Neue EGV mit RFB trot voraussichtlicher Aussetzung der Sanktionen?

Begonnen von Unwissender, 17. Mai 2022, 10:35:31

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Unwissender

Hallo zusammen!

Ein Nachbar von mir hat eine neue EGV mit RFB bekommen!

Meine Frage: wie verhält es sich mit den Sanktionen wenn er dagegen verstößt? Da die Sanktionen voraussichtlich ausgesetzt werden (aber noch nicht sind), zählt dann das Datum der Ausstellung?

Soll heissen, wenn die EGV vor dem Beschluss der Aussetzung der Sanktionen geschlossen wurde, gilt das dann trotzdem für ihn, oder nur für solche die nach einem etwaigen Beschluss abgeschlossen werden?

Würde mich mal interessieren!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

justine1992

Zitat von: Unwissender am 17. Mai 2022, 10:35:31voraussichtlich
Das werden wir erst dann wissen. Das wird drin stehen. Jede andere Antwort ist geraten.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

goingtolegend

Laienantwort: gegen eine EGV zu verstoßen ist doch eine pflichtverletzung heisst > egal
am ende werden eh total sanktionen folgen,bezüglich mitwirkungspflichten, und dann muss eben dagegen geklagt werden,
denke mal das wird die zukünftige gängelung werden

morgen ist mittwoch, da werden sieausgesetzt, wenns durhc geht, wovon ich überzeugt bin
1 lesung letzten freitag, die anhörung war gestern montag,  ausschlaggebend ist das spd und die grünen das durchpeitschen werden , egal welche gründe da von herrn scheel gennannt wurden während der anhörung
auch der großkotzige professor anwalt der gerne im flieger sitzt und davon abrät, der war nice
die meinungen waren geteilt
nur die fdp war recht verhalten, so mein eindruck,
würde mich wundern, wenn die das nicht mitmachen

morgen also bundestag schauen, ist ne coole debatte
bin sicher wird durchgehen, malsehen ob auch mit den nachholung der sanktionen, dann das geändert wurden ist

Hary

Im Grunde steht ein Gesetz über einem Vertrag. Wenn Sanktionen gesetzlich ausgeschlossen werden, dann kann ein Vertrag zwischen SB und Kunde dies nicht aushebeln. Zumindest in der Theorie. Aber wir alle wissen ja das Jobcenter hin und wieder eine Art rechtsfreier Raum zu sein scheinen.

Umgekehrt ginge es wohl aber auch nicht, eine EGV könnte gesetzliche Sanktionen auch nicht aushebeln.

Kopfbahnhof

Zitat von: Unwissender am 17. Mai 2022, 10:35:31zählt dann das Datum der Ausstellung?
Denke ich nicht, wenn das Datum ab wann das Gesetz Gültigkeit hat, dass steht dann über der EGV.
Was genaues weiß ja noch keiner, gab ja auch mal ein Gerücht, dass Sanktionen auch Nachgeholt werden sollen.
Auch weiß keiner wann und wie das neue "Bürgergeld" kommt und was es genau sein soll.

Ginsu

Zitat von: Unwissender am 17. Mai 2022, 10:35:31zählt dann das Datum der Ausstellung?
Nein, der Zeitpunkt des Pflichtverstoßes.
Dank aber daran, das eine Sanktion noch 6 Monate nach dem Pflichtverstoß erfolgen kann.
Wenn du also im August über die Stränge schlägst, kann es Januar / Februar noch mächtig auf die Nase geben dafür.

Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

EinMensch22

Seit einigen Monaten in diesem System bezweifle ich immer mehr, dass es so viel Recht überhaupt noch gibt sobald man Sozialgeldempfänger ist. Meine Meinung, die JC werden neue Wege finden um Menschen in die Verzweiflung zu stürzen und dabei ist jedes Mittel recht, egal, was das Bundesverfassungsgericht oder die Gesetze sagen.
Das ist die Tinte auf dem Papier nicht wert, es gibt faktisch kein Recht als Sozialhilfeempfänger, die JC sind in einer Machtposition und diese nutzen diese aus ohne Rücksicht auf menschliche Verluste.
Als Sozialgeldempfänger ständig zu versuchen dieses System als menschlich als nach Recht und Gesetz folgend anzusehen, begünstigt im Zweifel den eigenen Hungertod. Ich rechne jede Woche damit, dass mir das Geld gestrichen wird, wenn es keine rechtliche Grundlage für irgendeine Sanktion gibt verhindert das gar nichts, dann wird einfach so lange weiter gemacht, egal ob es rechtswidrig ist oder nicht, bis das JC sanktionieren kann.

rioreisender

Zitat von: goingtolegend am 17. Mai 2022, 13:17:49morgen ist mittwoch, da werden sieausgesetzt, wenns durhc geht, wovon ich überzeugt bin
1 lesung letzten freitag, die anhörung war gestern montag,  ausschlaggebend ist das spd und die grünen das durchpeitschen werden , egal welche gründe da von herrn scheel gennannt wurden während der anhörung
auch der großkotzige professor anwalt der gerne im flieger sitzt und davon abrät, der war nice
die meinungen waren geteilt
nur die fdp war recht verhalten, so mein eindruck,
würde mich wundern, wenn die das nicht mitmachen

morgen also bundestag schauen, ist ne coole debatte

Wann soll das denn kommen / gekommen sein? In der Tagesordnung des Bundestages für den 18.05.2022 kann ich dazu nichts finden.

Am 19.05.2022 anberaumt für 15:20 Uhr dann aber wohl.
Bundestags-Drucksache dazu: https://dserver.bundestag.de/btd/20/014/2001413.pdf
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Kopfbahnhof

Zitat von: EinMensch22 am 18. Mai 2022, 16:46:19egal, was das Bundesverfassungsgericht oder die Gesetze sagen.
Auf ersteres kann man eh nicht Hoffen, hat die Vergangenheit ja schon gezeigt.
Da gibt es keinen mehr der, der Regierung ordentlich Dampf macht.

Ein kleines Du Du, mehr kommt da nicht rum.

Die Sätze sind seit Monaten deutlich unter dem Existenzminimum, ist denen in Berlin völlig egal.
Denen gehen die eigenen Leute mittlerweile völlig am Arsch vorbei.
Trifft Hartzer, Rentner, Geringverdiener u.ä. alle gleich.

Die Leute brauchen effektive Unterstützung JETZT und nicht erst in Monaten!
Solche Aktionen wie das 3 Monate Ticket für 9 €, sind doch nur reine Alibiveranstaltungen.

Hauptsache das Spekulantenpack bekommt weiter seine Anteile.

rioreisender

Aktuelle Tagesordnung, der Tagesordnungspunkt startet nun planmäßig heute 19.05.2022 um 16:30 Uhr:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-sanktionsmoratorium-hartz-iv-894686

Wenn der Antrag / Gesetzentwurf heute angenommen wird: Weiß jemand, ab wann er dann wirksam wird?

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Ich antworte mir mal selbst:

"Inkrafttreten des Gesetzes

Nachdem der Gesetzentwurf den Bundestag und den Bundesrat passiert hat, muss er noch weitere Stationen durchlaufen, um als Gesetz in Kraft zu treten.

Das beschlossene Gesetz wird zunächst gedruckt und der Bundeskanzlerin sowie dem zuständigen Fachminister zur Gegenzeichnung zugeleitet.

Anschließend erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Ausfertigung. Er prüft, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist und nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt. Danach unterschreibt er es und lässt es im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.

Damit ist das Gesetz verkündet. Ist kein besonderes Datum des Inkrafttretens im Gesetz genannt, gilt es automatisch ab dem 14. Tag nach der Ausgabe des Bundesgesetzblattes."


Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.