Ehemalige GEZ Schulden

Begonnen von Maunzi, 08. Juli 2022, 20:32:20

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Maunzi

Okay, bleibt also dabei nix sagen und abwarten ob etwas kommt, danke :)

Und ja die andere Dame zahlt regulär ihren Beitrag, sie hat eine ausreichende Rente.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Juli 2022, 16:34:13Daher Füße ganz still halten und keinen erneuten Antrag stellen.
Zumindest so lange nicht, wie sie da Wohnen bleibt.
Das ist schon richtig - ändert aber nichts an der Schuld selber. Die besteht nach wie vor auch wenn das alte GEZ-Konto der Frau nicht mehr existiert.
Nachdem bereits Vollstreckungshandlungen gelaufen sind tritt die Verjährung erst in 30 Jahren ein.
Ein neuer Befreiungsantrag der für 2 Jahre genehmigt werden muss, wäre da schon hilfreich - gleich mit der Mitteilung dass sich die Lebenssituation nicht mehr ändern wird.
So würde ich es tun.

Füße still halten und nichts mehr tun ist allerdings auch keine falsche Methode.
Wenn von der GEZ was kommt, was zu erwarten ist, lässt sich der Befreiungsantrag immer noch auf 3 Jahre rückwirkend stellen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ratlos am 13. Juli 2022, 10:51:27Ein neuer Befreiungsantrag der für 2 Jahre genehmigt werden muss, wäre da schon hilfreich
Sie hat kein Konto mehr dort, völlig Unsinnig einen Antrag auf Befreiung zu stellen.

Zitat von: Ratlos am 13. Juli 2022, 10:51:27ändert aber nichts an der Schuld selber
wurde von mir auch nie Angezweifelt.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. Juli 2022, 17:02:50Sie hat kein Konto mehr dort,
Doch - nämlich in der Buchhaltung ein Schuldkonto mit Minus-Saldo, der jederzeit wieder vollstreckt werden kann. :heul:
Erst wenn ein Erlassbescheid vorliegt ist alles endgültig erledigt.

Maunzi

Sie hält die Füße still, alles andere überfordert sie gerade ziemlich. Danke für die Hilfe!
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)