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Umzug in größere Wohnung

Begonnen von hartzer0815, 03. Juni 2022, 11:56:35

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Whoops

Dann wäre das als regelmäßiges Einkommen zu bewerten und wird deinem Regelsatz angerechnet.

Fettnäpfchen

hartzer0815

Zitat von: hartzer0815 am 07. Juni 2022, 11:30:29Okay, und angenommen, wir bekämen die Wohnung und dann nur den Satz, den wir bisher bekommen haben und die Differenz bezahlt die Verwandschaft, da diese die Wohnung, die wir jetzt bewohnen an jemand anderen vermieten könnte?
Dann soll die Verwandtschaft die Whg. anmieten und für das max der Angemessenheit an Euch weiter bzw. Untervermieten.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

talokatel823

Zitat von: Cridi am 03. Juni 2022, 16:26:30Da gibts doch die ganz einfachen Mieterwege: Du sagst denen erstmal, dass es gegen die Nachtruhe (22-6 Uhr) verstößt, dort lärm zu machen. Wenn es dann nicht aufhört, fängst du mit einem Lärmprotokoll an, und schickst das nach 2 Wochen an den Vermieter mit einer 2 Wochen frist, dass er aktiv wird, da es gegen die Nachtruhe und auch die Hausordnung verstößt. Wenn nach 2 Wochen nicht besser wird, schickst du erneut ein Schreiben an den Vermieter mit dem Vermerk, sollte es nach 2 Wochen nicht besser sein, wirst du die Miete kürzen. Wenn es dann immernoch nicht besser wird, kannst du auch mal die Polizei rufen, die die nächtliche Unruhe ebenfalls dokumentiert und ggf. ein Bußgeld durch das Ordnungsamt verhängen kann. Wenn das alles dann immernoch nicht hilft, bleibt noch der Mieterschutzbund und ein Anwalt für Mietrecht, wo man dann vor Gericht eine Verfügung erwirken kann, die einen Nachtlärm untersagt.

Ich spreche hier explizit von Nachtlärm, weil gegen Lärm zu klagen am Tag ist ziemlich schwer, da sehr viel nicht als Lärm zählt. Also lautes musizieren oder Handwerken am Tag ist ja durchaus erlaubt. Im Zweifel checkst du mal den Mietvertrag ,was erlaubt ist und was net.
Ein gut gemeinter Rat, aber wenn man durch solche Zustände bereits nervlich fertig ist, hat man nicht auch noch die Kraft für so einen rechtlichen Aufwand, der Monate oder Jahre dauern kann. Spreche da aus eigener Erfahrung.

Cridi

Zitat von: talokatel823 am 10. Juni 2022, 10:33:29
Zitat von: Cridi am 03. Juni 2022, 16:26:30Da gibts doch die ganz einfachen Mieterwege: Du sagst denen erstmal, dass es gegen die Nachtruhe (22-6 Uhr) verstößt, dort lärm zu machen. Wenn es dann nicht aufhört, fängst du mit einem Lärmprotokoll an, und schickst das nach 2 Wochen an den Vermieter mit einer 2 Wochen frist, dass er aktiv wird, da es gegen die Nachtruhe und auch die Hausordnung verstößt. Wenn nach 2 Wochen nicht besser wird, schickst du erneut ein Schreiben an den Vermieter mit dem Vermerk, sollte es nach 2 Wochen nicht besser sein, wirst du die Miete kürzen. Wenn es dann immernoch nicht besser wird, kannst du auch mal die Polizei rufen, die die nächtliche Unruhe ebenfalls dokumentiert und ggf. ein Bußgeld durch das Ordnungsamt verhängen kann. Wenn das alles dann immernoch nicht hilft, bleibt noch der Mieterschutzbund und ein Anwalt für Mietrecht, wo man dann vor Gericht eine Verfügung erwirken kann, die einen Nachtlärm untersagt.

Ich spreche hier explizit von Nachtlärm, weil gegen Lärm zu klagen am Tag ist ziemlich schwer, da sehr viel nicht als Lärm zählt. Also lautes musizieren oder Handwerken am Tag ist ja durchaus erlaubt. Im Zweifel checkst du mal den Mietvertrag ,was erlaubt ist und was net.
Ein gut gemeinter Rat, aber wenn man durch solche Zustände bereits nervlich fertig ist, hat man nicht auch noch die Kraft für so einen rechtlichen Aufwand, der Monate oder Jahre dauern kann. Spreche da aus eigener Erfahrung.

Da dauert gar nichts monate oder jahre.. sobald du dem Vermieter schreibst, und er sich nicht drum kümmert, kannst du die Miete kürzen und dann kannst dir es vorstellen, dass das sehr schnell geht, da die Vermieter nicht gerne auf Geld verzichten ^^ Das geht innerhalb von 4 Wochen. Heute Brief schreiben, 4 Wochen frist, dann, wenn sich nix ändert, 2. Brief schreiben und ab nächsten Monat die Miete um 10 % kürzen. Wirst sehen, wie schnell Vermieter dann plötzlich reagieren

OLD-MAN

Zitat von: Cridi am 10. Juni 2022, 17:57:39ab nächsten Monat die Miete um 10 % kürzen

Mit solchen Tipps würde ich sehr, sehr vorsichtig sein! Glaubst du wirklich, das ein Vermieter mit einer Mietkürzung von 10% der Kaltmiete zu beeindrucken ist?

