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Arbeit,Umzug in neues BL

Begonnen von Zazu72, 19. Mai 2022, 13:07:26

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Zazu72

Hallo ihr Lieben,
Ich würde gerne wissen,wie sich folgendes zu tragen würde.
Wenn ich eine Jobzusage habe und den Vertrag unterschrieben habe und mich aber umentscheiden würde da ich lieber wieder in meine alte Heimat zu meiner Familie ziehen würde,komme ich aus dem Vertrag wieder raus?
Ich nehme an das mir das JC den Umzug deshalb nicht bezahlen würde,auch wenn ich um neune Bundesland eine Arbeit antreten würde?Oder vielleicht doch?
Wenn ich ohne Zustimmung des hiesigen JC umziehen würde,könnte ich dann im neuen Bundesland zur Überbrückung bis zum ersten Lohn einen Antrag beim JC stellen?Wenn die neue Unterkunft nicht im angemessenen Bereich liegen würde,würde das JC wenigstens die angemessene Miete übernehmen bis zur ersten Lohnauszahlung?

Fettnäpfchen

Zazu72

Zitat von: Zazu72 am 19. Mai 2022, 13:07:26Wenn ich eine Jobzusage habe und den Vertrag unterschrieben habe und mich aber umentscheiden würde da ich lieber wieder in meine alte Heimat zu meiner Familie ziehen würde,komme ich aus dem Vertrag wieder raus?
Das kommt wohl auf denm AG an
und hoffentlich weiß das JC nichts von der Aktion.

Zitat von: Zazu72 am 19. Mai 2022, 13:07:26ch nehme an das mir das JC den Umzug deshalb nicht bezahlen würde,auch wenn ich um neune Bundesland eine Arbeit antreten würde?Oder vielleicht doch?
Würde und hätte ? wenn es konkretes dazu gibt stell die entsprechende Frage(n)! Vllt beantwortet ja der Ratgeber Umzug deine Fragen.
und natürlich ist Arbeitsantritt ein Grund aber nicht wenn es der ist der wieder gekündigt werden soll.

Zitat von: Zazu72 am 19. Mai 2022, 13:07:26Wenn die neue Unterkunft nicht im angemessenen Bereich liegen würde,würde das JC wenigstens die angemessene Miete übernehmen bis zur ersten Lohnauszahlung?
Ja allerdings immer solange du Anspruch hast. Hat nichts mit Lohn zu tun
und für Nachzahlungen gibt es dann auch keinen Anspruch so wie Kaution ebenso.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Zazu72

Also das JC hat den Arbeitsvertrag erhalten,der AG hat ihn noch nicht von mir unterschrieben zurück.

Fettnäpfchen

Zazu72

Zitat von: Zazu72 am 19. Mai 2022, 16:21:44Also das JC hat den Arbeitsvertrag erhalten,der AG hat ihn noch nicht von mir unterschrieben zurück.
Viel zu voreilig...(abgesehen davon das der AV das JC egtl. nichts angeht) wie willst du da jetzt rauskommen ohne dass das JC sagt "du hast deine Hilfebedürftigkeit trotz AV nicht verringert"?

MfG FN
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Zazu72

Der Arbeitsvertrag läuft ab September.
Der Arbeitsvertrag im neuen Bundesland vielleicht schon eher.Ich würde also früher aus der Bedürftigkeit kommen.

justine1992

Solange das noch VIELLEICHT ist, kannst Du auch nur VIELLEICHT-Antworten kriegen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Fettnäpfchen

Zazu72

Zitat von: Zazu72 am 19. Mai 2022, 16:46:02Der Arbeitsvertrag im neuen Bundesland vielleicht schon eher
Wenn du einen AV vorlegen kannst in dem das bestätigt ist auch das du dort beschäftigt wirst kommst du vllt. aus der Nummer raus.

Das JC wird da sicher darauf bestehen; denn wenn nichts vorliegt aus dem heraus vorgeht warum du den erstgenannten Job nicht antrittst dann fällt den sicherlich etwas ein um dir massiv Schwierigkeiten zu bereiten.

Ein schönes WE
FN
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justine1992

Wenn der Arbeitsvertrag am alten Wohnort erst ab September läuft, hast Du doch noch genug Zeit, den anderen fix zu machen.
Wenn Du den vorliegenden AV nicht unterschreibst und dann wider Erwarten doch keinen anderen findest - ist das "blöd".
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.