Mieterhöhung

Begonnen von masta29, 24. Juni 2022, 17:12:45

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masta29

Hallo liebe Leute.

Habe heute vom Vermieter einen Brief erhalten.. Das die Gaspreise steigen. Die Nebenkosten von 70 auf 105 angehoben sind.. Jetzt das Problem ich zahle 420 Miete, das ist das was auch hier erlaubt ist.. Habe einen mini Job 450 Euro.. Wenn ich jetzt einen Antrag auf Übernahme stelle kann ich mir sicher sein das dieser abgelehnt wird? Da ich über dem cap nun bin vom Amt mit 455 Euro? Oder soll ich lieber keine schlafenden Hunde wecken wegen 35 Euro.. Keine Lust das sie mir dann als zu teuer eingestuft wird, und ausziehen muss

Lg

Kopfbahnhof

Zitat von: masta29 am 24. Juni 2022, 17:12:45Da ich über dem cap nun bin vom Amt mit 455 Euro?
???

Klar stellt man einen Antrag auf Übernahme der gestiegenen Kosten.
Der Verbrauch ist ja meistens fast gleich, nur die Preise eben nicht.

Zitat von: masta29 am 24. Juni 2022, 17:12:45sie mir dann als zu teuer eingestuft wird, und ausziehen muss

Dürfte wohl nicht passieren, denn damit sind bald alle Mieten zu hoch, was die KdU angeht.

Also Schreiben vom VM ans JC und Abwarten, wenn Ablehnung dann Widerspruch dagegen.

OLD-MAN

Erst einmal: Die Miete wurde NICHT erhöht, sondern die Heizkostenabschläge!

Deshalb, einreichen!


Kopfbahnhof

Zitat von: OLD-MAN am 24. Juni 2022, 17:27:30Die Miete wurde NICHT erhöht, sondern die Heizkostenabschläge!
Was allerdings völlig egal ist, beides muss dem JC mitgeteilt werden.

Mir wurde auch die Kaltmiete erhöht, die nächste kommt mit der BK Abrechnung mit Sicherheit auch noch.

masta29

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. Juni 2022, 17:26:22
Zitat von: masta29 am 24. Juni 2022, 17:12:45Da ich über dem cap nun bin vom Amt mit 455 Euro?
???

Damit meinte ich das bei mir in der Region die Miete maximal 420 kosten darf was sie tut, und mit der Erhöhung der Nebenkosten bin ich weit drüber. LG deswegen hatte ich Panik, daß sie mir dann nachher noch mit nicht mehr angemessen kommen oder so.

Aber danke, ich werde denn denn Antrag einfach einreichen.

Lg

Spritzenhalter

Einen Brief erhalten mit der Bitte um freiwillige erhöhte Zahlung, oder eine reguläre Betriebskostenabrechnung? Das erste ist eine Bitte der man nicht folgen muss, kann man aber. Beim zweiten ist es eben offiziell und muss dem JC vorgelegt werden ansonsten fordern die es von selbst, man kann ja ein Guthaben in Höhe von 0,23€ haben.

a) Jobcenter bezahlt
b) Sie ziehen um in eine günstigere und nächstes Jahr dann wieder in eine günstigere um...usw.usw.
c) Sie bezahlen die Differenz selbst

Klar wird das Jobcenter Druck ausüben und ggf. zum Umzug zwingen, ich will nicht wissen auf auf uns noch alles zukommt.

geraldxx

Es bleibt spannend. Heute kam in der Zeitung, dass die Gaspreise sich um 300% erhöhen könnten bis Ende des Jahres (worst case?). Die Politik muss irgendwann regulierend eingreifen, wer geht schon arbeiten nur um die Gasrechnung zu bezahlen?

Spritzenhalter

Zitat von: geraldxx am 24. Juni 2022, 18:15:30Es bleibt spannend. Heute kam in der Zeitung, dass die Gaspreise sich um 300% erhöhen könnten bis Ende des Jahres (worst case?). Die Politik muss irgendwann regulierend eingreifen, wer geht schon arbeiten nur um die Gasrechnung zu bezahlen?