MagnaCharta

Mietkürzungen sollte man nur vornehmen, wenn man genau weiß was man tut. Sonst kann das für einen Böse ausgehen.

Cridi

gibt ne Erfindung, die heißt google. Da gibt man dann ein Mietverkürzung bei Ruhestörung und da erhält man alle Infos.
Mietkürzungen sind zulässig, wenn es gegen die Hausordnung verstoßende Ruhestörungen gibt, z.b. während der Nachtruhe laute musik oder Wohnungstür geschlage oder geschreie oder sonst was. Da führst du ein Lärmprotokoll und fügst das nach 2 Wochen mit nem Brief an den Vermieter an und mit ner Frist von 4 Wochen. Ändert sich nix dann Mietkürzung. Ganz einfach

OLD-MAN

Zitat von: Cridi am 12. Juni 2022, 03:13:21Mietkürzung

... müssen dem JC mitgeteilt werden und da gesetzlich geregelt ist, das nur die tatsächlichen KdU bezahlt werden dürfen, hat der Mieter durch die Mietkürzung keinen Vorteil!

MagnaCharta

Zitat von: Cridi am 12. Juni 2022, 03:13:21gibt ne Erfindung, die heißt google. Da gibt man dann ein Mietverkürzung bei Ruhestörung und da erhält man alle Infos.
Mietkürzungen sind zulässig, wenn es gegen die Hausordnung verstoßende Ruhestörungen gibt, z.b. während der Nachtruhe laute musik oder Wohnungstür geschlage oder geschreie oder sonst was. Da führst du ein Lärmprotokoll und fügst das nach 2 Wochen mit nem Brief an den Vermieter an und mit ner Frist von 4 Wochen. Ändert sich nix dann Mietkürzung. Ganz einfach

Ja und genau bei Google kann man sehr viel Mist finden. Von daher bleibt es bei meiner Aussage.

Cridi

Zitat von: OLD-MAN am 12. Juni 2022, 08:15:00
Zitat von: Cridi am 12. Juni 2022, 03:13:21Mietkürzung

... müssen dem JC mitgeteilt werden und da gesetzlich geregelt ist, das nur die tatsächlichen KdU bezahlt werden dürfen, hat der Mieter durch die Mietkürzung keinen Vorteil!

es geht darum, dass der Vermieter aktiv wird und seine Pflichten erledigt. Verstöße gegen die Hausordnung müssen gemeldet und dann entsprechend verfolgt werden. Dafür gibts ja eine Hausordnung. Und die Nachtruhe ist sogar gesetzlich vorgesehen.
Zitat von: MagnaCharta am 12. Juni 2022, 09:58:49
Zitat von: Cridi am 12. Juni 2022, 03:13:21gibt ne Erfindung, die heißt google. Da gibt man dann ein Mietverkürzung bei Ruhestörung und da erhält man alle Infos.
Mietkürzungen sind zulässig, wenn es gegen die Hausordnung verstoßende Ruhestörungen gibt, z.b. während der Nachtruhe laute musik oder Wohnungstür geschlage oder geschreie oder sonst was. Da führst du ein Lärmprotokoll und fügst das nach 2 Wochen mit nem Brief an den Vermieter an und mit ner Frist von 4 Wochen. Ändert sich nix dann Mietkürzung. Ganz einfach

Ja und genau bei Google kann man sehr viel Mist finden. Von daher bleibt es bei meiner Aussage.

ok dann glaube ich dir mehr als nem Anwalt ^^

talokatel823

Zitat von: Cridi am 10. Juni 2022, 17:57:39Da dauert gar nichts monate oder jahre.. sobald du dem Vermieter schreibst, und er sich nicht drum kümmert, kannst du die Miete kürzen und dann kannst dir es vorstellen, dass das sehr schnell geht, da die Vermieter nicht gerne auf Geld verzichten ^^ Das geht innerhalb von 4 Wochen. Heute Brief schreiben, 4 Wochen frist, dann, wenn sich nix ändert, 2. Brief schreiben und ab nächsten Monat die Miete um 10 % kürzen. Wirst sehen, wie schnell Vermieter dann plötzlich reagieren
Mag sein, dass du sowas noch nicht erlebt hast oder einfach glaubst, dass es so einfach wäre. Aber in Wahrheit gibt es einige Vermieter, die selbst das kalt lässt. In meinem Fall habe ich 2 Jahre lang die Miete monatlich um 15% gemindert und es ist absolut nichts passiert, außer dass Mahnungen zur Einschüchterung kamen.

Gummibärchen

Daher weht also der Wind - plötzlicher Umzug verbunden mit einer Erbschaft und 100qm für 2 Personen - "wow"!!!

Wohl doch etwas mehr als 10.000€ geerbt (https://hartz.info/index.php?topic=128946.0) und jetzt schön vor dem JC verheimlichen wollen, damit man weiterhin auch noch Leistungen beziehen kann... Sowas nennt sich Sozialbetrug und ist eine Straftat!

Und dann noch die Dreistheit besitzen hier nachzufragen, wie man bescheissen kann...

Ich finde sowas absolut daneben!!!  :schock: