SGB XII weniger wie vorher

Begonnen von Haiwelt, 30. Mai 2022, 10:11:24

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Haiwelt

Hai
aus gesundheitlichen Gründen,wurde mir ab 01.06.22 EMR gewährt.Da diese nicht zum leben reicht,habe ich Grundsicherung (SGB XII) beantragt und auch genehmigt bekommen.

Problem 1: Rente kommt Ende des Monats.Grundsicherung kommt Anfang des Monats.Ich habe am ersten also nicht mal genug für die Miete.

Problem 2: Grundsicherung ist ca. 100,- € weniger,wie vorher SCB II

Ich habe mir 500,- € bei Verwandten geliehen,damit ich wenigstens meine Fixkosten decken kann.

Wem erging es in der Situation ähnlich wie mir und was habt ihr unternommen, bzw. welche Möglichkeiten hat man, damit man nicht in die Schuldenfalle kommt, weil man die Leistungen wechseln muss?

Kann man seinen SGB XII-Bescheid hier auch prüfen lassen, oder kann mir da jemand andere Quellen nennen?

Danke
Haiwelt

Quinky

Wenn beide Summen, EMR und Grundsicherung addiert werden, muss mindestens der gleiche Wert wie beim SGBII (HartzIV) herauskommen. Ausnahme bei Nebenverdienst (dann geringer) oder Hausrat bzw. Haftpflicht-Vers. (dann höher, durch Freibetrag der Versicherungen.

Stelle beide Bescheide mal (anonymisiert) hier zur Verfügung, damit eine Prüfung möglich ist.

Gruß
Ernie