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Zweckgebundenes Geschenk als Einkommen

Begonnen von johe, 01. Juli 2022, 12:00:48

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Cridi

Zitat von: PetraL am 01. Juli 2022, 17:32:40
Zitat von: Cridi am 01. Juli 2022, 17:27:53Einfach sofort zurück überweisen, jetzt sofort und dann Vermerk falscher Empfänger und dann sollte es passen. Lass es dir in bar geben.
Tja, auch Bargeld zählt ...
Und das zurück überweisen könnte 1. auch irgendwie "verdächtig" wirken und wird 2. vom JC erstmal gar nicht anerkannt. Der "Zufluss" war in dem und dem Monat und zählt in dem Monat als Einnahme und Punkt.
Haben die bei uns sogar mit einer falschen BAföG-Zahlung so gemacht, die definitiv per Bescheid zurückgezahlt werden musste und auch wurde ...

Zitat von: rioreisender am 01. Juli 2022, 14:45:41Problem ist, dass auf dem Kontoauszug in der Regel nicht die Bankverbindung des Überweisenden ersichtlich ist.
Das kommt sowieso noch hinzu. Die Ausrede mit dem falschen Empfänger ist da eher nicht sehr glaubwürdig ...
Wer meldet denn bitte schön Bargeld dem Jobcenter.. wer so sorry dumm ist, der hat's aber dann auch nicht anders verdient :D
Und was soll daran verdächtig sein, du überweist es ja sofort zurück, also noch am gleichen Tag, das macht's ja erst richtig, weil man dann sagen kann, war für jemand anders bestimmt.

PetraL

Zitat von: Cridi am 01. Juli 2022, 19:31:10Und was soll daran verdächtig sein, du überweist es ja sofort zurück, also noch am gleichen Tag, das macht's ja erst richtig, weil man dann sagen kann, war für jemand anders bestimmt.
Am gleichen Tag wird wohl schlecht gehen, siehe:
Zitat von: johe am 01. Juli 2022, 12:00:48hatte ich vor ein paar Tagen einen Geldeingang, der als Geschenk gedacht war

Ich kann auch nur das anführen als Beispiel, was mir selber schon passiert ist mit dem Jobcenter ...
Und tatsächlich bist du per Gesetz eigentlich verpflichtet, auch Bareinnahmen zu melden - da kann man durchaus "in Teufel's Küche" kommen, wenn man es nicht tut und einem das JC - wie auch immer - auf die Schliche kommt ...

hotwert

Sogar als ich zum Erstantrag vor ein paar Jahren im JC war sagte mir der SB "Wenn sie Geld bekommen, lassen sie es sich in Bar geben, sonst müssen wir ihnen das anrechnen" Der Typ war eig. recht in Ordnung.

Aber laut Gesetz ist es natürlich Ilegal, und wir wollen hier ja keinen verleiten.

Als ich die ersten 6 Monate die Miete nur Bar gezahl habe und stückchenweise (Also mal 50€, mal 30€ usw....)
hat auch jeder gesagt das aktzeptieren die nie beim JC. Bin gerade erst eingezogen und bekam noch ALG I, und hatte das mit dem Geld nicht so recht geregelt...
Hab dann nachträglich auf einen karierten Block alles aufgeschrieben, immer mal mit nen anderen Kugelschreiber damit es echt aussieht, das wurde nämlich nie wirklich dokumentiert. Das ganze hat der Vermieter unterschrieben und das JC hat es nicht anerkannt.
Der Richter aber schon.

Und genauso stell ich mir das bei der Überweisung vor, so ne Fehlüberweisung kann ja mal passieren wenn man in der App auf einen falschen Namen kommt. Ich würde sagen spätestens vor Gericht bekommt man recht.
Wichtig wäre in dem Fall das der Überweiser das schriftlich bestätigt.

Aber wir wollen hier nicht zum Betrug animieren, besser wäre wenn derjenige einfach die Werkstattrechnung zahlt, ich denke das wäre legal.

johe

Danke an alle für die guten Tipps. Sie haben dazu beigetragen, dass der WBA durch ist.  :ok: