Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Zweckgebundenes Geschenk als Einkommen

Begonnen von johe, 01. Juli 2022, 12:00:48

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

johe

Hallo,

ich brauche mal euren Rat:
derzeit muss ich meinen Antrag auf H4 verlängern und in diesem Zusammenhang Kontoauszüge vorlegen. Auf meinen Girokonto hatte ich vor ein paar Tagen einen Geldeingang, der als Geschenk gedacht war und insbesondere für eine dringend fällige PKW-Reparatur verwendet werden soll.

Dieser Geldbetrag könnte meinen Lebensunterhalt für die beiden kommenden Monate decken, weshalb ich mich nun frage, ob mir die Unterhaltszahlungen für diese Monate von dem Jobcenter verweigert werden und ich den Monatsbetrag vom Juli zurückzahlen muss, weil es sich ja um Einkommen handelt.

Da ich davon ausgehe, dass dem so ist, überlege ich, den Geldbetrag sofort wieder zurückzugeben. Was wäre hier besser: der Geber ruft die Überweisung zurück oder ich als Empfänger mache die Rücküberweisung?


Danke für eure Ideen,
Jo

rioreisender

Sobald das Geld auf Deinem Konto erscheint, gilt es als Einkommen.

Mit sehr viel Glück kann der Überweiser die Überweisung noch stornieren. Dazu sollte er SOFORT bei seiner Bank anrufen.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ellen_Alien

Man kann eine Überweisung nicht stornieren, soweit ich weiß.
Du kannst nur zurücküberweisen.

OLD-MAN

"Zwekcgebundenes Geldgeschenk"

1.
Es gibt eine Liste, die als "Zweckgebundene Einnahmen" anerkannt werden. Eine vorauseilende Reparaturüberweisung gehört nicht dazu!

Daher ist dieses Geld tatsächlich als Einnahme zu bewerten!

2.
Der/die Schenker*in hätte besser die Reparaturrechnung zahlen sollen, anstatt zu überweisen.

johe

Danke für die ernüchternden Antworten... der Schenker hatte es gut gemeint und wollte mich überraschen; nun habe ich deswegen wohl nur Scherereien  :sad:

Mal angenommen, ich würde mich nun abmelden vom Jobcenter - würde dann auch noch rückwirkend dieses Einkommen berücksichtigt, so dass ich obendrein die Beträge der zurückliegenden Monate rücküberweisen muss??

Ich bin ratlos und deprimiert...

PetraL

Zitat von: johe am 01. Juli 2022, 14:17:15würde dann auch noch rückwirkend dieses Einkommen berücksichtigt, so dass ich obendrein die Beträge der zurückliegenden Monate rücküberweisen muss??
Definitiv, ja, ab Monat des Zahlungseingangs

Zitat von: johe am 01. Juli 2022, 14:17:15Ich bin ratlos und deprimiert...
Sehr verständlich ...  :empathy:

P.S.: Besser wäre es, wenn du mit dem Schenkenden vereinbarst, dass es eben keine Schenkung sondern ein Darlehen für die Autoreparatur ist und du es zurück zahlst (per Überweisung oder bar mit Quittung, unbedingt mit entsprechendem Verwendungszweck!). Das musst du dann allerdings auch machen und vor allem einen entsprechenden "Darlehensvertrag" mit demjenigen abschließen und diesen beim JC einreichen.

Der Friese

Zurück überweisen. Der Absender hat im Onlinebanking den falschen Empfänger ausgewählt. Wäre eine mögliche Erklärung. Fehler können passieren und das JC muss das Gegenteil beweisen. Aber blöden Papierkrieg wirst du sicher zu erwarten haben.

rioreisender

Zitat von: Der Friese am 01. Juli 2022, 14:26:15Zurück überweisen. Der Absender hat im Onlinebanking den falschen Empfänger ausgewählt. Wäre eine mögliche Erklärung. Fehler können passieren und das JC muss das Gegenteil beweisen. Aber blöden Papierkrieg wirst du sicher zu erwarten haben.

Problem ist, dass auf dem Kontoauszug in der Regel nicht die Bankverbindung des Überweisenden ersichtlich ist. Und der Anscheinsbeweis spricht leider für das JC. Dennoch ist zurücküberweisen wohl der beste Weg, falls die Überweisung nicht mehr zurückgezogen werden kann.

Zitat von: Ellen_Alien am 01. Juli 2022, 13:39:49Man kann eine Überweisung nicht stornieren

Solange die Überweisung nicht ausgeführt ist, kann man sie zurückziehen. Ich habe oben nicht präzise genug formuliert.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

johe

Ihr habt Recht, seit dem SEPA-Verfahren geht eine Rückbuchung wohl nicht mehr.

