Brauche DRINGEND Hilfe - Vertragskauderwelsch Inkasso Ratenzahlung

Begonnen von PetraL, 03. Juli 2022, 17:37:20

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Ratlos

#90
Zitat von: PetraL am 19. Juli 2022, 15:17:55Meine Tochter hat in dieser "Vergleichsvereinbarung" wie hier - soweit ich mich erinnere auch von dir - und von dem Berater der Verbraucherzentrale geraten alle
@ PetraL - Lese deinen eigenen Beitrag. JEDER hat dir geraten nichts zu unterschreiben - ich als Erster und die VBZ hat meine Rechtsauffassung voll geteilt. Kopfschüttel
Ich habe dich korrekt und rechtskonform aufgeklärt - alles weitere ist deine Entscheidung!

Herr Rio ist so oberflächlich, dass er micht mal mitbekommen hat, dass die Zustimmung des Gläubigers bereits vorliegt-
Er entlarvt sich selber als gekonnter Schwürbler der wohl aus Langeweile gern viel redet/schreibt ohne die Folgen zu kennen.
Da ist echt jedes Wort überflüssig.

rioreisender

@PetraL

Ich denke, Du hast es schon verstanden: Die Bedingungen, unter denen ein Vergleich zustandekommt, werden maßgeblich vom Gläubiger bestimmt. Die Bereitschaft des Gläubigers zu einem Vergleich (wie vorliegend) ist noch keine Vereinbarung eines Vergleichs. Wenn der Schuldner (Du) die vom Gläubiger vorgeschlagene Vergleichsvereinbarung einseitig und auf Anraten ratloser Unbekannter mit dem Gläubiger unabgestimmt abändert, kommt ein Vergleich eben gerade nicht zustande. Dann braucht man sich über das Ergebnis wie vorliegend nicht zu wundern.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

PetraL

#92
Zitat von: rioreisender am 19. Juli 2022, 16:09:07Dann braucht man sich über das Ergebnis wie vorliegend nicht zu wundern.
Äh ... wahrscheinlich bin ich jetzt grad einfach nur zu verwirrt ...
Welches Ergebnis liegt denn vor? Außer, dass die Raten so wie vereinbart gezahlt werden sollen? Und das ist doch eigentlich ok? :scratch:  :weisnich:

Zitat von: Ratlos am 19. Juli 2022, 15:22:08JEDER hat dir geraten nichts zu unterschreiben
Ich hatte nur verstanden, die Seite 3 NICHT zu unterschreiben (da waren sich alle einig) und alle Klauseln, mit denen meine Tochter auf sämtliche Rechte verzichtet, zu streichen (der Vorschlag kam auch von mehreren? - [edit:] jedenfalls diese ganzen Klauseln nicht zu unterschreiben - und das hat sie ja auch nicht [edit ende])? Und genau das hat auch die VZ geraten ... :scratch:

Wie gesagt: Ihr verwirrt mich gerade total  :sad:

P.S.: siehe hier:
Zitat von: PetraL am 16. Juli 2022, 13:02:37Noch einmal: Es geht nicht um Klauseln der AGB der IU, sondern um diese "Selbstvernichtungs"-Klauseln in dieser Vereinbarung des IKB mitsamt dieser "Schweigepflichtentbindungserklärung". Es gibt kein Gesetz, dass meine Tochter zwingen kann, solches zu unterschreiben. Sie hat das Recht, alles was eklatant gegen ihre Rechte verstößt, zu streichen. Zumindest habe ich alles bisher Gesagte so verstanden, der Berater vom Verbraucherschutz hat das ebenfalls bestätigt. Oder sehe ich das falsch?

P.P.S.:
Oder sind wir mit der neuesten Email von dem IKB jetzt wieder ganz am Anfang, dass mit der 1. Zahlung die Vereinbarung so akzeptiert wird, wie von denen "entworfen"?
Ich bin jetzt komplett verwirrt und verunsichert ...  :heul:

rioreisender

Zitat von: PetraL am 19. Juli 2022, 16:19:32P.P.S.:
Oder sind wir mit der neuesten Email von dem IKB jetzt wieder ganz am Anfang, dass mit der 1. Zahlung die Vereinbarung so akzeptiert wird, wie von denen "entworfen"?

