Angemessenheit Betriebskosten

Begonnen von Ratlos, 02. Juli 2022, 10:12:04

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Ratlos

Ich suche die Berechnunsgrundlage für angemessene Betriebskosten.

Kennt jemand die Berechnungsformel für die Angemessenheit
bis zu welcher das Grundsicherungsamt die Übernahme der Nachzahlung übernehmen muss.
Die Bestimmungen des SGB 2 sind analog anwendbar.

Wäre echt dankbar wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Im Netz finde ich dazu nichts


OLD-MAN

Angemessene Betriebskosten?

Die Kosten sind üblicherweise variable Verbrauchskosten, die jeder Mieter hat und die i.d.R. der Mieter auch nicht beeinflussen kann, außer durch Verbrauchseinsparungen (Bsp. beim Wasser).

Die Kommune legen die Angemessenheit anhand von Statistiken fest, zu denen auch Ø Betriebskosten BRD oder eines Bundeslandes zählen. Nachzulesen z. Bsp. hier: https://www.mieterbund.de/service/betriebskostenspiegel.html

Ratlos

Danke dir. Durch zufall habe ich jetzt auch was gefunden.
Einen neuen Gemeindebeschluss. Darin steht:
Angemessene Kosten Erdgas (wir haben Gastherme) = 60 € - im Monat nehme ich an?
Angemessene Bruttokaltmiete 400 €

Mir geht es um die Angemessenheit für die Heizung weil die Nachzahlung bei 300 € liegt.
Aauf die kalten Betriebskosten hat der Mieter ja keinen Einfluss.

hko

wenn es um die angemessenen Heizkosten geht:

in diversen Urteilen hat das BSG festgelegt, dass dazu die Werte aus dem "Heizspiegel für Deutschland" genommen werden müssen, die Werte aus der Spalte "zu hoch" sollen als Nichtprüfungswert (Achtung: nicht Kappungswert) genommen werden:

https://www.heizspiegel.de/heizkosten-pruefen/heizspiegel/

Gruß hko

OLD-MAN

Es ist echt ätzend, wenn man hier so manche Anfrage beantwortet und feststellt, es wird eigentlich was ganz anderes erwartet:

Zitat von: Ratlos am 02. Juli 2022, 10:12:04Ich suche die Berechnunsgrundlage für angemessene Betriebskosten.

Zitat von: Ratlos am 02. Juli 2022, 11:02:03Mir geht es um die Angemessenheit für die Heizung

Warum fragst du nicht gleich nach Heizkosten?

Ratlos

Rege dich nicht auf. Ich habe es selbst gefunden was ich suchte.
Der Thread kann gelöscht werden.

Großheider junge

Ich würde auch gern was wissen, muss man von seinen Regelleistungen eigentlich Gas zahlen oder wird Gas von den Leistungen von der Stadt übernommen und was ist mit Nebenkosten mir ziehen die alles ab Strom ist ja richtig aber mir wird abgezogen Nebenkosten und Gas auch von den Regelleistungen?? Richtig oder nich ?

Ratlos

Wir haben eine Gastherme und die Kosten werden mit der Nebenkostenabrechnung mit abgerechnet.

PetraL

Zitat von: Großheider junge am 03. Juli 2022, 12:01:27aber mir wird abgezogen Nebenkosten und Gas auch von den Regelleistungen?? Richtig oder nich ?
Nebenkosten für die Wohnung werden in "angemessener Höhe" vom Jobcenter zusätzlich zum Regelsatz bezahlt, allerdings nur auf Antrag. Die Höhe musst du durch die entsprechende Nebenkosten-Abrechnung belegen.
Gleiches gilt für die Heizkosten. Hier musst du entsprechend die Heizkosten-Abrechnung vorlegen.
Wenn deine Wohnung zentral mit Gas beheizt wird, kannst du die "Angemessenheit" aus dem kommunalen bzw. Bundesweiten Heizspiegel ablesen.

Also ganz schnell beantragen, damit du nicht weiter aus deinem Regelsatz draufzahlen musst.

P.S.: Für Interessierte hier zum Nachlesen die Stellungnahme der Heizspiegel-Urheber zum Thema: https://www.heizspiegel.de/heizkosten-verstehen/hartz-iv/

Großheider junge

Danke toll zurückfordern ist wohl noch ich vermute selbst schuld???
:(

PetraL

Zitat von: Großheider junge am 04. Juli 2022, 09:34:49Danke toll zurückfordern ist wohl noch ich vermute selbst schuld???
:(
Ich fürchte, nachträglich bekommst du da nichts zurück - aber, dafür kenne ich mich damit zuwenig aus, das müssen andere beantworten, @Ottokar z.B. oder @Flip oder ...
Allerdings kannst du die Neben- und Heizkosten jetzt noch für JULI beantragen, also ab dem 01.07. (meines Wissens nach) - das solltest du auf jeden Fall (schnellstens!) machen. Kannst du formlos (per Brief oder Email oder die Internetseite des JC als "Veränderungsmeldung" = VÄM oder durch persönliche Vorsprache) machen und die entsprechenden Abrechnungen (Kopie) bei- bzw. vorlegen.
Hoffe, ich konnte dir wenigstens ein bisschen weiterhelfen?
Alles Gute und LG

Flip

Es kann ein Überprüfungsantrag rückwirkend für Zeiträume bis zum 01.01.2021 gestellt werden. Aber, es gibt einen Haken:

Zitat(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

Der Großheider junge schreibt ein bisschen zu wenig zum Sachverhalt, als das man ihm raten könnte. Vielleicht wäre es günstig, mal einen Bescheid von ihm zu sehen. Wie gerechnet wird und wer die Zahlungsempfänger sind.

Großheider junge

Danke ja hast mir geholfen ich habe jetzt n Gespräch am 18.07 wegen abw dann kommen die eh von der Stadt dann werde ich das nochmal besprechen vielen vielen Dank für eure Unterstützung ich töffel das bräuchte ich so st nie extra beantragen aber wie man sieht ist sowas immer von Vorteil das gleich zu machen denn die sagen das natürlich nicht ist ja klar unsozial Hauptsache sparen :) dankeschön

PetraL

Zitat von: Großheider junge am 05. Juli 2022, 23:43:45denn die sagen das natürlich nicht ist ja klar unsozial Hauptsache sparen
Ja, das ist leider wahr, das Jobcenter macht selten darauf aufmerksam, was einem als Leistungsempfänger so alles zustehen würde und wie man es beantragen muss (Ausnahmen bestätigen immer die Regel). Allerdings kann man auf das Meiste kommen, wenn man den Erstantrag gut anschaut und vollständig ausfüllt.
Ich wünsche dir viel Erfolg und alles Gute. LG.