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Frage zum Teilhabechancengesetz 16i SGB ||

Begonnen von Andree, 16. Juni 2022, 16:54:52

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Ottokar

Zitat von: Feddi am 16. Juni 2022, 21:04:02Da trennt sich halt die Spreu vom Weizen, denn wer sich auf das Programm einlässt, will tatsächlich arbeiten und scheut auch keine kleine Schwierigkeiten einen Job zu bekommen. Die anderen suchen nur Ausreden, warum sie nicht arbeiten wollen, aber da ist das völlig egal, wie das Programm heißt, die suchen und finden immer Gründe, warum man das auf gar keinen Fall machen sollte.
Das ist Polemik der übelsten Art und zeigt, dass du keinerlei praktische Erfahrung darüber hast.
Offensichtlich plapperst du hier nur Sozialschmarotzer-Narrative nach.

Zitat von: Feddi am 16. Juni 2022, 21:54:13Ihr wisst sicherlich nicht, dass man sich mit Mindestlohn die Grundrente verdienen kann.
Nein, das wissen wir nicht, wir haben alle auf so einen Schlaukopf gewartet wie dich, der uns darüber aufklärt. :ironie:

Zitat von: Feddi am 18. Juni 2022, 22:31:53Und dann wirst du in einen Entleihbetrieb geschickt. Wenn du dich dort anstrengst, Interesse an der Arbeit zeigst und zeigst, dass du gerne übernommen werden möchtest, dann hast du auch eine gewisse Chance darauf.
Noch so ein Märchen.
Ich kenne viele, die in Leiharbeit waren, keiner davon wurde vom Entleiher übernommen und das lag nicht daran, dass sie ihren Job nicht gut genug gemacht haben.
Wer Leiharbeiter beschäftigt tut dies, weil er keine Festangestellten haben will, so einfach ist das.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Quinky

Noch eine Erweiterung zu Ottokars Aussagen:

Wer nach 16i SGBII eine Arbeit aufnimmt, hat kein Anrecht auf ALGI = (bei ALGI im Kündigungsfalle sogar KV bezahlt!)
Weiterhin, bei 16i ist es gesetzlich VERBOTEN!!!, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Selbst freiwillige AV-Einzahlungen sind gesetzlich VERBOTEN!
Warum:
Sollte man nach beispielsweise 5 Jahren gekündigt werden, fällt man sofort in ALGII und hätte man in den 5 Jahren etwas gespart, wird man sofort enteignet! (durch Verrechnung ALGII bei Überschreitung des Schonvermögens).
Ebenfalls sind staatliche Zahlungen in die KV und PV ERLOSCHEN (erst durch ALGII leben sie wieder auf).
Hier sind verbrecherische Gesetze beschlossen worden, damit arme Personen frühzeitig sterben. Statistisch gesehen sterben Menschen die an der Armutsgrenze leben (die Armutsgrenze ist HÖHER als ALGII, ebenfalls höher als Grundsicherung!!!!!) 8-10 Jahre früher. Hier ist also regierungsseitig beschlossen worden, arme Menschen früher sterben zu lassen. Ich persönlich sehe das als Massenvernichtung der ärmeren Bevölkerung.

BigMama

Zitat von: Quinky am 19. Juni 2022, 15:28:19Hier sind verbrecherische Gesetze beschlossen worden, damit arme Personen frühzeitig sterben. Statistisch gesehen sterben Menschen die an der Armutsgrenze leben (die Armutsgrenze ist HÖHER als ALGII, ebenfalls höher als Grundsicherung!!!!!) 8-10 Jahre früher. Hier ist also regierungsseitig beschlossen worden, arme Menschen früher sterben zu lassen. Ich persönlich sehe das als Massenvernichtung der ärmeren Bevölkerung.
Und der heutige Polemikpreis geht unangefochten an Quinky.  :yiepieh:
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Feddi

Zitat von: Ottokar am 19. Juni 2022, 00:36:46Noch so ein Märchen.
Ich kenne viele, die in Leiharbeit waren, keiner davon wurde vom Entleiher übernommen und das lag nicht daran, dass sie ihren Job nicht gut genug gemacht haben.
Wer Leiharbeiter beschäftigt tut dies, weil er keine Festangestellten haben will, so einfach ist das.

Ich wurde vor 3 Jahren aus der Zeitarbeit übernommen, aber zwei Jahre später kam die Muttergesellschaft in eine finanzielle Schieflage und mein Betrieb musste Konkurs anmelden.

Hätten die nicht schließen müssen, würde ich dort vermutlich immer noch arbeiten.

Das hat sich finanziell richtig gelohnt, war ein Metallbetrieb mit Tariflohn.

Ottokar

Wären deine vorherigen Beiträge nicht, hätte ich dir das vielleicht sogar abgenommen.
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Einfachicke

Das Ding heißt Teilhabechancegesetz, weil jetzt jeder erfolglose ... (bitte hier Wort eurer Wahl einsetzen) ... die Chance hat, an der Ausbeutung von ihm zugewiesenen Staatssklaven teilzuhaben.

Reiner1970

Der Arbeitgeber muss den Staatssklaven nichtmal selber bezahlen. Wahrscheinlich liegt man da in der Nahrungskette noch unter dem Zeitarbeiter

Andree

Ja ist auch so weil man nicht mal ein Gastarbeiter in dem Sinne ist.

Ich habe jetzt auch oft gelesen das nach Belieben einem dann auch gekündigt wird, oftmals je näher der finale Zeitpunkt kommt (Komplette Einstellung mit allem was dazugehört...)


Zitat von: Reiner1970 am 20. Juni 2022, 18:22:54Der Arbeitgeber muss den Staatssklaven nichtmal selber bezahlen. Wahrscheinlich liegt man da in der Nahrungskette noch unter dem Zeitarbeiter