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Erstattung Heizkosten

Begonnen von Slash86, 29. April 2022, 12:23:50

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Slash86

Hallo, ich bin neu hier, weil ich eine Frage habe. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Die Sache ist wie folgt, ich bin im März in eine neue Wohnung mit Nachtspeicher gezogen.
Es gibt nur einen Zähler für HT und NT. Mein Abschlag waren ca. 130€ allerdings wurden mir davon nur ca. 70€ wegen den Heizkosten zusätzlich bezahlt. Ich habe von Anfang an gesagt es ist zu wenig aber ok.
Jetzt ist die Abrechnung da die HT und NT differenziert darstellt.

Bei 12 Abschlägen  habe ich jetzt gezahlt 1560€, eine Nachzahlung habe ich +- ein paar Euro keine.
Die Kosten setzen sich jetzt aber so zusammen, dass ca. 400€ auf den Normalstrom und 1160€ auf den Heizstrom fallen.
Das Jobcenter hat mir an Heizkosten über die 12 Monate 840€ gezahlt, den Rest habe ich also von meinem Regelsatz vorgestreckt wenn man das so ausdrücken will. Wie gesagt, ich habe von Anfang an gesagt die prozentuale Aufteilung von fast 50/50 für Haushalt/Heizung klappt nicht aber naja.
Jetzt habe ich gefragt, ob die Heizkosten die ich anteilig von meinem Regelsatz gezahlt habe erstattet werden. Habe eine eher pampige Antwort bekommen, sie werden es prüfen aber soll mir keine große Hoffnung machen, ich wäre ja schließlich trotz der anteiligen Heizkosten die ich gezahlt habe nicht verhungert sonst könnte ich ja nicht anrufen.

Könnt ihr mir vielleicht sagen, wie da die rechtliche Lage ist und ob mir die Erstattung der von mir gezahlen Heizkosten zusteht ? Wäre über einen Rat sehr dankbar.

Liebe Grüße


OLD-MAN

Da in der Endabrechnung ja ganz klar zwischen HT- und NT Tarif unterschieden wird, ist es doch ebenso klar, das ....HT = Haushaltsstrom und ....NT = Heizungsstrom ist.

Du musst also dem Jobcenter ganz klar und eindeutig mitteilen, wie die Rechnung zu verstehen ist und was den Heizkosten zugerechnet wird. Dann ziehst du deine Abschlagszahlungen ab und die Differenz hat das JC zu übernehmen.

Sollten sie sich weigern, bleibt nur der Weg des Widerspruchs / bzw. anschließend das Sozialgericht.

Slash86

Hallo und danke für die schnelle Antwort. Das Problem ist wohl, dass ich die Differenz zähneknirschend ein Jahr lang bezahlt habe und die jetzt mit "hat doch geklappt, was wollen Sie denn?" argumentieren.  :weisnich:

Schmidtchen

Ich verstehe nicht, wieso es in der Endabrechnung eine Aufteilung zwischen Heizungsstrom und Haushaltsstrom geben kann, wenn es nur einen Zähler gibt.

AnnaSusanna

Zitat von: Slash86 am 29. April 2022, 14:37:53Das Problem ist wohl, dass ich die Differenz zähneknirschend ein Jahr lang bezahlt habe und die jetzt mit "hat doch geklappt, was wollen Sie denn?" argumentieren.  :weisnich:

Das Gesetz ist eindeutig: § 22 Abs. 1 Satz 1 SGb II: " Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind." Solange das der Fall ist, kann es dem JC wurscht sein, wie Du die vorgestreckt hast. Rechtsanspruch ist Rechtsanspruch, da kann sich der SB auch auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln.

Welche Angemessenheitsgrenzen in Deiner Stadt gelten, musst du beim JC oder dem Sozialamt erfragen, meist steht es auf deren Webseite. Sollten die Kosten, insbesondere die Heizkosten aus bestimmten Gründen, die der Mieter vielleicht nichtmal zu vertreten hat, drüber liegen, können auch diese Abweichungen übernommen werden. Die Kommunen erlassen dazu immer nochmal eine Dienstanweisung zur KdU, in der dann Einzelheiten drinstehen. Auch die kannst Du direkt beim Amt anfordern. Vielleicht findest Du die Infos für Deine Stadt aber auch schon bei Harald Thomé. Dessen Webseite bietet neben der Datenbank "Bundesweite Mietobergrenzen und KdU" Richtlinien viele wichtige Infos zum SGB II, vor allem in seinen "Folien zum SGB II". In denen findest Du auch noch ein paar Infos zu den KdU.

Slash86

Zitat von: Schmidtchen am 29. April 2022, 23:57:13Ich verstehe nicht, wieso es in der Endabrechnung eine Aufteilung zwischen Heizungsstrom und Haushaltsstrom geben kann, wenn es nur einen Zähler gibt.

Genau genommen ist es halt nur HT und NT aber nachts laufen ja nur die Nachtspeicher.

@AnnaSusanna: Vielen Dank für deinen Beitrag, bei deinen Links komme ich allerdings auf eine Fehlerseite.

OLD-MAN

Gib´ in Google als Suchbegriff "§22, SGB II" ein und du wirst fündig.

Also den Spruch .....

Zitat von: Slash86 am 29. April 2022, 14:37:53"hat doch geklappt, was wollen Sie denn?"

....sollten sich das JC sparen! Wie @AnnaSusanna schon dargelegt hat, die Rechtslage dazu ist eindeutig!

Zitat von: Schmidtchen am 29. April 2022, 23:57:13Ich verstehe nicht, wieso es in der Endabrechnung eine Aufteilung zwischen Heizungsstrom und Haushaltsstrom geben kann, wenn es nur einen Zähler gibt.

Weil es "Zwei-Tarif" Zähler ist!

Slash86

Genau, der Zähler hat ja zwei Tarife und der Nachttarif ist ja nur für die Nachtspeicher.
Mag sein, dass auch ein paar kwh über das Jahr an Haushaltsstrom mit drin sind, dafür habe ich auch die Tagladung der Nachtspeicher aktiv was wieder über den Normaltarif geht, das wissen die aber und das gleicht sich quasi aus.

Wie gesagt deren Argument am Telefon war halt wofür sollen wir mehr bezahlen wenn es bei Ihnen ja auch so super geklappt hat.

Slash86

Hallo, ich wollte nochmal Rückmeldung geben. Nach langem Hin und Her wurden mir die Kosten am Ende doch tatsächlich erstattet und der Bescheid wurde angepasst.

OLD-MAN

Danke für die Rückmeldung1

Eigentlich habe ich auch kein anderes Ergebnis erwartet, als das die Heizung im vollem Umfang übernommen werden!

PetraL

Zitat von: Slash86 am 20. Juni 2022, 09:33:00Hallo, ich wollte nochmal Rückmeldung geben. Nach langem Hin und Her wurden mir die Kosten am Ende doch tatsächlich erstattet und der Bescheid wurde angepasst.
Cool, herzlichen Glückwunsch, das freut mich echt für dich!  :ok:
Das gibt etwas Mut - wir kämpfen noch...
Aber der Spruch:
Zitat von: Slash86 am 29. April 2022, 12:23:50ich wäre ja schließlich trotz der anteiligen Heizkosten die ich gezahlt habe nicht verhungert sonst könnte ich ja nicht anrufen.
ist echt der Hammer - könnte glatt von meinem JC stammen ...  :zwinker: ...