Das Geld ist ja schon auf meinen Konto (mich hätte fast der Schlag getroffen, weil ich so überrascht war).

Es ist schon traurig, dass solche Vorgänge vom JC wohl erstmal zulasten des Hilfsbedürftigen ausgelegt werden. Dabei ist das Geld definitiv zweckgebunden für die Auto-Reparatur und dient somit meinen Bemühungen um Arbeitsaufnahme.

Naja, mal sehen, wie sich das für mich weiter entwickelt. Euch allen vielen Dank für die tolle Unterstützung hier!  :sehrgut:

hotwert

Zurückbuchen mit Verwendungszweck "Fehlüberweisung, falscher Empfänger" und sich das Geld in bar geben / schicken lassen.

OLD-MAN

@johe,

ich kann deinen Frust zwar auch nachvollziehen, aber ....

Zitat von: johe am 01. Juli 2022, 16:10:06Dabei ist das Geld definitiv zweckgebunden

...ist es nur in deinem Verständnis. Siehe meinen Beitrag #3, Pkt. 1.

Für das JC sind diese Einnahmen eine Minderung der Bedürftigkeit, deshalb werden Sie auf die Leistungen angerechnet.

Jede finanzielle Transaktion wäre sonst "zweckgebunden", denn der eine braucht ne neue Waschmaschine, die andere nen neuen Herd, der Dritte einen Kühlschrank, usw.usf.

Deshalb wäre es deutlich einfacher, sich die benötigten "zweckgebundenen" Dinge schenken zu lassen. Warum immer erst Geld überweisen und dann .....kaufen / reparieren lassen?

PetraL

Zitat von: OLD-MAN am 01. Juli 2022, 16:59:51Deshalb wäre es deutlich einfacher, sich die benötigten "zweckgebundenen" Dinge schenken zu lassen. Warum immer erst Geld überweisen und dann .....kaufen / reparieren lassen?
Das
oder halt das:
Zitat von: PetraL am 01. Juli 2022, 14:19:03Besser wäre es, wenn du mit dem Schenkenden vereinbarst, dass es eben keine Schenkung sondern ein Darlehen für die Autoreparatur ist und du es zurück zahlst (per Überweisung oder bar mit Quittung, unbedingt mit entsprechendem Verwendungszweck!). Das musst du dann allerdings auch machen und vor allem einen entsprechenden "Darlehensvertrag" mit demjenigen abschließen und diesen beim JC einreichen.

P.S.: Das Problem ist halt immer, dass wir nicht denken wie ein Jobcenter, sondern sog. "gesunden Menschenverstand" sowie Moral, Anstand und Gerechtigkeitssinn besitzen. Deshalb kommt unserein "Blöd und Naiv" gar nicht auf solche Ideen ...  :zwinker:

Cridi

Einfach sofort zurück überweisen, jetzt sofort und dann Vermerk falscher Empfänger und dann sollte es passen. Lass es dir in bar geben.

PetraL

Zitat von: Cridi am 01. Juli 2022, 17:27:53Einfach sofort zurück überweisen, jetzt sofort und dann Vermerk falscher Empfänger und dann sollte es passen. Lass es dir in bar geben.
Tja, auch Bargeld zählt ...
Und das zurück überweisen könnte 1. auch irgendwie "verdächtig" wirken und wird 2. vom JC erstmal gar nicht anerkannt. Der "Zufluss" war in dem und dem Monat und zählt in dem Monat als Einnahme und Punkt.
Haben die bei uns sogar mit einer falschen BAföG-Zahlung so gemacht, die definitiv per Bescheid zurückgezahlt werden musste und auch wurde ...

Zitat von: rioreisender am 01. Juli 2022, 14:45:41Problem ist, dass auf dem Kontoauszug in der Regel nicht die Bankverbindung des Überweisenden ersichtlich ist.
Das kommt sowieso noch hinzu. Die Ausrede mit dem falschen Empfänger ist da eher nicht sehr glaubwürdig ...

Ratlos

Zitat von: PetraL am 01. Juli 2022, 14:19:03.S.: Besser wäre es, wenn du mit dem Schenkenden vereinbarst, dass es eben keine Schenkung sondern ein Darlehen für die Autoreparatur ist und du es zurück zahlst (per Überweisung oder bar mit Quittung, unbedingt mit entsprechendem Verwendungszweck!).
Ist meines Erachtens der beste Rat und nicht nachweisbar.
Aber Vertragsdatum bitte vor Zahlungseingan :ok: g