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Umzug - Antrag bei neuem Jobcenter

Begonnen von talokatel823, 14. März 2022, 12:29:49

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justine1992

Gern geschehen. Ich danke Dir auch für Deine freundliche Antwort.

Zitat von: talokatel823 am 02. Mai 2022, 09:45:37Ja, tut sie.
Dann musst Du natürlich den Mietvertrag und die letzte Mieterhöhung vorlegen (und das muss in Kopie in die Akte), ebenso Belege zu Nebenkostenabschlägen (falls die sich auch auf den Hauptmietvertrag beziehen).

Zitat von: talokatel823 am 02. Mai 2022, 09:45:37Und bei welchen der Dokumente dürfen die das ohne meine Erlaubnis nicht bzw. welche dürfen sie auch rechtlich nicht kopieren?
Niemand darf Unterlagen von Dir ohne Dein Einverständnis kopieren. Gar keine. Aber in dem Moment, in dem Du sie aus der Hand gibst, akzeptierst Du das bzw. musst davon ausgehen.

Zitat von: talokatel823 am 02. Mai 2022, 09:45:37Aber die brauchen die KbV und BKA doch für die Berechnung der KdU. Auf irgendeiner Basis müssen sie die doch berechnen. Wie soll das sonst gehen?
Keine Ahnung. Gibt viele Möglichkeiten. Offensichtlich ist Eure Vereinbarung bezogen auf den Hauptmietvertrag (muss aber nicht so sein).

Zitat von: talokatel823 am 30. April 2022, 16:24:36Erklärung zur Vermutung einer VuE (nach Vorbild aus dem Forum)
klang nicht nach "unverändert übernommen"

Zitat von: talokatel823 am 02. Mai 2022, 09:45:37Mir geht es nur darum, was das JC von mir für Unterlagen braucht und welche ich verweigern kann.
Dann sag das doch gleich. Und am besten mit allen Angaben, die zu einer sinnvollen Beantwortung notwendig sind.
Du kannst alles verweigern. DIE brauchen gar nichts von Dir. Du bist derjenige, der was will.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

talokatel823

Zitat von: justine1992 am 02. Mai 2022, 12:19:19Gern geschehen. Ich danke Dir auch für Deine freundliche Antwort.
Entschuldige. Ich musste mich kurzfassen, aber ich danke dir natürlich für deine Antwort, auch wenn sie mir leider nur zum Teil hilft.
Man kann mit dem JC einfach so viel falsch machen. Ich belese mich hier schon seit Wochen, versuche für mich nützliches herauszufiltern und aufzuschreiben. Trotzdem ist diese extreme Unsicherheit und Angst immer noch da, kein Geld zu bekommen.

ZitatDann sag das doch gleich. Und am besten mit allen Angaben, die zu einer sinnvollen Beantwortung notwendig sind.
Die Angaben möchte ich so anonym wie möglich halten und nicht alles ist relevant.
Nochmal die Kurzfassung: Ich möchte nach Auszug aus meiner Wohnung eine WG mit einem langjährigen Kumpel in seiner Wohnung gründen, wir haben eine KbV erstellt und wollen uns auf alles vorbereiten, was auf uns zukommen könnte, z.B. wenn das JC uns eine VuE unterstellt, etc.

Fettnäpfchen

talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 02. Mai 2022, 09:45:37Und bei welchen der Dokumente dürfen die das ohne meine Erlaubnis nicht bzw. welche dürfen sie auch rechtlich nicht kopieren?
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. April 2022, 15:50:50Dem JC klar das es keine rechtliche Grundlage dafür gibt.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

Zitat von: talokatel823 am 02. Mai 2022, 13:39:30was auf uns zukommen könnte, z.B. wenn das JC uns eine VuE unterstellt, etc.
Darauf kann man erst reagieren wenn es soweit ist. Vorbeugend geht zwar wie schon geschrieben auch aber wenn die eine VuE vermuten dann machen die das trotzdem.
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. April 2022, 15:50:50Du wohnst alleine in deinem Haushalt, allerdings wohnt noch jemand in der Wohnung nämlich dein Vermieter.
Du musst die VuE nicht ausfüllen.
Wenn das JC dann die VuE verlangt kannst du diese ausfüllen da man damit auch die VuE verneinen kann. (s. Anhang)
oder
dem JC per Schreiben mitteilen das du keine VuE mit deinem VM bildest weil du nicht bereit bist für diesen aufzukommen.
Leitfaden bei Unterstellung einer BG / VuE / HG

Zitat von: talokatel823 am 02. Mai 2022, 09:45:37Aber die brauchen die KbV und BKA doch für die Berechnung der KdU. Auf irgendeiner Basis müssen sie die doch berechnen. Wie soll das sonst gehen?
Wenn die KbV einen Bezug zum Hauptmietvertrag hat dann kann das JC diesen auch anfordern, dass hat aber nichts mit einer Verantwortung oder Einstehenssache zu tun und wird bei Verweigerung dann vom Vermieter eingefordert.

MfG FN

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

talokatel823

Ich bin heute mit allen Unterlagen beim JC vorstellig geworden, habe alles am Empfang abgegeben und mir eine Empfangsbestätigung der eingereichten Unterlagen geben lassen. Allerdings brauchte ich nur den HA, EK, KbV (ohne Anlagen) und Aufhebungsbescheid des alten JC abgeben. Auf meine Verwunderung wurde mir gesagt, dass bis Ende des Jahres keine Vermögensprüfung stattfinde, da die Regelung verlängert wurde.  :scratch:  Davon habe ich jetzt nichts mitbekommen, wäre aber klasse, wenn es wirklich so ist.

Alles in allem eine positive erste Erfahrung - auch wenn ich vor Nervosität gezittert habe - und ich bin froh, dass das so gut geklappt hat. Was natürlich noch nichts heißen muss. Die nächsten 1-2 Wochen bekomme ich entweder ein Schreiben, dass sie noch Unterlagen brauchen oder direkt einen Belwilligungsbescheid (mit hoffentlich korrekt berechneten Leistungen).

Gleichzeitig lag heute eine Einladung vom alten JC im Briefkasten für Mitte Mai. Unfassbar :lachen:

Fettnäpfchen

talokatel823

Na hoffentlich reicht das so und der Antrag geht durch.
Ansonsten meldest dich halt hier wieder!

MFG FN
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talokatel823

#35
Hallo zusammen,

ich habe heute die Rückmeldung des JC erhalten. Sie benötigen noch:
- Meldebescheinigung
- beigefügte Anlage VE vollständig ausgefüllt
- Hauptmietvertrag
- beigefügte Anlage KdU

Ich habe bei der Ummeldung nur eine "Amtliche Meldebestätigung für die Anmeldung" erhalten. Kann ich die auch nehmen? Bisher sahen die immer anders aus und für eine Meldebescheinigung müsste ich erst wieder einen Termin beim Bürgeramt machen, aber vor übernächster Woche bekomme ich keinen mehr. Da es dringend ist, sollte ich es einfach mit der Anmeldebestätigung versuchen?

Zur Anlage VE habe ich ja bereits Tipps bekommen. Ich werde sie nicht ausfüllen (meine Daten wurden bereits vom JC eingetragen) und stattdessen nur die Erklärung dazu zurückschicken. Ist das richtig so oder muss die Anlage VE unterschrieben werden, auch wenn ich sonst nichts ausfüllen werde?
Ich tue mich bei der Anlage VE immer noch mit der Definition des Haushaltes unter Punkt 2 schwer. Ein gemeinsamer Haushalt ist ja nicht gleich eine Haushaltsgemeinschaft nach SGB II. Deshalb ist die Frage, wie das vom JC ausgelegt wird. Grundsätzlich hat ja jede Einzelperson und jede WG oder andere Gemeinschaft einen Haushalt, weil entweder allein oder zusammen für die Kosten der Unterkunft aufgekommen und sich um die Wohnung gekümmert wird. Da gehört natürlich eine gewisse gemeinsame Verantwortung dazu. Deshalb ist man aber nicht gleich eine VuE.

