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2 x Überzahlung, wie / wie hoch verlangt das JC das Geld zurück ?

Begonnen von FrauRatlos, 17. Mai 2022, 20:03:02

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FrauRatlos

Hallo,
wenn es zu einer Überzahlung kommt, zieht meistens das Jobcenter, von jeder Person in der Bedarfsgemeinschat 10 % des Reglsatzes ab.
1.Person 404 €
2.Person 404 €
3.Person 360 € (Kind U25)
Das wären dann wahrscheinlich 116,80 €, die das Jobcenter dann monatlich einbehält. Richtig ?

Was aber, wenn durch eine weitere Arbeitsaufnahme, noch mal eine Überzahlung stattfinden wird, wird dann noch einmal jeden Monat diese ca 116,80 € eingefordert ?
Also 2 x 116,80 € = 233,60 € ?
Für die erste Überzahlung soll jetzt eine Anhörung, aller 3 Gedarfsgemeinschaftmitglieder, stattfinden, ob man mit den 10% vom Regeldatz je Person einverstanden ist.
Und warum es eine Überzahlung gab, soll man auch noch einmal erklären, obwohl das Jobcenter ganz genau weiß, dass eine Arbeitsaufnahme und der Lohn der Grund der Überzahlung war.
Die zweite Überzahöung  inkl. zweite Anhörung, wird garantiert noch kommen, vom Jobcenter.
Die Überlegung ist damit nicht einverstanden zu sein, denn es wir eine zweite Überzahlung geben.
Wenn wirklich beide Überzahlung seperat zurück gezahlt werden müssen, dann wären die 233,60 € ziemlich viel Geld im Monat, was das Jobcenter dann einbehalten würde.
Wäre es da nicht besser, wenn die Abzahlung der Überzahlung über den Inkassodienst der Agentur für Arbeit Recklinghausen (die für uns zuständig ist) läuft und man dann kleinere Ratenbeträge abzahlen kann ?

Oder rechne und sehe ich das falsch ?

lG


Flip

Bis 30% Aufrechnung sind rechtlich möglich. Im Zweifel kannst du es dir nicht aussuchen, ob du per Einbehalt zurück zahlst oder mit Raten an Inkasso.

FrauRatlos

Zitat von: Flip am 17. Mai 2022, 20:07:07Bis 30% Aufrechnung sind rechtlich möglich.
Das heißt also, das Jobcenter darf nur 30 % vom Regelsatz (bei 3 Personen je 10 %) einbehalten; egal ob es nur 1 Überzahlung oder 2 Überzahlungen sind !?
Oder meinst Du je Person 30 % Regelsatz Abzug, je Person in der BG ?

Auf jeden Fall wurde das Jobcenter ( die Leistungsabteilung und die arbeitsvermittlung) immer sofort über die Arbeitsaufnahme informiert, aber trotzdem kam es zur Überzahlung.
Ungefähr am letzten Tag des Monats wird ALG II gezahlt für den Folgemonat, aber wenn kurz nach dieser ALG II Zahlung plötzlich eine Arbeitsaufnahme erfolgt und der Lohn noch im aktuellen Monat überwiesen wird, kommt es zur Überzahlung des ALG II.
Die Überzahlung ist aber nicht durch falsche Angaben oder verschwiegene Angaben des ALG II Empfängers erfolgt.

Wolverine36

Hartz 4 wird rück wirkend gezahlt genauso wie Rente.Falls das nicht geändert wurde.

BigMama

Zitat von: Wolverine36 am 17. Mai 2022, 20:36:34Hartz 4 wird rück wirkend gezahlt
Nein, wird es nicht. Es wird immer im voraus für den nächsten Monat gezahlt.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Schmidtchen

30% sind etwas anderes als pro Person 10%.

404 + 404 + 360 = 1168

1168 * 30 /100 = 350,40

oder wenn man es pro Person rechnet:

30% von 404 = 121,20
30% von 404 = 121,20
30% von 360 = 108,00

zusammen also auch 350,40.

Flip

ZitatDie Überzahlung ist aber nicht durch falsche Angaben oder verschwiegene Angaben des ALG II Empfängers erfolgt.

Deshalb gehen auch nur jeweils 10% Aufrechnung und nicht gleich 30%. Und ja, das ist pro Person möglich.