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Zweitwohnung in einen anderen Bundesland

Begonnen von Esthera, 24. Mai 2022, 23:44:06

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Esthera

Guten Abend zusammen,
Ich habe eine Frage zur Höhe der Sozialleistungen vom Jobcenter. Nun, der Punkt ist, dass unsere Familie seit einigen Monaten Sozialgeldempfänger vom Jobcenter ist. Mein Mann arbeitet seit einigen Monaten in einem anderen Bundesland und mietet dort auch eine kleine (1-Zimmer-) Wohnung, da die Entfernung zum Hauptwohnsitz zu groß ist, um täglich zu pendeln. Sollte das Jobcenter also die höheren Ausgaben für die Wohnung (eigentlich zwei) berücksichtigen? Kommen da schon private Gründe in Betracht und es ist ihnen egal, ob der Ehemann so weit arbeitet, dass er eine zweite Adresse braucht?

Ich möchte nur erwähnen, dass mir das Jobcenter selbst mehrfach (leider nur bei Telefonaten) versichert hat, dass sich die Höhe der Leistung aufgrund höherer monatlicher Ausgaben erhöhen würde. Bisher (5 Monate) ist jedoch nichts dergleichen passiert und sie vermeiden dieses Thema erfolgreich in E-Mails.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und alle Hilfe in dieser Angelegenheit.

VG
Esthera

Ginsu

Setzt die Kosten der doppelten Haushaltsführung als Freibetrag für das Erwerbseinlommen, anstelle der 100 € Grundfreibetrag an.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

Esthera

Danke für den Tipp. Leider ist das Thema für mich sehr kompliziert, aber ich habe eine Zusatzfrage - ob das Jobcenter meine Zweitwohnung von Anfang an (ab Januar dieses Jahres) kennt und bisher bei der Berechnung der Höhe nicht berücksichtigt wurde Hartz IV Zuschuss, dann soll ich mich bei jemandem wichtiger melden?

VG
Esthera