Die Vereinbarung wird im Inkassobüro nur so akzeptiert wie vom Inkassobüro bzw. dem Gläubiger vorgegeben. Sonst keine Vereinbarung.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

PetraL

Zitat von: rioreisender am 19. Juli 2022, 17:13:29
Zitat von: PetraL am 19. Juli 2022, 16:19:32P.P.S.:
Oder sind wir mit der neuesten Email von dem IKB jetzt wieder ganz am Anfang, dass mit der 1. Zahlung die Vereinbarung so akzeptiert wird, wie von denen "entworfen"?

Die Vereinbarung wird im Inkassobüro nur so akzeptiert wie vom Inkassobüro bzw. dem Gläubiger vorgegeben. Sonst keine Vereinbarung.
Dann gibt es eben keine Vereinbarung?  :weisnich:
Solange deren "Entwurf" nicht zum Tragen kommt, kann uns das ja eigentlich egal sein? Oder?  :weisnich:

justine1992

Zitat von: PetraL am 19. Juli 2022, 17:28:56Solange deren "Entwurf" nicht zum Tragen kommt, kann uns das ja eigentlich egal sein? Oder?
Außer Deine Tochter kann nicht termingerecht zahlen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

rioreisender

Zitat von: PetraL am 19. Juli 2022, 17:28:56Dann gibt es eben keine Vereinbarung?  :weisnich:
Solange deren "Entwurf" nicht zum Tragen kommt, kann uns das ja eigentlich egal sein? Oder?  :weisnich:
Die Vereinbarung wäre wohl zu Deinen/Euren Gunsten gewesen.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

PetraL

Zitat von: rioreisender am 19. Juli 2022, 18:18:56
Zitat von: PetraL am 19. Juli 2022, 17:28:56Dann gibt es eben keine Vereinbarung?  :weisnich:
Solange deren "Entwurf" nicht zum Tragen kommt, kann uns das ja eigentlich egal sein? Oder?  :weisnich:
Die Vereinbarung wäre wohl zu Deinen/Euren Gunsten gewesen.
Neiiin ????!!!!
Diese "Selbstzerstörungs"-Klauseln mitsamt Abtretung etc. plus "Schweigepflichtentbindung" ???? - Das kann ja wohl kaum zu Gunsten meiner Tochter sein !!!!  :no:  :no:  :no:  :no:

Zitat von: justine1992 am 19. Juli 2022, 17:46:32
Zitat von: PetraL am 19. Juli 2022, 17:28:56Solange deren "Entwurf" nicht zum Tragen kommt, kann uns das ja eigentlich egal sein? Oder?
Außer Deine Tochter kann nicht termingerecht zahlen.
Das sollte sich wohl vermeiden lassen, denke ich. Zumindest, was diese 3 Raten betrifft ...

Sie hat jetzt einfach nochmal geantwortet, dass sie deren Version nicht akzeptiert und allem, was sie in ihrer Version gestrichen hat, ausdrücklich widerspricht und die 1. Rate überwiesen.
Klappe zu, Affe tot.
Sie ist früher nach Hause gekommen und liegt mit Migräne, ich bin auch fix und alle - können beide nicht mehr "geradeaus" denken ... :sad:

rioreisender

Da der Gläubiger eine Hochschule ist, wird hier nach meiner Auffassung öffentliches Recht angewendet. Der Staat holt sich sein Geld, egal wie. Und da geht es recht schnell mit Pfändungen durch den institutionseigenen Vollziehungsbeamten. Vielleicht war der Rat des ratlosen dann doch nicht so gut und die Verbraucherzentrale wusste ggf. nicht, dass der Gläubiger eine Hochschule ist, mit den jeweiligen entsprechenden Folgen, die Du nun wahrnimmst. Verbraucherrecht ist hier ohnehin nicht einschlägig.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

PetraL

Zitat von: rioreisender am 19. Juli 2022, 18:33:48Da der Gläubiger eine Hochschule ist, wird hier nach meiner Auffassung öffentliches Recht angewendet. Der Staat holt sich sein Geld, egal wie. Und da geht es recht schnell mit Pfändungen durch den institutionseigenen Vollziehungsbeamten.
Äh, das ist eine PRIVATE Hochschule - also einfach eine Firma wie jede andere auch. Sonst wären ja auch die Studiengebühren nicht so hoch.

