Frage zur KDU

Begonnen von Gleni81, 30. Juni 2022, 13:11:02

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Flip

Du hast auf die Aussage, dass die Gesamtangemessenheitsgrenze eine Kann-Entscheidung ist, mit einem klaren "Das sieht... " geantwortet.

Und das stimmt eben nicht. Was im Ermessen dann hinsichtlich Angemessenheit möglich ist, Wirtschaftlichkeitsprüfung etc. ist wieder was ganz anderes.

Fakt ist, dass das BSG es eben nicht anders sieht und das SGB II auch nicht. Der Absatz 10 regelt auch nicht den Einzelfall, sondern soll es den Kommunen ermöglichen, abweichend von der Rechtsprechung des BSG zum schlüssigen Konzept eine abstrakte Gesamtangemessenheitsgrenze zu entwickeln (vgl. BT-Dr 66/16, zu Nummer 20, zu Buchstabe e).