Wie ich schon sagte, 100 Beiträge zurück: Es wird das Jahr der Geldgeschenke sein, dieses System wird ansonsten nicht lange überleben. Keine Angst!!

Kopfbahnhof

Zitat von: Spritzenhalter am 24. Juni 2022, 18:12:12und ggf. zum Umzug zwingen
Blöd nur, dass ALLE mit hohen Nebenkosten konfrontiert sind.
Somit wird auch keiner eine Wohnung finden, die dem JC dann evtl. passt.

Das wird dann wohl nicht so richtig klappen, mit den Zwangsumzügen wenn die Wohnung bisher Angemessen war.

masta29

es ist ehr eine aufforderung, es zu zahlen.. ich hoffe man kann es erkennen, leider cam defekt

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Spritzenhalter

Zitat von: masta29 am 24. Juni 2022, 19:30:43es ist ehr eine aufforderung, es zu zahlen.. ich hoffe man kann es erkennen, leider cam defekt

Keinerlei Verpflichtung zu erhöhten Zahlung. Alles freiwillig. Den Mehrbetrag sollten Sie sich unter das Kopfkissen legen anstatt zinslose Kredite an Dritte zu vergeben.

Schmidtchen

Betriebskostenvorauszahlungen sind doch kein zinsloser Kredit an Dritte.

Damit werden die unterjährig anfallenden Kosten bezahlt, die der Mieter eben verursacht.
Die Gasanbieter beispielsweise verlangen ja monatliche Abschläge, ebenso Strom- und Wasseranbieter und Handwerker stellen auch innerhalb des Jahres ihre Rechnungen.

Und wenn der Gasanbieter nun die Preise anhebt und ggf. auch die Abschläge erhöht, muss halt der Vermieter die Differenz tragen.
Bei großen Konzernen dürfte das kein Problem sein, die Oma die ihre Einliegerwohnung vermietet, damit sie über die Runden kommt, dürfte finanziell überfordert sein, wenn sie die Erhöhungen bis zur nächsten Abrechnung vorstrecken muss und dann darauf hoffen muss, dass ihr Mieter genug Geld unterm Kopfkissen gespart hat.

Wenn ein Mieter seinen Vermieter belehrt, dass er keinerlei Verpflichtung bzgl. der Erhöhung der Vorauszahlungen hat, wird dieser prüfen, ob er  die Kaltmiete erhöhen kann.

Der Vermieter hat dann nach 3 Monaten höhere Einnahmen, kann davon zunächst seine Rechnungen begleichen und am Ende des Abrechnungszeitraumes bekommt er sein Geld dann vom Mieter in Form der Nachzahlung zurück.

Der Mieter zahlt dann halt dauerhaft eine höhere Miete.

Ich rate dringend dazu, solche Situationen mit etwas Fingerspitzengefühl zu behandeln und tatsächlich mit dem JC besprechen, ob das Ansinnen des Vermieters nicht sinnvoll ist und man dem nachgeben sollte, auch wenn es keine gesetzl. Grundlage dafür gibt.

Spritzenhalter

Zitat von: Schmidtchen am 25. Juni 2022, 08:52:07Betriebskostenvorauszahlungen sind doch kein zinsloser Kredit an Dritte.

Damit werden die unterjährig anfallenden Kosten bezahlt, die der Mieter eben verursacht.
Die Gasanbieter beispielsweise verlangen ja monatliche Abschläge, ebenso Strom- und Wasseranbieter und Handwerker stellen auch innerhalb des Jahres ihre Rechnungen.

Und wenn der Gasanbieter nun die Preise anhebt und ggf. auch die Abschläge erhöht, muss halt der Vermieter die Differenz tragen.
Bei großen Konzernen dürfte das kein Problem sein, die Oma die ihre Einliegerwohnung vermietet, damit sie über die Runden kommt, dürfte finanziell überfordert sein, wenn sie die Erhöhungen bis zur nächsten Abrechnung vorstrecken muss und dann darauf hoffen muss, dass ihr Mieter genug Geld unterm Kopfkissen gespart hat.

