Mieterhöhung

Begonnen von masta29, 24. Juni 2022, 17:12:45

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Ratlos

Der Vermieter hat das Recht die Nebenkosten an den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen.
Die monatlichen Abschlagszahlungen sollen verhindern, dass der VM in Vorlage treten muss und andererseits eine hohe Nachzahlung für den Mieter vermeiden.

Die Zulässigkeit der unterjährigen Erhöhung ergibt sich aus dem Urteil des BGH von 2011 und sollte ein zwölftel umfassen auch wenn § 560 BGB von einer Anpassung nach Abrechnung spricht.
In dem Fall hier hat der VM die Erhöhung sogar vorgerechnet.
Du kannst dir natürlich die Belege zur Prüfung zeigen lassen, aber das halte ich für unnötig.

Es ist ein Erhöhungsverlangen auf Grund nachweisbar extrem gestiegener Preise und damit keine Bitte.

Eine einzige Möglichkeit zur Ablehnung der Erhöhung durch den Mieter wäre, wenn der Mietvertrag eine unterjährige Anpassung ausschließt. -  s. § 560 BGB

Bücherwurm1896

Zitat von: Spritzenhalter am 25. Juni 2022, 12:59:09Das der Vermieter mehr bezahlen muss ist vorerst nicht das Problem des Mieters, würde mich Null interessieren. 



Und genau das sagt schon sehr viel über Dich aus.

Zitat von: Spritzenhalter am 25. Juni 2022, 12:59:09Ja, du und dein Schmiddi... Doppelaccount? 😂


Nein. Nur stimmt es halt, was er sagt.

Spritzenhalter

Zitat von: Bücherwurm1896 am 25. Juni 2022, 13:58:31
Zitat von: Spritzenhalter am 25. Juni 2022, 12:59:09Das der Vermieter mehr bezahlen muss ist vorerst nicht das Problem des Mieters, würde mich Null interessieren. 



Und genau das sagt schon sehr viel über Dich aus.

Zitat von: Spritzenhalter am 25. Juni 2022, 12:59:09Ja, du und dein Schmiddi... Doppelaccount? 😂


Nein. Nur stimmt es halt, was er sagt.

Ein einseitiges Verlangen die Betriebskostenvorauszahlung anzupassen ist unwirksam und kann erst einseitig erfolgen wenn eine Betriebskostenabrechnung vorliegt, also für zukünftige Abschläge, hier ab 2023.

Aus § 560 Abs. 1 BGB ergibt sich die Grundlage für den Vermieter eines einseitigen Erhöhungsverlangen.

§ 560 Abs. 4 BGB - Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

ZitatNein. Nur stimmt es halt, was er sagt.

Was Du sagst vielmehr - Ich hoffe es nichts ernstes mit deinen Doppelaccounts, aber vielleicht brauchst du es einfach um dich selbst zu bestätigen.

ZitatIn dem Fall hier hat der VM die Erhöhung sogar vorgerechnet.

Was hat er? Aufgelistet alt/neu das wars. Wo sind die die durchschnittlichen Verbräuche des Mieters aufgelistet?


Bücherwurm1896

Du langweilst mich. Ab sofort bekommst Du bei mir einen Platz direkt neben der zweiten ausnahmslos unerträglichen Person in diesem Forum.

Spritzenhalter

Zitat von: Bücherwurm1896 am 25. Juni 2022, 14:37:53Du langweilst mich. Ab sofort bekommst Du bei mir einen Platz direkt neben der zweiten ausnahmslos unerträglichen Person in diesem Forum.

Der Admin wird das überprüfen, keine Angst!

Der Friese

Zitat von: Bücherwurm1896 am 25. Juni 2022, 13:58:31
Zitat von: Spritzenhalter am 25. Juni 2022, 12:59:09Das der Vermieter mehr bezahlen muss ist vorerst nicht das Problem des Mieters, würde mich Null interessieren. 



Und genau das sagt schon sehr viel über Dich aus.

Zitat von: Spritzenhalter am 25. Juni 2022, 12:59:09Ja, du und dein Schmiddi... Doppelaccount? 😂


Nein. Nur stimmt es halt, was er sagt.

Crazy ist eine Sie.  :zwinker:

Kopfbahnhof

Zitat von: masta29 am 24. Juni 2022, 19:30:43es ist ehr eine aufforderung, es zu zahlen.
Ja ist es genau genommen auch Freiwillig.
Aber egal wie man reagiert, zahlen muss man früher oder später auf jeden fall.

Du solltest erst einmal beim JC einen Antrag auf Übernahme stellen.
Meiner Meinung nach darf der nicht Abgelehnt werden BK Abrechnung ja oder nein.
Wenn doch, erst mal mit den VM darüber reden.

Solltest du einen Job finden und bei der nächsten BK Abrechnung selbst zahlen müssen, hätte das JC dann deutlich zu wenig für die KdU gezahlt.

Mittlerweile soll es ja sogar so weit kommen, dass Energieanbieter schon laufende Verträge Anpassen können.
Egal ob Preisbindung und Laufzeit oder nicht.

Schmidtchen

Zitat von: Spritzenhalter am 25. Juni 2022, 14:24:19Was Du sagst vielmehr - Ich hoffe es nichts ernstes mit deinen Doppelaccounts, aber vielleicht brauchst du es einfach um dich selbst zu bestätigen.


