Bescheid über Kostenerstattung kommt nicht

Begonnen von terra Cotta Krieger, 09. Mai 2022, 06:44:04

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terra Cotta Krieger

Hallo,

ich hatte am 14. und 15. April ein Vorstellungsgespräch mit anschließender Probearbeit. Der Vorgang zog sich insgesamt über 2 Tage hin.
Jetzt habe ich beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten und Kosten für Unterkunft gestellt und immer noch keinen Bescheid erhalten.

Ich habe dahin gehend zwei Frage:

Habe ich einen wirklichen Rechtsanspruch auf die Erstattung dieser Kosten?

Was kann ich tun, wenn dieser Bescheid jetzt noch länger auf sich warten lässt?

Danke im Vorraus

Mit freundlichen Grüßen

terra Cotta Krieger

OLD-MAN

Eigenltich musst du deine Aufwendungen gegenüber dem pot. Arbeitgeber geltend machen (§ 670 BGB)

Nur wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme schriftlich abglehnt hat, kannst du die Kosten ggf. über´s JC erstattet bekommen und auch dann nur, wenn du sie Kosten vorher beantragt hast!

Flip

Eigentlich muss der Antrag vor dem Ereignis gestellt werden.

Bleibt ein Antrag unbearbeitet, kann man nach 6 Monaten Untätigkeitsklage erheben.