Braucht das JC alle Seiten des Mietvertrages meines Mitbewohners oder reichen bestimmte Seiten aus? Der Mietvertrag ist 10 Jahre alt. Vereinbarungen und Mietkosten sind daher nicht mehr aktuell. Vermutlich werden sie dann noch die NK-Abrechnung fordern, was die Bearbeitungszeit wieder verlängert.  :wand:

Ich wundere mich, weshalb ich die Anlage KdU jetzt noch ausfüllen muss. Ich dachte beim vereinfachten Antrag müssen die tatsächlichen Kosten (vorerst) ohne genaue Überprüfung übernommen werden?
Könnte es Probleme geben, wenn das JC der Meinung ist, dass die Wohnung für eine WG zu klein ist? Wir wollen sowieso in eine größere Wohnung umziehen, sobald sich was Passendes ergibt, was derzeit aber bekanntlich schwer ist.
Ich weiß nicht, wie ich die komplette KdU in meinem Fall richtig ausfüllen soll. Brauche dabei unbedingt Hilfe.

VG




talokatel823

Die Erklärung zur Anlage VE habe ich ein wenig abgeändert und mit anderen Vorlagen kombiniert:

Es lag weder in der Vergangenheit, noch liegt aktuell eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vor.

Begründung:

    Zitat § 7 Abs. 3a SGB II:
    Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Keine der dort genannten Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft treffen bei uns zu.

Ich wohne zwar seit dem xx.xx.xxxx als Mitbewohner (siehe Kostenbeteiligungsvereinbarung vom xx.xx.xxxx) bei XY (Hauptmieter), aber es liegt kein gemeinsamer Haushalt vor, sondern eine Wohngemeinschaft. XY sieht sich auch in keiner Weise verpflichtet, mich finanziell/materiell zu unterstützen und ist dazu auch zukünftig nicht bereit.

Es wird getrennt gewirtschaftet, d. h. jeder zahlt seine Forderungen auf eigene Rechnung und jeder für sich bestreitet seinen Lebensunterhalt.
Es sind keine gemeinsamen Konten vorhanden und es existieren auch keine gegenseitigen Vollmachten über die vorhandenen Konten.
Wir haben kein gemeinsames Kind.

Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und finanziell/materiell füreinander einzustehen, ist nachweislich nicht vorhanden.

Ich versichere hiermit, dass die vorstehenden Angaben richtig sind.

Fettnäpfchen

talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 12. Mai 2022, 17:23:18Da es dringend ist, sollte ich es einfach mit der Anmeldebestätigung versuchen?
Würde ich auch machen.
Wie und ob die Meldebescheinigung innerhalb D sich gleicht ist mir nicht bekannt.
Allerdings kannst du dazu schreiben dass wenn das JC damit nicht zufrieden ist du es im Rahmen der "Nachholung der Mitwirkungspflicht" nachreichen wirst wenn das JC damit nicht einverstanden ist.

Zitat von: talokatel823 am 12. Mai 2022, 17:23:18Braucht das JC alle Seiten des Mietvertrages meines Mitbewohners oder reichen bestimmte Seiten aus? Der Mietvertrag ist 10 Jahre alt. Vereinbarungen und Mietkosten sind daher nicht mehr aktuell. Vermutlich werden sie dann noch die NK-Abrechnung fordern, was die Bearbeitungszeit wieder verlängert.
Wenn die KBV inhaltlich den Hauptmietvertrag enthält (s. Hauptmietvertrag oder ähnliches)darf das JC diesen anfordern und
wenn dann legst du den ganzen Vertrag vor und
wenn du schon weißt das er veraltet ist auch die aktuelle BK Abrechnung.

Zitat von: talokatel823 am 12. Mai 2022, 17:23:18Ich wundere mich, weshalb ich die Anlage KdU jetzt noch ausfüllen muss. Ich dachte beim vereinfachten Antrag müssen die tatsächlichen Kosten (vorerst) ohne genaue Überprüfung übernommen werden?
Nur für Neukunden ab Coronasonderregelung.

