Arbeiten im Ausland, Unterstützung?

Begonnen von Lindalin, 20. Mai 2022, 17:38:33

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Lindalin

So gesagt, gemacht. Das JC sagt, es gibt für das Ausland leider keine Unterstützung aber es sei nicht ungewöhnlich, dass der Arbeitgeber die alte Wohnung zur Überbrückung bezahle.

So könnte ich den Arbeitgeber fragen, ob unsere Miete für drei Monate übernommen werden würde.

Zudem sei es mit Kind ins Ausland zu ziehen und dann auch noch allein, eine ganz andere Nummer als irgendwo innerhalb Deutschlands.

Meine Sorge, hier nicht zurück zu können, sei verständlich.

Ich werde den AG daher einfach mal fragen, ob es da irgendeine Möglichkeit gibt.

Die Sache ist auch die, unsere Wohnung kostet für drei Monate knapp 2200 EUR. Dazu kommt der Flug und das Hotel. Flug und Hotel würde erst nach der Probezeit von sechs Monaten, zurück bezahlt werden. Heißt also vorstrecken.

Ein bisschen Puffer braucht man auch, falls was passiert. Ist nicht so unüblich, dass deutsche Auswanderer, irgendwo im Ausland auf der Straße sitzen. Davon hört man immer wieder und möchte ich auf alle Fälle vermeiden null EUR zur Verfügung zu haben.




geraldxx

Zitat von: Lindalin am 24. Mai 2022, 07:36:28Weil Kinder vom Jugendamt entzogen werden und nicht auf der Straße zu leben haben. Und das, noch bevor es überhaupt zur Obdachlosigkeit kommt.

Wahrscheinlich sieht man weniger Frauen, weil sie ein größeres Bedürftigkeit nach Hygiene haben und sich noch mehr darum bemühen irgendwo unterzukommen.
Was nicht heißt, dass allen Männern Hygiene egal wäre, aber schon allein die Monatsblutung bei Frauen, macht einiges aus, unbedingt Duschen zu wollen.
Im Laden hatten wir mal eine Kundin, der hat man die Obdachlosigkeit garnicht angesehen. Die sah immer top aus, wohl vor lauter Scham.

Es soll hier aber nicht um unsere zukünftige Obdachlosigkeit gehen. Ich möchte garnicht erst in diese Situation kommen und einfach blind irgendwo hin. Es wäre schlicht unmöglich, bei dem Wohnungsmangel wieder zurück zu kehren.

Man sieht keine Frauen obdachlos weil es viele Frauenhäuser gibt und vor allem Frauen mit Kind kommen da sofort unter und die Wohnung gibt es auch recht schnell. Männerhäuser gibt es quasi gar nicht. Das hat auch weniger mit Hygiene zu tun, ich kenne zufällig jemanden von der Reinigung und der sagt ganz klar, dass Frauen  WCs um einiges schlimmer hinterlassen als Männer. Ein Mann bekommt schlicht nicht dieselbe Hilfe wie eine Frau wenn obdachlos, das ist ganz einfach ein Fakt. Und wenn da ein Kind dabei ist kommt es sowieso erst gar nicht zur Obdachlosigkeit.

Jan Mustermann

Zitat von: Lindalin am 23. Mai 2022, 13:19:58
Zitat von: Jan Mustermann am 22. Mai 2022, 00:40:56Naja, ist es ein Job im EU Ausland?
Damit fängt es schon mal an bei solchen Geschichten. Da müsstest du ein wenig mehr Infos geben.

Ja, ist in der EU. Vollzeit, Sozialversicherungspflichtig, unbefristeter Vertrag. Kann noch mehr Infos geben, weiß nur nicht welche noch relevant sein sollten  :weisnich:


Das ist recht einfach, was das für einen Unterschied macht.
Denn dann hat es dem JC egal zu sein ob der Arbeitsplatz in Flensburg oder auf Malle liegt.
Vollzeit und Sozialversicherungspflichtig innerhalb der EU !

Wenn du also mehre Monate in einem anderen EU Land arbeitest,aber deine Wohnung in DE weiter beibehältst und gelegentlich auch nutzt, verlierst du so nicht deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.


Lindalin

Zitat von: geraldxx am 24. Mai 2022, 18:43:16Man sieht keine Frauen obdachlos weil es viele Frauenhäuser gibt und vor allem Frauen mit Kind kommen da sofort unter und die Wohnung gibt es auch recht schnell. Männerhäuser gibt es quasi gar nicht. Das hat auch weniger mit Hygiene zu tun, ich kenne zufällig jemanden von der Reinigung und der sagt ganz klar, dass Frauen  WCs um einiges schlimmer hinterlassen als Männer. Ein Mann bekommt schlicht nicht dieselbe Hilfe wie eine Frau wenn obdachlos, das ist ganz einfach ein Fakt. Und wenn da ein Kind dabei ist kommt es sowieso erst gar nicht zur Obdachlosigkeit.

Entschuldige, aber das ist der größte Schwachsinn denn ich je gehört, bzw. gelesen habe.

Frauenhäuser sind nicht für Frauen gedacht die obdachlos sind, sondern für Frauen die Gewalt erleben, oder davon bedroht sind.