Hast du eigentlich eine Vorstellung davon, wie frustriert du rüberkommst? Warum rätst du Leuten hier ernsthaft, ihr Geld lieber unters Kopfkissen zu legen, statt der Bitte des Vermieters nachzukommen?

Ich finde dieses Forum unglaublich wichtig, weil viele hier Menschen unterstützen, die sonst echt nicht weiter wissen und hier wertvolle Tipps erhalten.
Aber du hilfst niemanden mit Ratschlägen, die nur den Sinn haben, dem Vermieter zu schaden. Kannst du dir vorstellen, dass es auch Mieter gibt, die sich mit ihren Vermietern gut verstehen, wo man sich unterstützt und nicht versucht sich das Leben gegenseitig möglichst schwer zu machen?

Ansonsten verbitte ich mir deine albernen Anspielungen bzgl. des Doppelaccounts.

Spritzenhalter

Zitat von: Schmidtchen am 25. Juni 2022, 22:59:13
Zitat von: Spritzenhalter am 25. Juni 2022, 14:24:19Was Du sagst vielmehr - Ich hoffe es nichts ernstes mit deinen Doppelaccounts, aber vielleicht brauchst du es einfach um dich selbst zu bestätigen.


Hast du eigentlich eine Vorstellung davon, wie frustriert du rüberkommst? Warum rätst du Leuten hier ernsthaft, ihr Geld lieber unters Kopfkissen zu legen, statt der Bitte des Vermieters nachzukommen?

Ich finde dieses Forum unglaublich wichtig, weil viele hier Menschen unterstützen, die sonst echt nicht weiter wissen und hier wertvolle Tipps erhalten.
Aber du hilfst niemanden mit Ratschlägen, die nur den Sinn haben, dem Vermieter zu schaden. Kannst du dir vorstellen, dass es auch Mieter gibt, die sich mit ihren Vermietern gut verstehen, wo man sich unterstützt und nicht versucht sich das Leben gegenseitig möglichst schwer zu machen?

Ansonsten verbitte ich mir deine albernen Anspielungen bzgl. des Doppelaccounts.

 :wand:  :wand:  :wand:

jens123

Lt. dem Schreiben ist das ein freiwilliges (!!!) Angebot an den Mieter, einseitig die Vorauszahlungen zu erhöhen, um später hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Wahrscheinlich gibt es Mieter, bei denen das Sinn macht.

Wer beim JC unter Vertrag ist, sollte unbedingt die Finger davon lassen. Das JC übernimmt nur die "tatsächlichen Kosten". Wer jetzt brav mehr zahlt, ohne das mit dem JC abgesprochen zu haben, wird auf den Mehrkosten sitzen bleiben. Also Finger weg! In dem Zusammenhang zählt nur die jährliche Nebenkostenabrechnung und die muss abgewartet werden.

Spritzenhalter

Ich schrieb bereits ab meinem ersten Beitrag, dass diese Information der freiwilligen Erhöhung nicht weiter als ein Bettelbrief ist ohne jegliche rechtliche Grundlage. Wenn möglich soll der Mieter sich das Geld unter das Kopfkissen legen und die BKA abwarten, auch das verursachte bei eigen (Schmidtchen und seinem Doppelgänger) Sodbrennen.

Unser "Schmidtchen" der nach seinen Angaben in der Hausverwaltung arbeiten soll hat anscheinend keinerlei Kenntnis der Gesetzgebung in seinem Fach. Seine "Mieter" haben mein Mitleid verdient.





Ratlos

Es genügt doch das Erhöhungsverlangen des VM an das JC zu schicken und um Zustimmung oder Ablehnung zu bitten. Und schon ist die Sache vorläufig erledigt.

Yavanna

Ich hatte diesen Fall tatsächlich bei einer Begleiteten. Der VM hat um Erhöhung gebeten, sie hat zu März erhöht und im April H4 beantragt. Wurde anstandslos vom JC bewilligt, unter Vorlage des VM Schreibens und geänderter Dauerauftrag.

Aber vielleicht war der/die SB sehr kulant. Dürfte es aber bei vorgeschriebenen Weisungen keine Unterschiede geben

Bücherwurm1896

Das war bei mir auch gar kein Problem. Mein Vermieter hatte ein paar Sätze dazu geschrieben, gesagt warum und um wieviel die Nebenkosten erhöht werden, das Ganze hatte ich dann beim JC eingereicht und das wurde auch schnell und anstandslos so bewilligt und seitdem auch gezahlt.

Da hat der Mieter überhaupt keinen Nachteil und sich einfach nur Sperren um des Sperren Willens...  :wand:

Kopfbahnhof

Zitat von: Yavanna am 27. Juni 2022, 15:50:03Wurde anstandslos vom JC bewilligt
Ich denke fast die müssen es sogar, da dies alles noch recht neu ist gibt es ja auch noch keine Urteile dazu.

Wie schon geschrieben, hat man wieder einen Job bei der nächsten BK Abrechnung, hätte das JC dann deutlich zu wenig an KdU übernommen.

Auch die JC werden evtl. vorbeugend Handeln, wenn die Nachzahlungen alle kommen, dürfte es sonst eine sehr hohe Summe werden.