P.S.:
Zitat von: rioreisender am 19. Juli 2022, 18:33:48die Verbraucherzentrale wusste ggf. nicht, dass der Gläubiger eine Hochschule ist, mit den jeweiligen entsprechenden Folgen, die Du nun wahrnimmst.
Natürlich wussten die Berater der VZ das. Es geht um Studiengebühren der IU Internationale Hochschule und deren Inkassobüro - wie soll man da nicht wissen, dass es sich um eine Hochschule handelt?  :scratch:

rioreisender

Zitat von: PetraL am 19. Juli 2022, 20:06:58Äh, das ist eine PRIVATE Hochschule - also einfach eine Firma wie jede andere auch. Sonst wären ja auch die Studiengebühren nicht so hoch.

Ich habe mir jetzt die so genannte "Grundordnung" der IU Hochschule durchgelesen. Darin heißt es:

"Name und
Rechtsstellung

[...] Es gelten die Vorschriften des ThürHG.
"


Im ThürHG heißt es dann u.a.:

"§ 5 Verwaltungskostengläubiger

Verwaltungskostengläubiger ist der Rechtsträger, dessen Behörde eine verwaltungskostenpflichtige öffentliche Leistung vornimmt."


Das könnte darauf hindeuten, dass hier öffentliches Recht anzuwenden ist. Und damit bin ich raus.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ratlos

Zitat von: rioreisender am 19. Juli 2022, 18:33:48Der Staat holt sich sein Geld, egal wie. Und da geht es recht schnell mit Pfändungen durch den institutionseigenen Vollziehungsbeamten. Vielleic
Das wäre der erste Staat (Bundesland) das seine Forderung an Creditreform zum Einzug gibt.
Wozu hätte diese staatliche Institution sonst eigene Vollziehungsbeamte und könnte sich selbständig einen PfÜB ausstellen.
@ Petra es ist alles nicht durchdacht wie du siehst.
Also mal keine Panik. Bevor das soweit ist, ist es noch ein langer Weg auch über die AO.
Wird auch hier nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Zitat von: rioreisender am 19. Juli 2022, 20:35:56Und damit bin ich raus.
:danke:


PetraL

Zitat von: Ratlos am 20. Juli 2022, 12:57:00@ Petra es ist alles nicht durchdacht wie du siehst.
Also mal keine Panik. Bevor das soweit ist, ist es noch ein langer Weg auch über die AO.
1. Ja, war mir klar. Die IU ist zwar staatlich zertifiziert - aber drum noch lange nicht staatlich und auch erst recht keine Behörde. Es gibt sogar "Hochschulen" mit "zertifizierten Abschlüssen" in Steilheilkunde u.ä. (ob auch Pendeln und Tarotkarten-Legen, weiss ich jetzt nicht  :zwinker: ) - die sind aber trotzdem nicht das Papier wert auf dem sie stehen, da zertifiziert als "Freizeitgestaltung" ..  :grins:

Es war mir jetzt aber echt zu mühsam, dazu jetzt noch was zu erklären - ich hab sowieso schon viel zu viel, was mir im Kopf "herumpoltert" ...  :zwinker:

2. Aber was ist jetzt grad nochmal "AO" ?

Ratlos

Die AO ist die Abgabenordnung. Die ist aber für dich uninteressant weil die IU keine Behörde ist.
Käme nur mit zur Anwendung wenn die IU staatlich wäre. Wäre sie es würde sie
 kein IKB Creditreform einschalten, denn eine Behörde kann eigenständig vollstrecken. Ein IK kann dagegen gar nichts. Habe ich mehrmals schon geschrieben.

PetraL

Zitat von: Ratlos am 20. Juli 2022, 13:46:13Die AO ist die Abgabenordnung
Ah, ok. Konnte die Abkürzung jetzt grad nicht übersetzen  :zwinker: