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Wohnung mieten

Begonnen von Heikor1, 25. Juni 2022, 17:39:31

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Heikor1

Hallo und guten Tag an alle.

Habe eine Frage bezüglich Wohnung mieten.

Meine Freundin und ich,kommen aus NRW,genauer gesagt Mülheim an der Ruhr.
Wollen nun beide zusammen ziehen.

Die Wohnung die wir haben konnten  hat 77qm,und eine Warmmiete von 610 Euro. 150 Euro sind davon Nebenkoste.Also wär die Kaltmiete 460 Euro
Darf ich die Wohnung anmieten?
Wir sind zu zweit.

Jemand meinte der Vermieter könnte  an der Miete was abziehen,und es auf die Nebenkosten hinzu addieren,was natürlich nicht ganz so legal wäre.
Hoffe jemand kann mir mit Positiven und LEGALEN Nachrichten weiter helfen.
Danke und cu

free will

"positive Nachrichten" im Sinne von wie man den Staat bescheißt oder wie?

Kopfbahnhof

Zitat von: Heikor1 am 25. Juni 2022, 17:39:31hat 77qm,
Für 2 gilt  bis zu 60 m² die 77 m² allein sind schon ein Problem

Heikor1

Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Juni 2022, 17:53:54
Zitat von: Heikor1 am 25. Juni 2022, 17:39:31hat 77qm,
Für 2 gilt  bis zu 60 m² die 77 m² allein sind schon ein Problem
65 qm sind in Mülheim Ruhr bei zwei Personen erlaubt

Kopfbahnhof

Dann frage beim JC an ob 77 m² auch gehen würden, für 2 Personen.

OLD-MAN

Zitat von: Heikor1 am 25. Juni 2022, 17:39:31der Vermieter könnte  an der Miete was abziehen,und es auf die Nebenkosten hinzu addieren,was natürlich nicht ganz so legal wäre.

Das ist so nicht möglich (und auch nicht erlaubt), da Nebenkosten eben Kosten sind, die nachprüfbar sein müssen! Der VM darf nur die nachprüfbaren Kosten abrechnen!

Deine angemessene Miete wäre hier nachzulesen: https://www.tacheles-sozialhilfe.de/informationen/weisungen-unterkunftskosten.html

Maßgebend ist die Bruttokaltmiete, also Nettomiete + KdU ohne Heizung.

Die Wohnungsgröße spielt bei angemessener KdU nur eine zweite Rolle, nämlich bei den Heizkosten. Hier rechnet das JC berechtigterweise auf die angemessenen 65 qm zurück!

Yavanna

65 für zwei Personen ist Standard. Die Kosten der Unterkunft sind kommunale Leistungen, daher immer unterschiedlich. Thome hat eine Auflistung. Die Zustimmung zur Anmietung könnte wegen der Größe abgelehnt werden, weil z.b. für Heizung unangemessene Kosten entstehen, hängt ja an den qm.
Wenn ohne Zustimmung trotzdem angemietet wird, werden nur die angemessenen Kosten übernommen und keine Nachzahlungen.

Von Kaltmiete auf Abschläge abwälzen ist Schwachsinn, da Abschläge in der BK Abrechnung den tatsächlichen Kosten gegenüber gestellt werden.

Ratlos

#7
Ich warne dich davor die Miete künstlich zu senken und die Differenz auf die NK aufzuschlagen. Die NK sind alle überprüfbar.
Der VM müsste jedes Jahr die NK-Abrechnung fälschen.
Damit macht er sich erpressbar und strafbar.

Ihr müsstet nur die gesenkte Vertragsmiete zahlen und im Streitfall könntet ihr die vom VM zuviel berechneten NK einklagen und sogar Strafantrag stellen gegen den VM.
Rechtlich gesehen betrügt so der VM das JC UND Euch, denn maßgeblich ist nur was im MV steht.