MfG FN
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talokatel823

Ich bin so froh, dass du mir antwortest, Fettnäpfchen!
Seitdem der Brief kam, hatte ich wegen meiner Existenzängste Panikattacken und Nervenzusammenbrüche. Deswegen bin ich auch wieder total verunsichert bei allem. Ich hoffe du bist mir nicht böse, wenn ich deshalb nochmal genau nachhake.  :schaem:

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Mai 2022, 15:31:30Würde ich auch machen.
Wie und ob die Meldebescheinigung innerhalb D sich gleicht ist mir nicht bekannt.
Allerdings kannst du dazu schreiben dass wenn das JC damit nicht zufrieden ist du es im Rahmen der "Nachholung der Mitwirkungspflicht" nachreichen wirst wenn das JC damit nicht einverstanden ist.
Gute Idee, werde ich so machen!

Könntest du vielleicht noch mal auf die Sache mit der Anlage VE eingehen?
Ich habe jetzt also 3 Möglichkeiten:
- Punkt 1 + 2 ausfüllen (aber kein Partner), 3 durchstreichen, 4 "siehe Erklärung zur Anlage VE", unterschreiben.
- Nur Punkt 1 ausfüllen, 2 + 3(+4?) durchstreichen, Erklärung zur Anlage VE dazu und unterschreiben.
- VE weglassen und nur "Erklärung zur Anlage VE" dazulegen.
Was davon wäre besser? Ich habe Angst, dass dann wieder ein Schreiben kommt, dass sie die Anlage VE ausgefüllt haben wollen. Ist die Erklärung dazu, die ich gepostet habe, in Ordnung so? Habe sie ein wenig abgeändert.

ZitatWenn die KBV inhaltlich den Hauptmietvertrag enthält (s. Hauptmietvertrag oder ähnliches)darf das JC diesen anfordern und
wenn dann legst du den ganzen Vertrag vor und
wenn du schon weißt das er veraltet ist auch die aktuelle BK Abrechnung.
In der KbV steht "beide Bewohner zahlen jeweils 50% der Kosten der gemeinsam genutzten Unterkunft lt. Mietvertrag bzw. letzter Kostenabrechnung, (...)".
Das Problem an der BK-Abrechnung ist ja, dass daraus Nebenkosten und Heizkosten nicht klar ersichtlich sind, weshalb ich die KdU nicht richtig ausfüllen kann.
Selbst beim Zusammenrechnen der einzelnen Punkte kommen wir nicht auf den Betrag, der vom Konto meines Mitbewohners abgezogen wird, den wir aber in der KbV als 100% angegeben haben. Er will bei der Vermietung aber nicht deswegen nachhaken.

Ich brauche auch Hilfe bei der KdU, denn ich weiß nicht, wie die einzelnen Punkte bei einer WG-Situation auszufüllen sind. Habe bisher immer allein gelebt.
Folgende Punkte bereiten mir Probleme:
- Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (gesamt)
- Von der Gesamtfläche der Unterkunft sind selbst __ bewohnt/, __ vermietet/verpachtet (ich nutze die gesamte Wohnung mit und in einem Zimmer steht mein Zeug)
- Ich kann keine Angaben zur Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten machen, weil ich die nicht genau kenne, sondern nur die Gesamtmiete.
Bei "Gesamtfläche der Unterkunft" habe ich die Gesamtgröße der Wohnung hingeschrieben.

MfG
talokatel

Fettnäpfchen

talokatel823

Dann schauen wir mal:
Zitat von: talokatel823 am 13. Mai 2022, 17:11:27Könntest du vielleicht noch mal auf die Sache mit der Anlage VE eingehen?
ALG 2 Anträge> https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlageve_ba013069.pdf
Zitat von: talokatel823 am 13. Mai 2022, 17:11:27- Punkt 1 + 2 ausfüllen (aber kein Partner), 3 durchstreichen, 4 "siehe Erklärung zur Anlage VE", unterschreiben.
Gut dass ich das Formular geöffnet habe, hat sich nämlich verändert.
Punkt 1 ausfüllen
Punkt 2 durchstreichen > ausser dir wohnt niemand in deinem Haushalt! Wohnung und Haushalt ist etwas unterschiedliches beim ALG 2. Ist eine (bösartige) "Mausfalle"! Gibst du Daten an ist es schon fast wie eine VuE
Punkt 3 trifft nichts zu > auch da wird nach weiteren Personen in deinem Haushalt gefragt
Punkt 4 Da nimmst du dass von dir eingestellte untere im Zitat. Da habe ich noch etwas nachgebessert und rot markiert!
Zitat von: talokatel823 am 12. Mai 2022, 20:04:02Es lag weder in der Vergangenheit, noch liegt aktuell eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vor.

