Weiterleiten gesperrter, falscher Gesundheitsgutachten

Begonnen von NichtdieMami, 31. Mai 2022, 21:40:21

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

NichtdieMami

Hallo,

wie würdet ihr auf ein Weiterleiten von anwaltlich gesperrtem (falschen) Gesundheitsgutachten reagieren?

Die Weiterleitung erfolgte sogar in eine andere Stadt.

Und an der Sache hängt ein riesen Rattenschwanz....

Danke für eure Mühe


Flip

Was ist ein anwaltlich gesperrtes Gutachten? Wer hat die Sperre festgelegt (gerichtlicher Beschluss, Urteil?)? Wer hat die Unrichtigkeit festgestellt? Und wer hat es an wen gesendet?

Bisschen knappe Infos, nee?

NichtdieMami

Der Anwalt hat es sperren lassen (Weiterverwendung / Weiterleitung) da es falsch war (+ anderer Dinge, die ich nicht näher erläutern möchte).

Einsehbar war es z.B. trotz Sperre beim Arbeitsamt derselben Stadt obwohl die Dame sich nicht für mich zuständig fühlte und weitergeleitet trotz Sperre an Jobcenter der Stadt, in die ich geflüchtet bin.


Flip

Ein Anwalt kann nichts einfach so sperren lassen. Der ist einfach nur dein Sprachrohr. Also du in anderer Gestalt. Sowas müsste ein Gericht anordnen.

Und wer hat jetzt festgestellt, dass es falsch ist?

Bist du ein sogenannter Schutzfall? Also im Zeugenschutz oder von Gewalt bedroht? Das hat aber keinen Einfluss auf erstellte Gutachten. Bei Schutzfällen geht es darum, dass keine Daten an bestimmte Personen heraus gegeben werden.

NichtdieMami

Die Realität hat die Falschheit des Gutachtens gezeigt.

Geschützt werden muss ich vor den Machenschaften der Gutachter dort.

Die Sperrung wurde auch vom medizinischen Dienst der Ausgangsstadt bestätigt und nicht umgesetzt.

Darum habe ich beim Amtsgericht auch nicht ein 2. Mal Kostenbeihilfe dafür bekommen.

Flip

Gibt es nun einen Beschluss oder ein Urteil, dass das Gutachten nicht verwendet / weitergeleitet werden darf oder nicht?

Mit "Realität" oder deiner Meinung, dass du vor Gutachtern geschützt werden musst, kann ich leider nichts anfangen.

NichtdieMami

Nochmal kurz und knapp: Gutachten gesperrt durch meinen Anwalt weil falsch (+anderer Dinge), Sperrung bestätigt vom Medizinischen Dienst, trotzdem weitergeleitet an mindestens 2 Stellen - sogar in andere Stadt (hab ich vor Kurzem telefonisch erfahren).

Datenschutz - scheint die einzige Möglichkeit zu sein Denen endlich das Handwerk zu legen. Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Wie stelle ich das am Besten an?

Die brisanten Details, die kriminelles Vorgehen seitens des Jobcenters beinhalten sind nichts für die Öffentlichkeit.

Flip

Dein Anwalt kann nichts sperren lassen. Auch der medizinische Dienst nicht. Das kann nur ein Gericht. Zum Datenschutz kann man mangels konkreter Sachverhaltsschilderung nur vermuten. Die Agentur für Arbeit als Träger der Grundsicherung nach dem SGB II kann natürlich Daten an das, JC als ausführende Behörde übermitteln. Wahrscheinlich ist das Gutachten im Fachprogramm Verbis hinterlegt. Das wird sowohl von der Agentur für Arbeit als auch den Jobcentern genutzt.

Nur mal zur Verdeutlichung, wie schwer es ist, ein Gutachten sperren oder löschen zu lassen:

https://openjur.de/u/626833.html

https://www.rechtslupe.de/sozialrecht/folgespeicherung-von-geloeschten-sozialdaten-334838

Du hast einen Anwalt, der für dich einen Antrag auf Sperre gestellt hat, also wohl nach § 84 SGB X. Dazu muss es dann einen Bescheid gegeben haben. Wenn ja, stelle den bitte ein. Wenn nein: was hat der Anwalt seitdem gemacht?

NichtdieMami

Den Bescheid habe ich nicht mehr wegen Flucht aus dieser Stadt.

Lina

Zitat von: NichtdieMami am 31. Mai 2022, 21:40:21Hallo,

wie würdet ihr auf ein Weiterleiten von anwaltlich gesperrtem (falschen) Gesundheitsgutachten reagieren?

Die Weiterleitung erfolgte sogar in eine andere Stadt.

Und an der Sache hängt ein riesen Rattenschwanz....

Danke für eure Mühe



Wer hat denn das Gutachten gemacht? Ist das in einer Maßnahme vom JC passiert? Z.B. "Lebensräume" oder ähnliche komische, suspekte Stiftungen, Einrichtungen.

Ottokar

ZitatArt. 18 DSGVO
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
c) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
d) die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
2) Wurde die Verarbeitung gemäß Absatz 1 eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
3) Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung gemäß Absatz 1 erwirkt hat, wird von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
Sofern also dergestalt gesperrte Daten ohne die nach 2) erforderliche Zustimmung weitergegeben wurden, liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor. Zuständig ist bei JC-gE (gemeinsame Einrichtung aus Kommune und AfA) und der AfA/äD der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


NichtdieMami

Die Sperrung des Gutachtens erfolgte noch vor der DSGVO nach den damals rechtlichen Mitteln.

Hat sich durch die DSGVO etwas bei Medizinischen Gutachten geändert?

@ Lina: Medizinischer Dienst der Agentur für Arbeit.


Flip

Zitat von: NichtdieMami am 01. Juni 2022, 01:51:55Den Bescheid habe ich nicht mehr wegen Flucht aus dieser Stadt.

Und der Anwalt? Der hat doch auch eine Handakte? Es kommt jetzt drauf an, ob dem Antrag auf Datensperre damals statt gegeben wurde oder nicht.

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Cridi

flucht aus der Stadt und kriminelles vorgehen ^^ vielleicht solltest du das einfach mal besser durch deinen Anwalt überprüfen lassen, als in nem Forum zu fragen, wo du keinerlei details oder infos preisgeben kannst? :help: