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Wann ist man Aufstocker

Begonnen von Benny74, 08. Juni 2022, 00:45:44

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Benny74

Guten Tag,

ich habe ausgerechnet etwa 850 brutto diesen Monat zu verdienen(Stunden nach Dienstplan... allerdings insgesamt auch gering diesen Monat). Das erscheint mir vom Abstand zum letzten Alg2-Satz(rund 700,-) tatsächlich sehr gering. Es verändert sich schließlich nochmal zu netto.

Ich habe jetzt auch nochmal heute ein Schreiben bekommen, dass ich viele Unterlagen einreichen soll, um das zu prüfen. Gibt es einen Weg vorher einzuschätzen, ob sich das lohnen würde?

Ich möchte kein Geld verschenken, aber es gibt ja dennoch immer noch ein paar weitere Gründe, die man abwägen kann, ob man im ALG2 Bezug bleiben möchte.

Wenn ich wüsste, ob ich überhaupt einen Anspruch habe und wie hoch der ist, könnte ich das abwegen. Zunächst und aktuell erschlägt mich die Anzahl der geforderten Unterlagen, aber ich befürchte auch noch eine Maßnahme aufs AUge gedrückt zu bekommen oder andere Scherze. Ich habe leider schon Fälle in der Region miterlebt, wo das Jobcenter so Kündigungen seitens des Unternehmens provoziert hat, weil es sich äußerst schwierig unter einen Hut bringen ließ.

LG Benny

Kein Bittsteller

https://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner/
Das wäre mal eine Anlaufstelle um für sich zu prüfen ob ein Anspruch auf ergänzendes ALG II besteht.

Zum zweiten brauchst du dir in der Regel keinen Kopf wegen irgendwelcher Maßnahmen zu machen bei einer Beschäftigung.

Quinky

bei 850€ brutto und rund 700€ ALGII ohne Arbeit besteht mit Sicherheit ein Anspruch auf ALGII als Aufstockung.

Bei einem Lohn von 850€ brutto hast Du einen Freibetrag von 250€, der bei der Berechnung berücksichtigt wird (siehe § 11 SGBII). Solltest Du Fahrtkosten, einen PKW haben usw. kann sich der Freibetrag sogar noch erhöhen.
Der von mir genannte Betrag ist der Mindestfreibetrag bei 850€ brutto.
Es wird so gerechnet:
850€ brutto = ca. 680€ netto (von mir geschätzt, exakten Betrag selbst ermitteln)
680€ netto minus 250€ Freibetrag = 430€ anrechenbares Einkommen
700€ Anspruch ALGII (ohne Arbeit) minus 430€ anrechenbares Einkommen = 270€ neuer Anspruch als ALGII-Aufstockung

Ernie

Fettnäpfchen

Benny74

Zitat von: Kein Bittsteller am 08. Juni 2022, 09:43:30Zum zweiten brauchst du dir in der Regel keinen Kopf wegen irgendwelcher Maßnahmen zu machen bei einer Beschäftigung.
Ergänzend dazu:
Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung
ZitatDie Zumutbarkeit von Maßnahmen bei bestehendem Job
Nach § 2 SGB II steht die Verringerung der Hilfebedürftigkeit an erster Stelle, d.h. ein Job, egal mit welchem zeitlichen Umfang, geht einer Eingliederungsmaßnahme generell vor.
Nur in Ausnahmefällen ist es zulässig, neben dem Job die Teilnahme an einer Maßnahme zu fordern, und zwar dann, wenn die Maßnahme erforderlich ist, um den ALG II-Bezieher in die Lage zu versetzen, seine Hilfebedürftigkeit weiter zu veringern als bislang (vgl. § 16d Abs. 1 SGB II) und die Maßnahme mit seinem Job zeitlich vereinbar ist (vgl. § 2 SGB II).
Würde der Leistungsträger die Teilnahme an einer Maßnahme fordern, die zeitlich nicht mit dem Job vereinbar ist, müsste man den Job aufgeben und würde damit seine Hilfebedürftigkeit vergrößern, sowie sich der Gefahr eine Sanktion nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1c SGB II aussetzen. Eben deshalb ist eine solche Forderung rechtlich unzulässig.
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MfG FN
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