich ist es korrekt, dass erst bei abschließender Bewilligung alle Monate spitz abgerechnet werden. ABER es hört sich bei dir so an, als wäre das angesetzte Durchschnittseinkommen zu hoch angesetzt. Dieses sollte aus dem Einkommen der letzten 6 Monate vor dem Bewilligungszeitraum ermittelt werden. Das kannst du locker selber überprüfen.

Flip

Wie kommen denn so starke Schwankungen (500 Euro/Monat) zustande? Hast denn keine festen Stunden im Arbeitsvertrag vereinbart, keinen festen Lohn etc?

Mit welchem prognostiziertem Einkommen rechnet dein Jobcenter? Wurde der Freibetrag für Erwerbstätigkeit schon gewährt oder erst bei der endgültigen Festsetzung? Vielleicht kannst du mal den Berechnungsbogen der vorläufigen Bewilligung hochladen?