Was steht mir denn nun wirklich zu? Mit Kind 21 Jahre + berufstätig (Ausbildung)

Begonnen von PetraL, 29. Juni 2022, 16:08:30

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Ottokar

Deine Tochter und du, ihr bildet doch weiterhin eine BG und keine HG.
Wenn deine Tochter auf ALG II verzichten würde, dann würde das für sie einen erheblichen finanziellen Verlust bedeuten (siehe Betrag #26).
An deinem Anspruch auf Sozialgeld würde dieser Verzicht nichts ändern, da es für den Anspruch lt. § 19 Abs. 1 S. 1 SGB II nur darauf ankommt, dass du mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebst.
Das tust du, solange deine Tochter noch keine 25 ist und ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken kann (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II).
Ob diese erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ihren Anspruch auf ALG II verwirklicht oder nicht, ist dabei nicht relevant.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


PetraL

Sorry, wenn ich das irgendwie überhaupt nicht kapiere ...  :heul:
Meine Tochter ist doch gar nicht leistungsberechtigt, weil sie in Vollzeit versicherungspflichtig arbeitet?
Tut mir leid, irgendwie verstehe ich das einfach nicht. Sie ist doch weder Arbeits- noch Ausbildungsplatz-suchend?  :weisnich:
Um als U25-jährige trotzdem Leistungen erhalten zu können, müsste sie doch mit einem Leistungsberechtigten in einer BG leben?
Und ich bin doch auch nicht leistungsberechtigt, da gar nicht erwerbsfähig?

Tut mir leid, ich bin da wohl zu doof für - ich kapier's einfach nicht ...  :scratch:  :weisnich:

PetraL

P.S.: Dazu kommt, dass wir ja eigentlich gar keine Bedarfsgemeinschaft sind sondern eine Wohngemeinschaft...
Vielleicht bekomme ich ja deshalb keine Einmalzahlung, weil das Jobcenter auch nicht mehr durchsteigt?  :scratch:

Ottokar

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PetraL

Zitat von: Ottokar am 29. Juli 2022, 18:16:52Lies nochmal was ich in Beitrag #22 schrieb.
Jaaa ...
Ich kann alles noch so oft lesen - ich kapier's trotzdem nicht, tut mir echt leid ...  :heul:
Meine Tochter könnte zu meiner BG gehören, wenn ich eine erwerbsfähige Leistungsberechtigte wäre. Bin ich aber nicht.
Ich könnte zur BG meiner Tochter gehören, wenn sie eine erwerbsfähige Leistungsberechtigte wäre. Ist sie aber nicht.
 :scratch:  :weisnich:

Ottokar

Natürlich ist deine Tochter eine erwerbsfähige Leistungsberechtigte i.S.d. SGB II.

Und lt. deinem Beitrag hier, wonach du bereits seit mindestens 09.05.2016 voll erwerbsgemindert bist, bildest du bereits seit 2016 eine BG mit deiner Tochter und erhälst Sozialgeld. Eben weil deine Tochter eine erwerbsfähige Leistungsberechtigte i.S.d. § 23 SGB II ist.

Und wenn du bereits seit 2016 voll erwerbsgemindert bist, wurde diese befristete volle Erwerbminderung bereits 2019 erstmals verlängert und nun, nach weiteren 3 Jahren, wird sie zum 2. Mal verlängert.
Wie kommst du darauf, dass mit der 2. Verlängerung nun alles anders wird? Es bleibt wie es ist, wie schon nach der 1. Verlängerung.
Sollte deine Tochter irgendwann keine erwerbsfähige Leistungsberechtigte i.S.d. § 23 SGB II mehr sein, wird dies das JC dir und dem Sozialamt umgehend mitteilen und du wirst nahtlos Sozialhilfe nach SGB XII erhalten. Dazu musst du dann nicht mal einen Antrag stellen.

Übrigends wird mit dem 3. Verlängerungsantrag die volle Erwerbminderung i.d.R. unbefristet festgestellt.
Wenn also 2025 dieser Antrag fällig wird, kannst du damit rechnen, das eine dauerhafte volle Erwerbminderung festgestellt wird. Dann hast du auch Anspruch auf Leistungen des 4. Kapitels SGB XII.
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PetraL

Zitat von: Ottokar am 01. August 2022, 16:22:09Sollte deine Tochter irgendwann keine erwerbsfähige Leistungsberechtigte i.S.d. § 23 SGB II mehr sein, wird dies das JC dir und dem Sozialamt umgehend mitteilen und du wirst nahtlos Sozialhilfe nach SGB XII erhalten. Dazu musst du dann nicht mal einen Antrag stellen.
Das hatten wir schon mal, da war meine Tochter noch zu jung. Damals bekam ich ein Schreiben vom JC, ich sollte einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, ab dann und dann (ca 1-2 Wochen später) würden die Leistungen eingestellt...
Allerdings war der Antrag da bei weitem nicht so aufwändig wie dieses Mal und die Bearbeitung dauerte auch nicht so lange.