Es gibt dagegen Obdachlosenwohnungen für Frauen mit Kindern, aber nicht überall in jeder Stadt und auch nicht wie Sand am Meer, aber das ist hier nicht das Thema.



Yavanna

Zitat von: Jan Mustermann am 24. Mai 2022, 19:48:41Wenn du also mehre Monate in einem anderen EU Land arbeitest,aber deine Wohnung in DE weiter beibehältst und gelegentlich auch nutzt, verlierst du so nicht deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.



Quatsch, informier dich lieber mal, wie der gewöhnliche Aufenthalt im SGB definiert ist. §30 SGB I

geraldxx

Zitat von: Lindalin am 24. Mai 2022, 19:53:44Es gibt dagegen Obdachlosenwohnungen für Frauen mit Kindern, aber nicht überall in jeder Stadt und auch nicht wie Sand am Meer, aber das ist hier nicht das Thema.

Ist egal wie man es nennt. Ich habe noch nie eine obdachlose Frau mit Kind gesehen, sowas gibt es in Deutschland einfach nicht. Was man dagegen sieht sind obdachlose Männer. Deshalb solltest du keine Angst haben, mit einem Kind bekommst du sofort eine Wohnung zugewiesen.

justine1992

Es gibt wahnsinnig viele Obdachlose, denen Du es nicht ansiehst. Und, ja, das Jugendamt ist schnell bei der "Inobhutnahme". Das alles hat aber nichts mit Wohnungen zuweisen zu tun. Oder dem Thema hier.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Jan Mustermann

Zitat von: Yavanna am 25. Mai 2022, 16:44:58
Zitat von: Jan Mustermann am 24. Mai 2022, 19:48:41Wenn du also mehre Monate in einem anderen EU Land arbeitest,aber deine Wohnung in DE weiter beibehältst und gelegentlich auch nutzt, verlierst du so nicht deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.



Quatsch, informier dich lieber mal, wie der gewöhnliche Aufenthalt im SGB definiert ist. §30 SGB I

Ist halt blöd wenn ein Theoretiker mit einem Praktiker diskutieren will.
In solchen Fällen wird das EU Recht tangiert.EU Recht bricht Bundesrecht. VO EG 1407/71 ersetzt durch die VO EU 883/2004 sowie deren Durführungsverordnung.
Kleines Beispiel?
LE wohnt in Düsseldorf, arbeitet und wohnt aber von Montag bis Freitag/Sonnabend in Belgien. Kommt also jede Woche einmal nach Hause.
EU Recht sagt gewöhnlicher Aufenthalt in DE.

Deutsches Recht.
Einfach mal den von dir zitierten §§ selbst nochmal durchlesen und auch mal einen Haufe zur Hand nehmen und des weiteren mal nachschlagen was so alles mit einem gewöhnlichen Aufenthalt zu tun hat.

Nur weil jemand mehrere Monate irgendwo anders arbeitet und deswegen dort auch vorübergehend wohnt, so verliert er doch nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Wohnsitz im Inland, wenn er diesen hier weiter haben will.

Es kann sogar sein das jemand u.a.in zwei Ländern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Verblüffend nicht wahr?
Ein Franzose der drei oder 4 Monate in Deutschland auf Montage arbeitet verliert doch auch nicht seinen gewöhlichen Aufenthalt in Frankreich. Einfach mal nachdenken.
Der hat dann also hier seinen neuen gewöhnlichen Aufenthalt und kann ggfs. Leistungen nach dem SGB II beantragen obwohl seine Wohnung mit Familie in Frankreich ist ?
oder hat der dann gar keinen gewöhnlichen Aufendhalt mehr?

Ich weiß nicht wo ihr immer diese komischen Infos herhabt.
Also ich verliere in DE auf jeden Fall nicht meinen gewöhnlichen Aufenthalt wenn ich monatelang im Ausland bin,ich bekomme dann auch weiterhin Leistungen nach dem SGB II.

Yavanna

Wenn man mehrere Monate im Ausland arbeitet und dort auch wohnt, ist der gewöhnliche Aufenthalt für das JC nicht mehr gegeben und es zahlt auch keine Leistungen. Egal, ob man die Wohnung in D weiterhin behält.
Tagespendler wäre was anderes.

Jan Mustermann

Gerne nochmal.
Nein,weder für das JC,das SG oder das LSG.
Und gerne auch das nochmal:
Wo habt ihr so etwas immer her?

Wenn jemand im EU Ausland mehrere Wochen oder Monate arbeitet verliert er eben noch lange nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,solange er in Deutschland seine Wohnung weiter nutzt und sein Lebensmittelpunkt der sozialen Beziehungen usw. in Deutschland liegt.

Die Unterkunft im EU Ausland fällt dann unter doppelte Haushaltsführung.
Oh ja, man staune,"doppelte Haushaltsführung" das gibt es sogar im SGB II. Warum wohl?


Lindalin

Kurze Rückmeldung.
Die Stelle hat sich erledigt.

Das wären nach Abzug der Steuern, 300 EUR weniger gewesen als das Hartz4, bei gleichzeitig viel höheren Lebenshaltungskosten als in Deutschland :/
Der Chef hatte mir da leider Brutto / Netto falsch vorgerechnet.

Sehr schade, aber ich bleibe dran. Vielleicht findet sich eine bessere Stelle. Danke für eure Antworten.