Begründung:

    Zitat § 7 Abs. 3a SGB II:
    Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1. länger als ein Jahr in einem Haushalt zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Keine der dort genannten Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft treffen bei uns zu.

Ich wohne zwar seit dem xx.xx.xxxx als Mitbewohner (siehe Kostenbeteiligungsvereinbarung vom xx.xx.xxxx) bei XY (Hauptmieter), aber es liegt kein gemeinsamer Haushalt vor, sondern eine Wohngemeinschaft. XY sieht sich auch in keiner Weise verpflichtet, mich finanziell/materiell zu unterstützen und ist dazu auch zukünftig nicht bereit.

Es wird getrennt gewirtschaftet, d. h. jeder zahlt seine Forderungen auf eigene Rechnung und jeder für sich bestreitet seinen Lebensunterhalt.
Es sind keine gemeinsamen Konten vorhanden und es existieren auch keine gegenseitigen Vollmachten über die vorhandenen Konten.
Wir haben kein gemeinsames Kind.

Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und finanziell/materiell füreinander einzustehen, ist nachweislich nicht vorhanden.

Ich versichere hiermit, dass die vorstehenden Angaben richtig sind.

Zitat von: talokatel823 am 13. Mai 2022, 17:11:27In der KbV steht "beide Bewohner zahlen jeweils 50% der Kosten der gemeinsam genutzten Unterkunft lt. Mietvertrag bzw. letzter Kostenabrechnung, (...)".
Deswegen kannst/musst du den MV und die BK Abrechnung vorlegen.
Zitat von: talokatel823 am 13. Mai 2022, 17:11:27Selbst beim Zusammenrechnen der einzelnen Punkte kommen wir nicht auf den Betrag, der vom Konto meines Mitbewohners abgezogen wird, den wir aber in der KbV als 100% angegeben haben. Er will bei der Vermietung aber nicht deswegen nachhaken.
Dein Vermieter bezahlt Summe X + BK + HK davon nimmst du 50% und trägst diese ein und schreibst dazu siehe Kostenbe....barung / Entweder trägst du das dann unter sonstige Wohnkosten ein oder du splittest es jeweils halbe halbe auf und trägst es bei den einzeln aufgeführten Punkten (KM NK +HK) ein.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagekdu_ba013056.pdf
Zitat von: talokatel823 am 13. Mai 2022, 17:11:27- Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (gesamt)
eine 1 für dich
dann die Daten die du weißt und hast, das Feld ich wohne zur Miete ankreuzen und den Rest> siehe oberhalb 
Zitat von: talokatel823 am 13. Mai 2022, 17:11:27- Von der Gesamtfläche der Unterkunft sind selbst __ bewohnt/, __ vermietet/verpachtet (ich nutze die gesamte Wohnung mit und in einem Zimmer steht mein Zeug)
siehe KbV > Ich denke dass da drin steht was du bewohnst, oder das was da steht eintragen
Zitat von: talokatel823 am 13. Mai 2022, 17:11:27- Ich kann keine Angaben zur Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten machen, weil ich die nicht genau kenne, sondern nur die Gesamtmiete.
Das müsste sich eigentlich durch den MV und die BK sowie die HK Abrechnung erkennen lassen also nachschauen oder wie mit oberem also > siehe KbV

Zitat von: talokatel823 am 13. Mai 2022, 17:11:27Bei "Gesamtfläche der Unterkunft" habe ich die Gesamtgröße der Wohnung hingeschrieben.
siehe KbV (am besten immer ausschreiben)

Ich denke mal dass das dann passt und du zurecht kommst.