Was ich allerdings tatsächlich immer noch nicht verstehe (ich bin da wohl einfach zu dumm zu, sorry):
Wie kann es sein, dass meine Tochter Leistungsberechtigte ist, obwohl sie weder Arbeits- noch Ausbildungsplatz-Suchend und (eigentlich) auch nicht hilfebedürftig ist?
Wie würde denn überhaupt gerechnet, wenn sie die Haupt-Leistungsberechtigte und ich ihr "Anhängsel" wäre? Etwa ganz genauso wie bisher?
Müsste dann nicht für sie Bedarfsstufe 1 zutreffend sein und ihr Kindergeld ihr Einkommen (wie es ja eigentlich auch richtig wäre)? Und welche Bedarfsstufe hätte ich dann?  :scratch:  :weisnich:
Müsste das denn nicht auch irgendwie aus dem Bescheid ersichtlich sein, wer Haupt-Leistungsberechtigter und wer das "Anhängsel" ist - vor allem, wenn sich das geändert hat - und dass ich ab dann und dann Sozialgeld bekomme?
Früher war das jedenfalls mal so ...  :scratch:  :weisnich:  :weisnich:  :weisnich:

PetraL

Nun gibt es Neues von dieser Baustelle:
Gestern erhielt ich vom JC einen Aufhebungsbescheid ab 01.10.22 - so weit so gut.
Ich soll erneut Sozialhilfe beantragen. Habe entsprechend vorhin die zuständige SB vom Sozialamt angeschrieben, mein Widerspruch gegen ihren Ablehnungsbescheid läuft ja zwar noch, aber macht ja nix ...
Was sich mir aber nicht erschließt:
1. Warum kann das JC zwar für die Zeit ab dem 01.10. entscheiden, nicht aber für die Zeit vom 01.06.-30.09.? - Im Oktober ändert sich ja nichts! Angeblich brauchen sie dazu die Gehaltsnachweise meiner Tochter ...
2. Was zum Geier hat das Einkommen meiner Tochter damit zu tun? Mal abgesehen davon, dass ich sowohl Brutto- als auch Netto-Gehalt dem JC mitgeteilt und nachgewiesen habe, weil die meine Leistungen von ihrem Einkommen abhängig machen/bis jetzt gemacht haben.





[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

PetraL

Zitat von: PetraL am 08. September 2022, 14:49:551. Warum kann das JC zwar für die Zeit ab dem 01.10. entscheiden, nicht aber für die Zeit vom 01.06.-30.09.? - Im Oktober ändert sich ja nichts! Angeblich brauchen sie dazu die Gehaltsnachweise meiner Tochter ...
2. Was zum Geier hat das Einkommen meiner Tochter damit zu tun? Mal abgesehen davon, dass ich sowohl Brutto- als auch Netto-Gehalt dem JC mitgeteilt und nachgewiesen habe, weil die meine Leistungen von ihrem Einkommen abhängig machen/bis jetzt gemacht haben.
Niemand eine Meinung dazu?

Leeres Portemonnaie

Zitat von: PetraL am 10. September 2022, 13:10:28
Zitat von: PetraL am 08. September 2022, 14:49:551. Warum kann das JC zwar für die Zeit ab dem 01.10. entscheiden, nicht aber für die Zeit vom 01.06.-30.09.? - Im Oktober ändert sich ja nichts! Angeblich brauchen sie dazu die Gehaltsnachweise meiner Tochter ...
Niemand eine Meinung dazu?

Meine Meinung ist, was da steht: Es hängt an den Gehaltsnachweisen. Darauf wird gewartet, deshalb "kann" nicht abschließend berechnet werden.

Jeder kann für sich entscheiden, aber ich bin, ehrlich gesagt, ein Vertreter von: "Dann schicke ich den Sche*** eben hin."  :weisnich:
War nicht immer so, aber die Scherereien und ewigen Berechnungen nerven einfach nur, und jetzt neu wegen den Erhöhungen, wieder was neu, man blickt kaum noch durch, und ich bin wirklich nicht auf der Wurstsuppe daher geschwommen.  :scratch:

Habe heute erst einen Bescheid bekommen, Änderung Nebenkosten, Anrechnung Einkommen, stimmt aber nicht ganz, wieder was hinschicken und warten, das dauert ja auch ewig alles und das Geld reicht nicht. Ich bin müde, ok, haben sie mich eben klein gekriegt, aber es geht über meine Kraft.
Und vor allem denke ich, wenn die was wirklich wissen wollen, bekommen sie die Info's so oder so, also kann ich es auch gleich schicken.
Ein Hoch auf den gläsernen Bürger.  :sad:

