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Zufluss Einkommen Vermögen Aussetzen des Leistungsbezugs

Begonnen von jeschik, 30. Juni 2022, 16:40:49

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Flip

ZitatWenn man nach Aufteilung auf 6 Monate aus dem Leistungsbezug raus fallen sollte, müsste man sich in jedem Fall selbst Krankenversichern oder ?

Kommt drauf an. Wenn du z. B. über Lohn, Rente oder ähnliches versichert bist, nicht.

ZitatWenn man noch anderweitige Schulden zu begleichen hätte, könnte man auch dann nicht vor Ablauf der 6 Monate einen erneuten Antrag beim Jc stellen ?

Kann man. Allerdings gibt es dann Alg 2 nur als Darlehen.

Zum Schutz: um es zu investieren, muss es dir zur Verfügung gestanden haben. Damit ist ein Zufluss gegeben und es ist Einkommen, was du aber vorzeitig unverfügbar gemacht hast. Damit tritt das ein, was passieren würde, wenn du vor Ablauf der 6 Monate das Einkommen verbrauchst: du bekommst ALG2 nur als Darlehen.

Den Nachlass ablehnen und doch dadurch hilfebedürftig(er) machen, könnte zu Kostenersatz bei schuldhaften Verhalten führen.

jeschik

#16
Zitat von: Flip am 05. Juli 2022, 17:55:43Kommt drauf an. Wenn du z. B. über Lohn, Rente oder ähnliches versichert bist, nicht.
Über die Unfallrente wird man ja nicht normal krankenversichert sein.

Zitat von: Flip am 05. Juli 2022, 17:55:43Kann man. Allerdings gibt es dann Alg 2 nur als Darlehen.
Dann würde es keinen Sinn machen daran zu denken anderweitige Schulden zu begleichen.

Zitat von: Flip am 05. Juli 2022, 17:55:43Zum Schutz: um es zu investieren, muss es dir zur Verfügung gestanden haben.
hätte ja sein können das es eine möglichkeit gibt, die ich bisher nicht auf dem Schirm hatte.

Zitat von: Flip am 05. Juli 2022, 17:55:43Den Nachlass ablehnen und doch dadurch hilfebedürftig(er) machen, könnte zu Kostenersatz bei schuldhaften Verhalten führen.
Es soll rechtlich nichts zu beanstanden sein, aber über welchen Weg sollte das Jc von einer Ablehnung erfahren ?

jeschik

Kann sonst noch jemand bisherige Fragen beantworten oder hat vll. jemand noch sonstige Ideen ?

Kommt es mir nur so vor, oder ist im Forum hier deutlich weniger los seit das Design etc. hier erneuert wurde ?


jeschik

Der 100 Euro Freibetrag gilt nur wenn der Zufluss aus Erwerbstätigkeit stammt ?

PetraL

Zitat von: jeschik am 13. Juli 2022, 09:29:46Der 100 Euro Freibetrag gilt nur wenn der Zufluss aus Erwerbstätigkeit stammt ?
Soweit ich das bisher verstanden habe: Ja.
Alles sonstige Einkommen 30 Euro Freibetrag.

jeschik

Zitat von: PetraL am 13. Juli 2022, 10:41:01Soweit ich das bisher verstanden habe: Ja.
Alles sonstige Einkommen 30 Euro Freibetrag.
So habe ich das auch bisher verstanden.