BuT Antrag fürs Mittagessen vergessen- was nun?

Begonnen von BlackCat, 16. Mai 2022, 19:39:15

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BlackCat

Hallo,
heute Mittag fiel ich aus allen Wolken, als mein Sohn mir mitteilte, dass er nicht am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen durfte. Ich habe es total vergessen, im Januar einen neuen Antrag zu stellen. Die Schule behauptet, sie hätten einen Brief geschickt, den ich aber nicht bekommen habe.
Natürlich werde ich den Antrag sofort einreichen. Fragen dazu:
1. Werden die Kosten fürs Mittagessen auch im Nachhinein übernommen?
2. Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Sohn trotzdem am Essen teilnehmen kann? Wie gesagt, ich war völlig überrumpelt,  er hatte natürlich auch kein Essen mit. Bitte keine Vorwürfe, die mache ich mir schon selbst genug.  :sad:

Ellen_Alien

Zu 1. mindestens ab Tag der Antragstellung für diesen Monat, wenn du Anspruch hast.
Heißt, du reichst die Rechnungen anschließend ab Bewilligung ein und bekommst erstattet. Wird das bei dir komplett oder anteilig übernommen?
Zu 2. mit dem Essensversorger vereinbaren. Dann bist du eben so lange vollständiger Selbstzahler, bis die Leistung bewilligt ist.

Bundspecht

Zitat von: BlackCat am 16. Mai 2022, 19:39:15Ich habe es total vergessen, im Januar einen neuen Antrag zu stellen.

Frage: warum musst Du eigentlich einen neuen Antrag stellen ??? Bei uns z.B. ist die Bildungskarte (But) an den WBA gekoppelt. Heißt, verlängert sich der WBA, verlängert sich auch die Bildungskarte.

Problem an dem ganzen ist nur, dass die SB der Leistungsabteilung dies per Hand im System einpflegen muss (laut Aussage des JC) , und es eben mal vorkommen kann, dass eben mal schnell so ein "Häkchen" übersehen wurde.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ellen_Alien

Zitat von: Bundspecht am 17. Mai 2022, 07:42:20
Zitat von: BlackCat am 16. Mai 2022, 19:39:15Ich habe es total vergessen, im Januar einen neuen Antrag zu stellen.

Frage: warum musst Du eigentlich einen neuen Antrag stellen ??? Bei uns z.B. ist die Bildungskarte (But) an den WBA gekoppelt. Heißt, verlängert sich der WBA, verlängert sich auch die Bildungskarte.

Problem an dem ganzen ist nur, dass die SB der Leistungsabteilung dies per Hand im System einpflegen muss (laut Aussage des JC) , und es eben mal vorkommen kann, dass eben mal schnell so ein "Häkchen" übersehen wurde.
Aber auch nur, wenn man Leistungen vom Jobcenter bezieht..

Bundspecht

Zitat von: Ellen_Alien am 17. Mai 2022, 13:07:37
Zitat von: Bundspecht am 17. Mai 2022, 07:42:20
Zitat von: BlackCat am 16. Mai 2022, 19:39:15Ich habe es total vergessen, im Januar einen neuen Antrag zu stellen.

Frage: warum musst Du eigentlich einen neuen Antrag stellen ??? Bei uns z.B. ist die Bildungskarte (But) an den WBA gekoppelt. Heißt, verlängert sich der WBA, verlängert sich auch die Bildungskarte.

Problem an dem ganzen ist nur, dass die SB der Leistungsabteilung dies per Hand im System einpflegen muss (laut Aussage des JC) , und es eben mal vorkommen kann, dass eben mal schnell so ein "Häkchen" übersehen wurde.
Aber auch nur, wenn man Leistungen vom Jobcenter bezieht..

Selbstredend. Ohne ALG II kein BUT !!!
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Flip

Warum? Die TE kann doch auch Wohngeld oder Kiz-Empfänger sein?

Ellen_Alien

Zitat von: Flip am 17. Mai 2022, 14:10:17Warum? Die TE kann doch auch Wohngeld oder Kiz-Empfänger sein?
Ja, genau das.
So ist es bei mir z. B. und ich habe letztens erst bei der Antragstellung gelesen, dass bei Alg2 für bestimmte BuT Leistungen keine gesonderte Antragstellung mehr erforderlich ist. Da dachte ich schon bei mir, dass das eine tolle Sache ist. Immer für alles einen extra Antrag bei teilweise überschneidenden Bewilligungszeiträumen, fand ich immer sehr nervig, an alles zu denken.

BlackCat

Zitat von: Bundspecht am 17. Mai 2022, 07:42:20
Zitat von: BlackCat am 16. Mai 2022, 19:39:15Ich habe es total vergessen, im Januar einen neuen Antrag zu stellen.

Frage: warum musst Du eigentlich einen neuen Antrag stellen ??? Bei uns z.B. ist die Bildungskarte (But) an den WBA gekoppelt. Heißt, verlängert sich der WBA, verlängert sich auch die Bildungskarte.

Problem an dem ganzen ist nur, dass die SB der Leistungsabteilung dies per Hand im System einpflegen muss (laut Aussage des JC) , und es eben mal vorkommen kann, dass eben mal schnell so ein "Häkchen" übersehen wurde.

Weil es meine Stadt besonders bürokratisch mag. Ich habe schon gehört, dass es in anderen Städten unkomplizierter ist. Hier muss bei jedem neuen Bescheid ein neuer Antrag wegen BuT gestellt werden. Da ich sowohl Ehrenamt als auch Minijob habe, ist mein Antrag immer nur ein halbes Jahr gültig