Kind wurde in der Schule (mal wieder) v. 2 Jungs verprügelt was schreibt man da?

Begonnen von Sanson6, 19. Juni 2022, 12:23:26

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Sanson6

Habe eine Mietwohnung gefunden. Somit könnte mein Kind an eine andere Schule ab 1.10.  :ok:

MEINE BEFÜRCHTUNG ist jedoch, dass das JC den Umzug nicht gehemigt, da diese 2 qm grösser ist und es ja keine Notwendigkeit zum Umzug gibt (nach denen).
Wie könnte ich die Wohnung dennoch bekommen ohne einen für mich schwierigen Weg ?
Kaution brauche ich nicht und Umzughelfer kostenlos habe ich auch! Will einfach nur die Genehmigung
PS. Bin immer noch krankgeschrieben, soll ich dann alles lieber NICHT persönlich machen sonder per eMAIL?


Spritzenhalter


Fettnäpfchen

Sanson6

Zitat von: Spritzenhalter am 03. September 2022, 20:16:16Wegen 2qm macht keiner ein Fass auf.
Das kommt wohl auf den SB und sein Wissen sowie auf die internen Anweisungen an.
Hatten wir schon sehr oft.

Zitat von: Sanson6 am 03. September 2022, 19:23:34MEINE BEFÜRCHTUNG ist jedoch, dass das JC den Umzug nicht gehemigt, da diese 2 qm grösser ist und es ja keine Notwendigkeit zum Umzug gibt (nach denen).
Wie könnte ich die Wohnung dennoch bekommen ohne einen für mich schwierigen Weg ?
Ist denn das selbe JC noch zuständig?
Wenn nein sondern ein neues dann kommt es eigentlich nur darauf an ob die Whg in Bruttokalt angemessen ist.
Wenn da zu teuer kommt es darauf an ob die HK über.- o. unterschritten werden denn da kann man dann uU auf dem Widerspruch/Klageweg die komplette KdUH einfordern/einklagen.

Zitat von: Sanson6 am 03. September 2022, 19:23:34Kaution brauche ich nicht und Umzughelfer kostenlos habe ich auch! Will einfach nur die Genehmigung
Wenn das JC nicht wechselt dann kommt es darauf an ob die Whg billiger als die jetzige ist.
Wenn nicht brauchst du einen Umzugsgrund der anerkannt wird, aber da fällt dir bestimmt was ein wie z.b.:
Zitat von: Sanson6 am 29. August 2022, 21:34:58Die Schulleitung ist an einer Problemlösung in keinster Weise interessiert. Mein Kind wird seit fast 14 Monaten an dieser Schule seelisch und körperlich misshandelt und es wird nichts dagegen unternommen!
und
Zitat von: Sanson6 am 13. August 2022, 11:03:20JEDES KIND HAT EIN RECHT AUF EIN GEWALTFREIES LEBEN bzw. in unserem Fall Schulzeit!!
und damit
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 107/10 R:
§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II umfasst auch Fälle, in denen der Umzug zwar nicht zwingend notwendig ist, aber aus sonstigen objektiv sachlichen Gründen erforderlich erscheint. Ausreichend ist, dass ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund für den Wohnungswechsel vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsberechtigter leiten lassen würde.
Die neue Wohnung muss geeignet sein, die nicht mehr hinnehmbaren Nachteilen der bisherigen Wohnung abzuwenden.
Die Kosten der neuen Wohnung müssen angemessen sein, wobei der durch den Umzug erzielbare Gewinn an Lebensqualität innerhalb der Angemessenheitsgrenze allenfalls eine geringfügige Kostensteigerung zulässt.

MfG FN

Ratgeber Umzug
Da mal schauen bei mit oder ohne Genehmigung vom JC das obere aber nicht die Zusammenfassung am Schluss.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.