War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?

Begonnen von InduMec, 10. Juni 2022, 13:09:18

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ottokar

Dann frag doch dort mal nach der rechtlichen Grundlage dieser Akteneinsicht.
Während bei Privatpersonen ein berechtigtes Interesse ausreicht, sind Behörden an Gesetze zur Erhebung von Daten gebunden.
Ich kenne keine Rechtsgrundlage, wonach das JC Daten des Erblassers (eines unbeteiligten Dritten) beim Nachlassgericht erheben darf, weil ein Leistungsbezieher sein Erbe ausgeschlagen hat (und die Auskunft darüber verweigert).
Stattdessen greift hier das Vorrangprinzip, wonach Daten über den Leistungsbezieher zuerst bei diesem zu erheben sind. Und da der Erbe auch nach einer Erbausschlagung als Beteiligter ein Recht auf Akteneinsicht beim Nachlassgericht hat, wird und muss sich das JC an diesen wenden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Flip

ZitatDann frag doch dort mal nach der rechtlichen Grundlage dieser Akteneinsicht.

Ach, ich dachte "gegen-hartz.de" und das Forum hier gehören irgendwie zusammen, weil das Forum dort verlinkt ist...


Ottokar

Das Forum ist das private Projekt eines Mitarbeiters der rightsearch gmbh, zu welcher gegen-hartz.de gehört.
Ich selbst habe keine Verbindungen zur rightsearch gmbh und bin nicht für die inhaltliche Korrektheit der dortigen Artikel verantwortlich.
Wenn du also dazu Fragen hast, musst du dich dorthin wenden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Flip