MfG FN
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talokatel823

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Mai 2022, 15:49:59Gut dass ich das Formular geöffnet habe, hat sich nämlich verändert.
Punkt 1 ausfüllen
Punkt 2 durchstreichen > ausser dir wohnt niemand in deinem Haushalt! Wohnung und Haushalt ist etwas unterschiedliches beim ALG 2. Ist eine (bösartige) "Mausfalle"! Gibst du Daten an ist es schon fast wie eine VuE
Punkt 3 trifft nichts zu > auch da wird nach weiteren Personen in deinem Haushalt gefragt
Punkt 4 Da nimmst du dass von dir eingestellte untere im Zitat. Da habe ich noch etwas nachgebessert und rot markiert!
Das hilft mir sehr weiter, danke!

Aber zum reinen Verständnis wüsste ich trotzdem gerne, warum man als WG kein gemeinsamer Haushalt ist, wenn man zusammen in einer Wohnung wohnt und sich die Pflichten/Aufgaben dazu teilt?
(Auch als Gegenargument, wenn das JC mir das anders erklärt.)

ZitatDein Vermieter bezahlt Summe X + BK + HK davon nimmst du 50% und trägst diese ein und schreibst dazu siehe Kostenbe....barung / Entweder trägst du das dann unter sonstige Wohnkosten ein oder du splittest es jeweils halbe halbe auf und trägst es bei den einzeln aufgeführten Punkten (KM NK +HK) ein.
ZitatDas müsste sich eigentlich durch den MV und die BK sowie die HK Abrechnung erkennen lassen also nachschauen[/i] oder wie mit oberem also > siehe KbV
Dann trage ich es unter sonstige Wohnkosten ein und verweise auf die KbV.  :ok:
Denn wie ich bereits schrieb, ist der Mietvertrag alt und in der BK-Abrechnung ist eben leider nicht klar geschildert, was denn nun genau GM, NK und HK sind. Es ist schwer zu erklären.

ZitatIch denke dass da drin steht was du bewohnst, oder das was da steht eintragen
Ehrlich gesagt nein, bei der KbV geht es nur um die Kosten, die jeder bezahlen soll. Da ich die gesamte Wohnung zur Hälfte mit nutze, soll ich auch die Hälfte zahlen. Deshalb ist nur die Warmmiete in aktueller Höhe darin vermerkt.

ZitatVon der Gesamtfläche der Unterkunft sind selbst __ bewohnt/, __ vermietet/verpachtet (ich nutze die gesamte Wohnung mit und in einem Zimmer steht mein Zeug)
Dann muss ich hier auch die Gesamtfläche der Wohnung hinschreiben, da ich alles mit nutze.

Sollen wir noch eine Mietvereinbarung erstellen und die einfach dazulegen?

MfG
talokatel


Fettnäpfchen

talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 16. Mai 2022, 09:57:17Aber zum reinen Verständnis wüsste ich trotzdem gerne, warum man als WG kein gemeinsamer Haushalt ist, wenn man zusammen in einer Wohnung wohnt und sich die Pflichten/Aufgaben dazu teilt?
In einer HG wird zusammen, also gemeinsam, gewirtschaftet und einer wird vom anderen finanziell unterstützt. Wie bei einer VuE und das ist bei euch der ja nicht der Fall. Unterstützungsvermutung VuE und HG

Zitat von: talokatel823 am 16. Mai 2022, 09:57:17Ehrlich gesagt nein, bei der KbV geht es nur um die Kosten, die jeder bezahlen soll. Da ich die gesamte Wohnung zur Hälfte mit nutze, soll ich auch die Hälfte zahlen.
Dann trage doch die Hälfte ein. In der KbV wird ja wohl stehen dass du ein Zimmer nutzt und den Rest der Whg. wie Kü. etc. gemeinsam.

Zitat von: talokatel823 am 16. Mai 2022, 09:57:17Sollen wir noch eine Mietvereinbarung erstellen und die einfach dazulegen?
Ihr habt doch eine in Form der KbV.

MfG FN
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talokatel823

Eine kurze Rückmeldung meinerseits:
Das Geld war Anfang der Woche in voller Höhe drauf und am selben Tag lag die Bewilligung im Briefkasten.  :sehrgut:
Danke für all die Hilfe!

Werde auch zukünftig hier um Rat fragen, wenn was mit dem JC ist.  :smile:

MfG
talokatel

Fettnäpfchen

talokatel823

Danke für die Rückmeldung!
Geht doch...mit dem JC  :lol:

Ein schönes WE
FN

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