Wenn ein Mieter seinen Vermieter belehrt, dass er keinerlei Verpflichtung bzgl. der Erhöhung der Vorauszahlungen hat, wird dieser prüfen, ob er  die Kaltmiete erhöhen kann.

Der Vermieter hat dann nach 3 Monaten höhere Einnahmen, kann davon zunächst seine Rechnungen begleichen und am Ende des Abrechnungszeitraumes bekommt er sein Geld dann vom Mieter in Form der Nachzahlung zurück.

Der Mieter zahlt dann halt dauerhaft eine höhere Miete.

Ich rate dringend dazu, solche Situationen mit etwas Fingerspitzengefühl zu behandeln und tatsächlich mit dem JC besprechen, ob das Ansinnen des Vermieters nicht sinnvoll ist und man dem nachgeben sollte, auch wenn es keine gesetzl. Grundlage dafür gibt.

Das ist keine Betriebskostenabrechnung! Es ist eine "Bitte" mehr zu zahlen.

Bücherwurm1896

Lesen und/oder Verstehen ist jetzt nicht so Deins, nicht wahr, @Spritzenhalter?

@Schmidtchen schrieb von Betriebskostenvorauszahlungen und nicht von einer Betriebskostenabrechnung.

Jeder Mieter zahlt Nebenkosten im voraus und anhand dieser wird später die jährliche Betriebskostenabrechnung erstellt. Der Vermieter hat übrigens durchaus auch die Pflicht, die Nebenkosten so zu gestalten, dass der Mieter nicht eine viel zu hohe Nachzahlung leisten muss.

Natürlich sieht das bei uns noch mal anders aus, da das Jobcenter in angemessenem Rahmen diese Kosten übernehmen muss. Aber der Vermieter hat seine Kosten, wie auch von @Schmidtchen bereits erwähnt, im Vorfeld zu bezahlen.

In der aktuellen Lage, in der wir uns nun einmal befinden, ist es meiner Meinung nach hochgradig asozial, seinen Vermieter bis zu 12 Monate in Vorkasse treten lassen zu wollen, der dann monatlich weniger Nebenkosten von seinem Mieter überwiesen bekommt als die tatsächlichen Kosten gerade sind.

Und da greift eben wunderbar das von @Schmidtchen genannte Beispiel der privaten Vermieter.

Ich selbst habe einen privaten Vermieter und bei dem sieht es finanziell, wie ich weiß, gar nicht rosig aus. Für ihn ist meine monatliche Mietzahlung eine lebenswichtige Einnahmequelle. Dem tun 30, 40, 50, 60 Euro oder so monatlich weniger auf dem Konto zu haben wirklich sehr weh.

Stell Dir mal vor, Du wärst privater Vermieter, würdest selbst durch die Vermietung monatlich gerade mal so auf Deinen nötigen Lebensunterhalt kommen und dann sperrt sich der Mieter trotz der aktuellen Situation seine Nebenkosten so anzupassen, wie es nötig wäre.

Du müsstest dann bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung höhere Kosten begleichen und für diese in Vorkasse treten, würdest das Geld erst zur nächsten Betriebskostenabrechnung zurück bekommen und hättest damit jeweils weniger Geld zum Leben übrig als vorher eh schon.

Da wärst Du sicherlich nicht so cool damit, wenn das Dein Mieter so handhaben würde. Nur weil man eine Wohnung oder ein Haus besitzt, welches man vermietet, ist man nicht automatisch reich oder wenigstens finanziell sorgenfrei.

Aber was erwarte ich eigentlich von jemandem wie Dir? Deine Beiträge hier sind fast ausnahmslos nur zum Kopf schütteln und zeichnen ein sehr schlechtes Bild von Dir.

Und gerade als Empfänger von ALG II hat man doch keinen Nachteil davon, wenn man der Erhöhung der Nebenkosten zustimmt. Das reicht man mit sämtlichen nötigen Nachweisen und der entsprechenden Begründung beim Jobcenter ein und gut ist.

