Wohnen im Elternhaus, Miete beantragen möglich?

Begonnen von klauskinski, 25. Mai 2022, 14:24:07

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klauskinski

Hallo liebe Userinnen und User,

ich bin in diesem Forum neu hier und habe eine Frage die mir vor einiger Zeit gestellt wurde, zwecks Beantragung beim JC. Ich wohne bei meiner Oma im Elternhaus in 2 Räumen. Die anderen Räume bewohnt Sie und Ihr gehört auch das Haus. Ich wohne Mietfrei da ich mich auch ums Grundstück kümmere. Bei einer Maßnahme vom JC hat mir der Kursleiter geraten bzw. erzählt ich könne beim JC Miete beantragen was dann auf das Konto der Oma überwiesen werden könne.(Damit es meiner Oma ein bischen finanziell besser geht.) Jetzt meine Frage: Ist das überhaupt möglich, Untermietvertrag oder was muss man machen damit vom JC Miete gewährt wird?

Um hilfreiche Antworten wird gebeten!

Mit freundlichem Gruß

klauskinski

Flip

Wie lange wohnst du dort schon? Seit wann bekommst du ALG 2? Was hast du im Antrag auf ALG 2 zu den Wohnkosten bisher angegeben?

Fettnäpfchen

klauskinski

Zitat von: klauskinski am 25. Mai 2022, 14:24:07Die anderen Räume bewohnt Sie und Ihr gehört auch das Haus.
Zitat von: klauskinski am 25. Mai 2022, 14:24:07Bei einer Maßnahme vom JC hat mir der Kursleiter geraten bzw. erzählt ich könne beim JC Miete beantragen was dann auf das Konto der Oma überwiesen werden könne.(Damit es meiner Oma ein bischen finanziell besser geht.) Jetzt meine Frage: Ist das überhaupt möglich, Untermietvertrag oder was muss man machen damit vom JC Miete gewährt wird?
Da es Eigentum deiner Oma ist geht KEIN Untermietvertrag.
(Endlich mal eine Maßnahme die auch zu etwas führt  :zwinker: )

Was geht ist entweder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung oder ein Mietvertrag.
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt

Auf das Konto deiner Oma würde ich nie zulassen; müsste zudem extra beantragt werden.
Wenn dann bekommst du das Geld als KdUH nach Antragstellung und überweist es dann deiner Oma oder gibst es Ihr in bar gegen Quittung.
Die Angemessenheitskriterien dürfen nicht überschritten werden und die Miete sollte angemessen sein, heißt wenn du wenig Räume bzw qm hast sollte die Summe nicht gerade "utopisch" sein.
Angemessenheitskriterien > https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html und dazu ein Anschreiben und eine Kopie des Vertrages.

Antragstellung > Damit VÄM

Eine Begründung warum jetzt plötzlich Miete verlangt wird wäre z.b.: dass deine Oma auf das Geld angewiesen ist.
Schließlich gibt es keine Verpflichtung dich kostenfrei wohnen zu lassen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

klauskinski

Betrifft Autor Flip:

 Momentan bekomme ich kein ALG II. Da ich arbeiten bin (25 Std./Woche). Im Dezember müsste ich aufstockende Leistung beantragen da ich im Dezember bis April nur 16 Std. wöchentlich arbeite. Momentan verdiene ich "zu viel" und somit falle ich aus der Hilfebedürftigkeit. Und wohnen tue ich schon dort seit ich denken kann.

Grüße
klauskinski

Fettnäpfchen

Zitat von: klauskinski am 29. Mai 2022, 13:14:34Momentan bekomme ich kein ALG II.
Dann ist dass
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Mai 2022, 16:36:46Antragstellung > Damit VÄM
falsch!
Wenns dann mal soweit ist und du stellst einen Antrag dann je nach
dem was für Antragsformulare verlangt werden. Das steht ja in den Sternen wegen dem Corona und Bürgergeld was zur Zeit läuft.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yavanna

Am besten macht ihr jetzt schon eine Vereinbarung und du zahlst Miete.
Abschluss bei Antragstellung hat immer ein Geschmäckle von "abgreifen"

Birgit63

Du verdienst jetzt Geld und wohnst mietfrei bzw. gibst deiner Oma keinen Cent. Ab dem Zeitpunkt, wo du Sozialleistungen bekommst, möchtest du deiner Oma Miete bezahlen, damit es ihr finanziell besser geht. Nee du möchtest deiner Oma dann Miete zahlen, weil die Miete nicht aus deinem Portemonnaie kommt. 

Flip

Zitat von: klauskinski am 29. Mai 2022, 13:14:34Da ich arbeiten bin (25 Std./Woche). Im Dezember müsste ich aufstockende Leistung beantragen da ich im Dezember bis April nur 16 Std. wöchentlich arbeite.

Ist der Arbeitsvertrag nur befristet oder von vornherein so auf 16 Std./Wo. ab Dezember geschrieben? Oder wird es eine Änderungskündigung geben? Was hindert dich, dir eine auskömmliche Arbeitsstelle zu suchen? Seit wann hast du den Job? Wie ging das letzten Winter?

klauskinski

Zitat von: Flip am 30. Mai 2022, 14:03:32
Zitat von: klauskinski am 29. Mai 2022, 13:14:34Da ich arbeiten bin (25 Std./Woche). Im Dezember müsste ich aufstockende Leistung beantragen da ich im Dezember bis April nur 16 Std. wöchentlich arbeite.

Ist der Arbeitsvertrag nur befristet oder von vornherein so auf 16 Std./Wo. ab Dezember geschrieben? Oder wird es eine Änderungskündigung geben? Was hindert dich, dir eine auskömmliche Arbeitsstelle zu suchen? Seit wann hast du den Job? Wie ging das letzten Winter?



Wie ich das im Winter mache ist mir selbst ein Rätsel. Denn selbst mit den 16 Std/ Woche bekomme ich immer noch "zu viel" um aufstockende Leistungen zu bekommen. Antrag kann JEDER stellen, aber nach Prüfung sieht das ganze dann immer anders aus. Wenn ich in einer Mietwohnung leben/wohnen würde Müsste ich Miete beantragen da das Gehalt dann überhaupt nicht reichen würde.


Und mit anderer Arbeitsstelle suchen ist hier aufm Dorf ganz schlecht. Jedenfalls in meiner Region. Und wenn ich die Arbeitsstelle wechseln würde. Kommt am Ende das selbe bei raus. Mindestlohn. Damit habe ich dann auch nix gekonnt! Umschulen geht nicht. Müsste ich selber finanzieren um beim Jobcenter wurde gesagt das sei nicht nötig gem. § 80 ff SGB II.

klauskinski

Zitat von: Birgit63 am 30. Mai 2022, 06:57:39Du verdienst jetzt Geld und wohnst mietfrei bzw. gibst deiner Oma keinen Cent. Ab dem Zeitpunkt, wo du Sozialleistungen bekommst, möchtest du deiner Oma Miete bezahlen, damit es ihr finanziell besser geht. Nee du möchtest deiner Oma dann Miete zahlen, weil die Miete nicht aus deinem Portemonnaie kommt. 


Wenn ich genug verdienen würde könnte ich auch mehr abgeben. Da ich es aber nicht habe muss ich das beantragen! Jeder, bei dem das Einkommen nicht reicht, hat das Recht einen Antrag zu stellen. Wenn das andere nicht machen wollen, obwohl ihnen staatliche Hilfe zu steht und es ihnen dadurch besser geht dann ist das nicht meine Schuld sondern denen ihre! Jeder kann auch Einkommensteuererklärung machen! dort bekommt man auch Geld vom Staat zurück. Wer das nicht macht verschenkt auch Geld!!! Richtig die Miete zahlt dann evtl. anteilig das JC. Ist übrigens bei den meisten so das Miete vom JC übernommen werden. Es sei denn die Bude ist zu teuer.

Birgit63

Denke, du verdienst mit 16 Std. immer noch zu viel um Hartz IV zu beantragen? Was denn nun? Vielleicht solltest du mal richtige Zahlen nennen, damit man auch richtig antworten kann.