Ehemalige GEZ Schulden

Begonnen von Maunzi, 08. Juli 2022, 20:32:20

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Maunzi

Wenn (noch aus GEZ-Zeiten) offene Rundfunkbeiträge existieren, bei einem Umzug aber die Abmeldung der alten Wohnung mit einem Schreiben mit dem Textbaustein der besagt, dass das Beitragskonto ausgeglichen sei beantwortet wird, kann dann später doch noch was gefordert werden?

So nach dem Motto: War ein Textbaustein der versehentlich nicht entfernt wurde, das hat nix zu bedeuten. Oder so ähnlich?

Zuletzt war die Forderung ruhend gestellt, wurde also nicht weiter eingetrieben, aufgrund der offensichtlichen Erwerbslosigkeit der Dame die aufgrund von Erkrankungen auch nicht besser werden wird.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ratlos

Bei Ruhestellung einer Forderung kann diese jederzeit wieder aufleben und beigetrieben werden.
Gleiches gilt für eine Niederschlagung wenn die Einziehungskosten in keinem Verhältnis zur Schuld stehen. Es fallen dennoch Säumniszuschläge an, die hier allerdings nicht gerechtfertigt sind.
Warum hat die Person keinen Antrag auf Befreiung gestellt?
Das ist rückwirkend bis zu 3 Jahren möglich wenn H4 oder Sozialhilfe bezogen wird.

Maunzi

Hatte lange Zeit die Briefe ignoriert. Die offene Summe ist bereits durch die rückwirkend für 3 Jahre genehmigte Befreiung vor Jahren reduziert worden, jedoch blieben da noch die Summen von vor den 3 Jahren.

Also ist der Satz in dem Schreiben egal? Es kann jederzeit weiter eingetrieben werden wenn ihnen danach wäre?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am 08. Juli 2022, 20:32:20dass das Beitragskonto ausgeglichen sei beantwortet wird, kann dann später doch noch was gefordert werden?
Wenn das so drin steht, kann es ja auch keine Schulden geben.

Oder stand da noch drin was für eine Summe offen ist?

Zitat von: Maunzi am 09. Juli 2022, 12:36:28wenn ihnen danach wäre?
Wenn klar ist, dass es Beitragsschulden gab und eine Forderung dazu, dann schon.
Zitat von: Maunzi am 09. Juli 2022, 12:36:28Hatte lange Zeit die Briefe ignoriert


Maunzi

Es gab/gibt diese Schulden, darüber gibt es etliche Unterlagen da vor ca 8 - 10 Jahren auch noch versucht wurde das Geld zu pfänden. Die Pfändungen wurden eingestellt und die Forderung ruhend gestellt (siehe Eingangsposting).

Nun beim Umzug eben besagtes Schreiben wo von der Forderung rein gar nichts steht, es wird eben das ausgeglichene Beitragskonto erwähnt, wodurch bei ihr die Hoffnung aufkam, dass die Summe nun nicht mehr gefordert werden kann. Ich selbst bin da eben skeptisch und schätze, dass es später irgendwann heißen wird: das war nur ein Textbaustein oder eben ein Versehen und hat nix zu bedeuten.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ratlos

@ Maunzi - lese es halt nach:
Zitat von: Ratlos am 09. Juli 2022, 12:13:46Bei Ruhestellung einer Forderung kann diese jederzeit wieder aufleben und beigetrieben werden.
Gleiches gilt für eine Niederschlagung wenn die Einziehungskosten in keinem Verhältnis zur Schuld stehen.

Eine Schuld ist dann weg wenn sie erlassen wurde.
Durch Ruhestellung bleibt die Schuld bestehen. Wenn geschrieben steht, dass keine Schuld mehr besteht müsste ein Erlassbescheid vorliegen. Prüft mal Eure Unterlagen oder stelle das Schreiben mal hier rein.

Maunzi

Erlassbescheid existiert nicht. Nur der Satz im entprechenden Abmeldeschreiben wegen Umzuges.

ZitatSehr geehrte Frau,

vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben das Beitragskonto abgemeldet.

Abmeldedatum:
xx.xx.2022

Das Beitragskonto ist ausgeglichen.

Zu Ihrer Information: Eine erneute Anmeldug kann einfach und bequem unter anmelden.rundfunkbeitrag.de oder gerne auch telefonisch vorgenommen werden. Vielen Dank.

Unsere Informatonen zur Europäischen-Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter rundfunkbeitrag.de.
Einfach im Suchfeld den Webcode RD033 eingeben.

