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Erbe annehmen als letzte Notlösung?

Begonnen von Sanson6, 02. Juli 2022, 12:00:32

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Sanson6

Grüsse euch
Habe in letzter Zeit (siehe Beiträge) viel Kram hinter mir. :nea:
Als mein Vater (vor 20 Jahren) gestorben ist, hinterliess er mir eine kleines Erbe (vierstellig), welches ich mir bis dato nicht habe auszahlen lassen. (Meine Mutter verwaltet es).
Da ich meine derzeitige Wohn/Lebenssituation als sehr sehr belastend für mein Kind und mich empfinde, wäre dies nun der richtige Zeitpunkt mir das Geld auszahlen zu lassen und woanders zu leben.
Wäre dies möglich? Wenn das Geld aufgebraucht wäre, könnte dann ich wieder (sofern keine Arbeitsaufnahme)
ALG2 beantragen? Muss ich mein derzeitiges JC in meinem evtl. Plan einweihen?

justine1992

Du kannst mit Deinem Vermögen machen, was Du möchtest. Wenn Du Dir das jetzt auszahlen lässt, ist es eine Vermögensumwandlung.
Das Geld kannst Du ausgeben, oder es anders wieder anlegen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Ratlos

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 12:00:32Wenn das Geld aufgebraucht wäre, könnte dann ich wieder (sofern keine Arbeitsaufnahme)
Ist das kein Einkommen? TE scheint ja derzeit in Bezug zu sein.
Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 12:00:32Wenn das Geld aufgebraucht wäre,
könnte dann ich wieder (sofern keine Arbeitsaufnahme)
ALG2 beantragen?

justine1992

Naja, das Erbe entstand vor 20 Jahren. Da ist es doch wohl logisch, dass es als Vermögen angegeben wurde. Außerdem schreibt TE nichts von verschwiegenem Vermögen bzw. Sozialleistungsbetrug. Nee, Einkommen kann es nach 20 Jahren im Eigentum nicht sein.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sanson6

Ja, bin im Bezug von ALG2.
Das Erbe war vor 24 Jahren. Damals nicht in Bezug!
ALG2 bekomme ich erst seit 4 Jahren. Darf das überhaupt angerechnet werden wenn ich es bekomme? Gibt es da nicht einen Freibetrag irgendwie?
Mein Rechtsberater hat mal gesagt, ich soll es nicht anrühren bis meine Mutter mal tot ist und ich dann noch mehr bekomme...aber wer weiß wann dass sein wird und ob ich dann überhaupt noch was bekomme oder das JC  :weisnich:  :wand: 

Ratlos

Zitat von: justine1992 am 02. Juli 2022, 13:27:31Einkommen kann es nach 20 Jahren im Eigentum nicht sein.
Ups die 20 Jahre habe ich überlesen. SORRY

PetraL

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 14:00:42Darf das überhaupt angerechnet werden wenn ich es bekomme?
Wenn du es noch gar nicht hast, hast du es vermutlich auch nicht als "Vermögen" angegeben (wäre ja auch irgendwie widersinnig) oder doch?

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 14:00:42Gibt es da nicht einen Freibetrag irgendwie?
Auf Vermögen auf jeden Fall, auf "Einkommen" nur halt die auf Erwerbseinkommen bzw. ggf. die 30 Euro "Versicherungspauschale" und es gilt das "Zufluss-Prinzip".

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 14:00:42Mein Rechtsberater hat mal gesagt, ich soll es nicht anrühren bis meine Mutter mal tot ist und ich dann noch mehr bekomme
Das ergibt für mich jetzt so erstmal keinen Sinn?

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 14:00:42ob ich dann überhaupt noch was bekomme oder alles die Geier vom JC
Tja ... äh ... nach meinen bisherigen Erfahrungen der letzten ca. 8 Jahre würde ich eher auf letzteres tippen ... :sad:

Entscheidend ist da wirklich die Frage
Zitat von: justine1992 am 02. Juli 2022, 13:27:31Da ist es doch wohl logisch, dass es als Vermögen angegeben wurde.
ob du das damals beim Erstantrag gemacht hast oder nicht. Wenn ja, gilt der Freibetrag für sog. "Schonvermögen".
Schau doch mal z.B. hier dazu: https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/finanzen/vermoegen/#was_ist_vermogen

justine1992

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2022, 14:22:52Wenn du es noch gar nicht hast, hast du es vermutlich auch nicht als "Vermögen" angegeben (wäre ja auch irgendwie widersinnig) oder doch?
Nach der Logik wäre Bankguthaben, "welches ich mir bis dato nicht habe auszahlen lassen", auch nicht anzugeben.

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 14:00:42und ob ich dann überhaupt noch was bekomme oder alles die Geier vom JC
Du meinst, ob Du dann weniger staatliche Unterstützung brauchst?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 14:00:42ALG2 bekomme ich erst seit 4 Jahren.
Dann wurde es womöglich auch nicht als Vermögen im Antrag Erwähnt?

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 12:00:32wäre dies nun der richtige Zeitpunkt mir das Geld auszahlen zu lassen
Eher nicht, weil das meiste vom JC Einkassiert werden dürfte.

Wenn die Mutter es schon über 20 Jahre verwaltet, gibt es doch auch keine Nachweise, wann was an dich weiter gegeben wurde, also von daher? (nur Bares ist wahres)


PetraL

Zitat von: justine1992 am 02. Juli 2022, 15:53:24Nach der Logik wäre Bankguthaben, "welches ich mir bis dato nicht habe auszahlen lassen", auch nicht anzugeben.
Nein. Auf dein eigenes Bankguthaben kannst du jederzeit (kommt auf die Anlageform an) zugreifen. Auf von Dritten "verwaltetes" Geld (auch da kommt es natürlich auf die Anlageform an) aber ohne diesen Dritten nicht oder jedenfalls nicht so ohne weiteres.
Siehe:
Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 12:00:32(Meine Mutter verwaltet es).

Deshalb ist und bleibt die entscheidende Frage: Wurde es beim Erstantrag (vor 4 Jahren) als Vermögen angegeben oder nicht?

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2022, 18:14:44ls Vermögen angegeben oder nicht?
Wenn nicht, soll es die Mutter doch einfach weiter Verwalten :grins:

Fettnäpfchen

Sanson6

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 12:00:32Wäre dies möglich? Wenn das Geld aufgebraucht wäre, könnte dann ich wieder (sofern keine Arbeitsaufnahme)
ALG2 beantragen? Muss ich mein derzeitiges JC in meinem evtl. Plan einweihen?
Tatsächlich muss geklärt sein ob das Kapital beim JC angegeben wurde um die Frage zu beantworten.
Dann:
Du schreibst aber so das man (ich) meinen könnte das du auf das ALG 2 verzichten willst (oder so ähnlich) und nach Verbrauch wieder ALG 2 beantragen möchtest.

Klär das doch mal auf!
mal schauen was dann für Antworten kommen denn dann blickt man besser durch.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sanson6

Ich fange noch einmal von vorne an
Vater vor 24 Jahren gestorben. Meine Schweter und ich haben von ihm bissel Geld geerbt.
Die Mutte hat meine Schwester ausbezahlt damals. Mich nicht, da ich gut sutiert war!
Jetzt könnte ich es gut gebrauchen. Würde dann im neuen Jahr kein kein ALG2 mehr beantragen.
FRÄGT dass JC nach, warum man nicht mehr von ALG2 leben muss???????

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2022, 19:56:56Du schreibst aber so das man (ich) meinen könnte das du auf das ALG 2 verzichten willst (oder so ähnlich) und nach Verbrauch wieder ALG 2 beantragen möchtest.


Genau so

Kopfbahnhof

Wenn du Antworten möchtest, solltest du die Fragen Beantworten.

Abmeldung vom JC ist jederzeit möglich, dass muss nicht Begründet werden.


Sanson6

Abmeldung? D. h. ich geh da (rein fiktiv) morgen hin und melde mich ab- einfach so...