Und wenn man dann mal selbst etwas vom Vermieter möchte, zu dem er vielleicht auch nicht zu 100% verpflichtet ist, und der macht das nicht oder nur mit sehr viel Aufwand und Ärger, dann schreien solche Menschen wie Du vermutlich auch gleich Zeter und Mordio.

Spritzenhalter

Zitat von: Bücherwurm1896 am 25. Juni 2022, 12:29:53Lesen und/oder Verstehen ist jetzt nicht so Deins, nicht wahr, @Spritzenhalter?

@Schmidtchen schrieb von Betriebskostenvorauszahlungen und nicht von einer Betriebskostenabrechnung.

Jeder Mieter zahlt Nebenkosten im voraus und anhand dieser wird später die jährliche Betriebskostenabrechnung erstellt. Der Vermieter hat übrigens durchaus auch die Pflicht, die Nebenkosten so zu gestalten, dass der Mieter nicht eine viel zu hohe Nachzahlung leisten muss.

Natürlich sieht das bei uns noch mal anders aus, da das Jobcenter in angemessenem Rahmen diese Kosten übernehmen muss. Aber der Vermieter hat seine Kosten, wie auch von @Schmidtchen bereits erwähnt, im Vorfeld zu bezahlen.

In der aktuellen Lage, in der wir uns nun einmal befinden, ist es meiner Meinung nach hochgradig asozial, seinen Vermieter bis zu 12 Monate in Vorkasse treten lassen zu wollen, der dann monatlich weniger Nebenkosten von seinem Mieter überwiesen bekommt als die tatsächlichen Kosten gerade sind.

Und da greift eben wunderbar das von @Schmidtchen genannte Beispiel der privaten Vermieter.

Ich selbst habe einen privaten Vermieter und bei dem sieht es finanziell, wie ich weiß, gar nicht rosig aus. Für ihn ist meine monatliche Mietzahlung eine lebenswichtige Einnahmequelle. Dem tun 30, 40, 50, 60 Euro oder so monatlich weniger auf dem Konto zu haben wirklich sehr weh.

Stell Dir mal vor, Du wärst privater Vermieter, würdest selbst durch die Vermietung monatlich gerade mal so auf Deinen nötigen Lebensunterhalt kommen und dann sperrt sich der Mieter trotz der aktuellen Situation seine Nebenkosten so anzupassen, wie es nötig wäre.

Du müsstest dann bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung höhere Kosten begleichen und für diese in Vorkasse treten, würdest das Geld erst zur nächsten Betriebskostenabrechnung zurück bekommen und hättest damit jeweils weniger Geld zum Leben übrig als vorher eh schon.

Da wärst Du sicherlich nicht so cool damit, wenn das Dein Mieter so handhaben würde. Nur weil man eine Wohnung oder ein Haus besitzt, welches man vermietet, ist man nicht automatisch reich oder wenigstens finanziell sorgenfrei.

Aber was erwarte ich eigentlich von jemandem wie Dir? Deine Beiträge hier sind fast ausnahmslos nur zum Kopf schütteln und zeichnen ein sehr schlechtes Bild von Dir.

Und gerade als Empfänger von ALG II hat man doch keinen Nachteil davon, wenn man der Erhöhung der Nebenkosten zustimmt. Das reicht man mit sämtlichen nötigen Nachweisen und der entsprechenden Begründung beim Jobcenter ein und gut ist.

Und wenn man dann mal selbst etwas vom Vermieter möchte, zu dem er vielleicht auch nicht zu 100% verpflichtet ist, und der macht das nicht oder nur mit sehr viel Aufwand und Ärger, dann schreien solche Menschen wie Du vermutlich auch gleich Zeter und Mordio.

Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung begründet eine vorherige und ordentliche Betriebskostenabrechnung. Die Scheint es nicht zu geben. Das der Vermieter mehr bezahlen muss ist vorerst nicht das Problem des Mieters, würde mich Null interessieren. Es ist und bleibt eine Bitte die man sorglos und folgenlos ignorieren kann.

Ja, du und dein Schmiddi... Doppelaccount? 😂