Selbstverständlich schcken wir Ihnen die Informationen aus gerne zu.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Name der Frau hab ich jetzt natürlich weggelassen.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ratlos

Zitat von: Maunzi am 10. Juli 2022, 10:31:21vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben das Beitragskonto abgemeldet.
Die Abmeldung des Beitragskontos bedeutet nicht zwangsläufig, dass Schulden weg sind.
Die GEZ hat halt mangels Erfolgsaussicht (Pfändung erfplglos) die Schuld ruhend gestellt.
Jetzt ist die Dame ja wohl vom Rundfunkbeitrag befreit.
Schlafende Hunde würde ich nicht wecken.

PetraL

Zitat von: Maunzi am 10. Juli 2022, 10:31:21vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben das Beitragskonto abgemeldet.

Abmeldedatum:
xx.xx.2022

Das Beitragskonto ist ausgeglichen.
Vielleicht lese ich das ja falsch, aber für mich steht da ganz eindeutig, dass keine Forderungen mehr offen sind, da Beitragskonto ausgeglichen ...

rioreisender

Zitat von: PetraL am 10. Juli 2022, 12:51:50Beitragskonto ausgeglichen ...


Unter normalen Umständen bedeutet das: Der Saldo ist plusminus NULL.

Bei solchen Organisationen wie der After-GEZ  :lachen: und dem Jobcenter mag das anders sein...
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ratlos

Zitat von: rioreisender am 10. Juli 2022, 13:03:49Beitragskonto ausgeglichen ...
@ Maunzi schreibt: Konto abgemeldet. Sie schreibt nicht Konto ausgeglichen!!!!! :no:

rioreisender

Vielleciht
Zitat von: Ratlos am 10. Juli 2022, 13:07:36
Zitat von: rioreisender am 10. Juli 2022, 13:03:49Beitragskonto ausgeglichen ...
@ Maunzi schreibt: Konto abgemeldet. Sie schreibt nicht Konto ausgeglichen!!!!! :no:



Ich empfehle Dir, Deine Kompetenz in der Bedienung dieses Forums zu stärken. Kleiner Tipp: lies mal die Beiträge 1, 4 und 8.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

PetraL

Zitat von: Ratlos am 10. Juli 2022, 13:07:36
Zitat von: rioreisender am 10. Juli 2022, 13:03:49Beitragskonto ausgeglichen ...
@ Maunzi schreibt: Konto abgemeldet. Sie schreibt nicht Konto ausgeglichen!!!!! :no:

Erweiter mal das Zitat (bei mir, #8, oder bei @Maunzi, #6), dann siehst du es: "Beitragskonto ausgeglichen"  :zwinker:

P.S.:
Zitat von: rioreisender am 10. Juli 2022, 13:03:49Bei solchen Organisationen wie der After-GEZ  :lachen: und dem Jobcenter mag das anders sein...
Äh ... tja ... DAS liegt natürlich auch im Bereich des Möglichen ... so "ermessensmäßig" halt ...  :zwinker:

@Maunzi:
Ich würde trotzdem einfach  mal davon ausgehen, dass ausgeglichen auch tatsächlich ausgeglichen heisst und mich im Falle einer Nachforderung dann auch darauf berufen. Ältere Dame (?) - so wie ich, vielleicht bisschen "unorganisiert"/vergesslich? Evtl. krankheitsbedingt? ... etc. etc. etc. - aber auf alle Fälle mittellos ...
Evtl. wurde ja auch nachträglich noch irgendwas angerechnet und befreit, wer weiß? Das wäre eins der wenigen Dinge, um die ich persönlich mir keine Sorgen machen würde: Ausgeglichen = erledigt = Ende. Punkt.  :blum:

Ratlos

Beitrag 1 - zuletzt war die Forderung Ruhe gestellt
Beitrag 1 - Forderung ausgeglichen. Also was jetzt? Ruhigstellung oder Ausgleich

Beitrag 3 - 3 Jahre GEZ-Gebühren sind noch offen damit kann das Konto gar nicht null zu null ausgeglichen sein

Beitrag 5 - Konto ausgeglichen - kann gar nicht sein wenn 3 Jahre Gebühren offen sind Bei offenen Forderungen die nicht mehr verfolgt werden muss ein Erlaßbescheid vorliegen, ansonsten ist es Ruhestellung

Beitrag 7 - Konto abgemeldet - bedeutet nicht Schulderlass

Kompetenz beginnt bereits beim Denken


@ Maunzi stelle bitte mal das Schreiben hier rein - danke.


PetraL

Zitat von: Ratlos am 10. Juli 2022, 14:24:52@ Maunzi stelle bitte mal das Schreiben hier rein - danke.
Das Schreiben hat @Maunzi in ihrem Beitrag #6 eingestellt, auf den ich dich verwiesen hatte. Wenn du das Zitat erweiterst, solltest du es sehen. Und da steht "Beitragskonto ist ausgeglichen".  :zwinker: