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Widerspruch gegen Verwaltungsakt eingelegt - nicht erfolgreich.

Begonnen von FlipTeaMIx, 11. Juni 2022, 14:20:08

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Ottokar

Das ist die Anhörung, darin wird der 22.06.2022 als Frist genannt. Erst nach Fristablauf kann ein Sanktionsbescheid erlassen werden, der wiederum die Leistungskürzung nur für die Zukunft regeln kann, hier also frühestens ab 01.07.2022, ab da soll jedoch das Sanktionsmoratorium in Kraft treten.

Unabhängig davon könnte und muss man hier (auch) gegen den Sanktionsbescheid vorgehen, d.h. die isolierte Klage gegen den EinV-VA macht auch deshalb keinen Sinn, weil im Widerspruchs- und Klageverfahren gegen den Sanktionsbescheid ohnehin die EinV überprüft wird, da diese die Rechtsgrundlage für die Sanktion darstellt. Kommt dabei das SG zu dem Schluss, dass der EinV-VA rechtswidrig ist, ist damit auch die Sanktion rechtswidrig.
Notwendig wäre dann ohnehin in jedem Fall ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Sanktionsbescheides.
Beides wird jedoch vorr. durch das Sanktionsmoratorium überflüssig.

Und noch ein Punkt macht eine isolierte Klage gegen den EinV-VA sinnlos: das Verfahren würde frühestens in 6 bis 12 Monaten verhandelt, zu diesem Zeitpunkt ist der EinV-VA jedoch nicht mehr gültig, was die Klage selbst unzulässig macht, da du dann durch den EinV-VA nicht mehr rechtlich beschwert bist.
Man könnte das Verfahren dann lediglich noch als Fortsetzungsfeststellungsklage führen um zu verhindern, dass das JC erneut einen EinV-VA mit derartigem Inhalt erlässt. Aber auch das macht hier keinen Sinn, da ab 01.01.2023 ein neues SGB II kommen soll. Ob es dann noch EinV gibt und was dann da drin stehen darf/soll, weis offiziell noch niemand.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


a_good_heart

Auf die Anhörung würde ich aber antworten.
Vielleicht so, oder so ähnlich:

ZitatAnhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion
Ihr Schreiben vom XX. Juni 2022


Sehr geehrte SB,

Ihr Schreiben ist mir am XX. Juni 2022 zugegangen und ich nehme wie folgt dazu Stellung:

Ich habe dem Jobcenter gegenüber keine Pflichtverletzung begangen. Die geforderte Anzahl an Bewerbungsbemühungen habe ich erbracht, lediglich der von Ihnen vorgegebenen Vorlage zu bestimmten Stichtagen bin ich nicht nachgekommen. Wie Ihnen bereits aus meinem Widerspruch zur EinV bekannt sein dürfte, ist die Forderung, Bewerbungsbemühungen an bzw. bis zu bestimmten Stichtagen vorzulegen, nicht zulässig, vgl. SG Neuruppin vom 15.11.2010 - S 18 AS 1569/10 ER.   

Mit freundlichen Grüßen
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

MagnaCharta

Ich denke kaum, dass sich das Jobcenter durch eine Einzelfallentscheidung in einem Eilverfahren eines Sozialgerichts in Sachen Stichtage beeindrucken lassen wird. Probieren kann man es natürlich. Aller Wahrscheinlichkeit nach aber fällt man damit auf die Schnauze.

FlipTeaMIx

Wenn man einen Antrag auf widerherstellung der aufschiebenden Wirkung stellt, gilt dann eine aufschiebende Wirkung bis der antrag bewilligt oder abgelehnt wurde?

Ottokar

Ein Antrag auf Anordung der aufschiebenden Wirkung kann nicht bereits die aufschiebende Wirkung bewirken, das würde das Gesetz ad absurdum führen.
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PetraL

Zitat von: a_good_heart am 14. Juni 2022, 18:40:57SG Neuruppin vom 15.11.2010 - S 18 AS 1569/10 ER
Also ich finde die Ausführungen zu Grundgesetz und Existenzminimum sehr interessant - nicht nur in Bezug auf Sanktionen aus Eingliederungsvereinbarungen, also auf jeden Fall lesenswert für jeden, dessen Existenzminimum nicht von den bewilligten Leistungen gedeckt wird. Danke dafür  :sehrgut:
Allerdings sieht das wohl nicht nur dieser Antragsgegner ganz anders, sondern so ziemlich jedes JC, von dem ich hier und anderswo je gehört oder gelesen habe ...  :no:
P.S.: Wie ist das Ganze ausgegangen? (Ist ja schon "etwas" älter)
Gibt es weitere Urteile zu dem Thema "Existenzminimum"? - Bin über Mr. Google leider nicht fündig geworden bzw. Unmengen an irrelevantem Zeugs rausgekommen ...