Das ist meine Meinung dazu.  :yes: 


Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

PetraL

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 10. September 2022, 13:35:12Jeder kann für sich entscheiden, aber ich bin, ehrlich gesagt, ein Vertreter von: "Dann schicke ich den Sche*** eben hin."  :weisnich:
Ja, ich auch. Deshalb habe ich ja auch alles soweit hingeschickt, wie es existiert.
Für Juni und Juli sogar den Praktikumsvertrag (wusste es da noch nicht besser).
Und für jeden Einkommenszugang den entsprechenden Kontoauszug (soweit schon vorhanden, d.h. Juni + Juli). August wurde erst am 01.09. überwiesen, Kontoauszug gibt's noch nicht, Datum und Höhe der Zahlung habe ich angegeben.
Ausbildungsvertrag will meine Tochter denen nicht geben - geht die ja auch nichts an und ist ja auch eigentlich gar nicht relevant. Bruttogehalt habe ich so mitgeteilt - ist gleich wie Juni + Juli.
Einkommensabrechnungen gibt es (immer) noch nicht, weil denen ihr Abrechnungssystem noch nicht mit meiner Tochter klar kommt. [edit:] Das habe ich dem JC aber auch so mitgeteilt. Und dass ich die entsprechend umgehend bei Vorliegen nachreichen werde. [edit ende]

Aber meine Frage ist ja grundsätzlich: Was hat das Einkommen meiner Tochter überhaupt für eine Relevanz für Juni - September, wenn es ab Oktober keine mehr hat und sich da nichts ändert bzw. geändert hat??? [edit 2] Und denen für Juni und Juli ja auch alles komplett vorliegt? [edit 2 ende]
Für mich ist das irgendwie unlogisch...

Leeres Portemonnaie

Irgendwie war doch auch noch was wegen dem Kindergeld.
Das wird ja, wenn Deine Tochter ihren Bedarf selbst decken kann, bei Dir mit angerechnet.
Vielleicht ist da noch was zu verrechnen.  :scratch: 
Über Sinn oder Unsinn muss man nicht diskutieren, für wen das KiGeld eigentlich gedacht ist ...

Warum verweigert Deine Tochter denn die Mitwirkung?
Wenn die Daten jetzt von anderer Seite eingeholt werden, haben sie sie dann auch.  :weisnich:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

PetraL

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 10. September 2022, 15:52:45Warum verweigert Deine Tochter denn die Mitwirkung?
Sie verweigert die Mitwirkung ja nicht.
Sie möchte denen nur ihren Ausbildungsvertrag nicht schicken. Sie ist der Ansicht - und das sind hier wohl alle, soweit ich das verstanden habe - dass Arbeits- und Ausbildungsverträge nur den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer etwas angehen. Nicht aber irgendeinen Dritten und schon gar nicht das Jobcenter, das darauf überhaupt keinen Anspruch hat.
Und da kann ich ihr ja nicht widersprechen, da hat sie ja Recht.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 10. September 2022, 15:52:45Das wird ja, wenn Deine Tochter ihren Bedarf selbst decken kann, bei Dir mit angerechnet.
Ja, das KG bekomme ich nach wie vor bis auf 30 Euro abgezogen. Das ändert sich wohl erst, wenn entweder dem Abzweigungsantrag stattgegeben oder die Sozialhilfe bewilligt wird.
Ist höchst ärgerlich, eigentlich auch absolut nicht einzusehen, aber ist halt wohl leider rechtens  :sad:

Leeres Portemonnaie

... und deshalb, wenn ich es richtig verstehe, spielt Deine Tochter eine Rolle bei der endgültigen Berechnung, was ihr Einkommen betrifft und eure BG in den strittigen Monaten.

Das mit dem Ausbildungsvertrag verstehe ich nicht. Vor allem, weil das JC die Information über Dritte ja doch einholt. Somit liegt der Vertrag dem JC sowieso irgendwann vor.
Was also habt ihr / hat Deine Tochter mit der Verweigerung denn dann gekonnt?  :scratch:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

PetraL

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 11. September 2022, 12:27:10Was also habt ihr / hat Deine Tochter mit der Verweigerung denn dann gekonnt?
Es geht nicht um's "Können" sondern darum, dass meine Tochter - auch aufgrund der hier im Forum vorherrschenden Meinung - der Ansicht ist, dass sie den Ausbildungsvertrag niemandem geben DARF und sich nicht strafbar machen will.
Der Ausbildungsvertrag ist ja auch tatsächlich gar nicht erforderlich, denn das Einkommen kann ja über die Entgeltabrechnung nachgewiesen werden, das Brutto-Entgelt für Juni + Juli wurde bereits über Praktikumsvertrag und das Netto-Einkommen bereits über Kontoauszug nachgewiesen.