Berechtigungsschein Schuldnerberatung richtig beantragen ?

Begonnen von apfelliebe, 11. Juli 2022, 10:43:53

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apfelliebe

Hi Zusammen.

Ich habe leider Gottes über einige Jahre Schulden angesammelt und habe mich nun endlich mal getraut das Problem anzugehen und habe dann vor 10 Minuten die Schuldnerberatung angerufen um einen Termin auszumachen. Da es eine öffentliche Beratungsstelle ist, dachte ich dies wäre dann super einfach und kostenlos weil es ja kein Privater Berater ist. Nun Pustekuchen, da ich ALG2 beziehe, meinte der Berater, dass ich erst einen Berechtigungsschein vom Jobcenter brauche. Nun habe ich angst, dass dies nicht so einfach ist und es ggf. sogar abgelehnt werden kann.
Außerdem macht es mir Angst, dass das Jobcenter dann von den Schulden weiß und mir daraus wer weiß was drehen kann.

Aber vielleicht sind diese Ängste auch umsonst und es ist einfach nur beantragen und einreichen... fertig..

Leider habe ich dazu nur gefunden, dass es nur möglich ist wenn es der Beruflichen Eingliederung dient... Mehr nicht.. Aber wie soll ich das dann begründen ? Ich kann ja nicht einfach sagen: Brauche den Schein weil ich sonst keine Arbeit finde... Das wäre ja Quatsch...

Vielleicht kann mir ja hier jemand bitte helfen..

Vielen Dank !

OLD-MAN

Zitat von: apfelliebe am 11. Juli 2022, 10:43:53Aber vielleicht sind diese Ängste auch umsonst und es ist einfach nur beantragen und einreichen... fertig..

So einfach ist es! (JC- Mitarbeiter sind doh keine Unmenschen, auch wenn es sich in so manchen Antworten hier im Forum so anhört.

apfelliebe

Vielen Dank für die Info ! Klar ! Denke auch nicht das die alle böse sind und nur schlechtes wollen. Aber die Bürokratie ist nicht immer einfach...

Yavanna

Manche Jobcenter bieten sogar Schuldnerberatungstermine (mit Externen Beratern) vor Ort an.

PetraL

@apfelliebe :
Ich habe zu dem Thema u.a. Folgendes gefunden:
"Für eine Schuldnerberatung können Hartz-4-Empfänger, unabhängig vom Jobcenter, einen Beratungsschein beantragen, mit dem sie eine anwaltliche Beratung für eine Gebühr von 15 Euro beanspruchen können. In der Regel erfüllen Hartz-4-Empfänger die Voraussetzungen für den Beratungsschein, wenn ihr Vermögen 5.000 Euro nicht übersteigt. Die Beratungshilfe wird jedoch nicht vom Jobcenter angeboten, sondern der Antrag muss beim Amtsgericht im Wohnort des Betroffenen gestellt werden. Mit dem Beratungsschein möchte der Staat Personen mit geringem Einkommen die Chance bieten, eine rechtliche Beratung zu erhalten und somit außergerichtlich zu ihrem Recht zu kommen. Vor dem Gesetz sollte jeder gleich sein, unabhängig von der Höhe seines Einkommens und Vermögens."
Quelle: https://www.schuldnerberatungen.org/schuldnerberatung-jobcenter/#:~:text=Beratungsschein%20f%C3%BCr%20eine%20Schuldnerberatung%20unabh%C3%A4ngig,von%2015%20Euro%20beanspruchen%20k%C3%B6nnen.
Ich weiß nicht, bei welcher Organisation du die Beratung machen willst. Bei der Verbraucherzentrale ist das meines Wissens nach für "Hartz4"-Empfänger kostenlos.

Kopfbahnhof

Zitat von: apfelliebe am 11. Juli 2022, 10:43:53dass ich erst einen Berechtigungsschein vom Jobcenter brauche
Wäre mir neu, für eine Schuldnerberatung sollte man kein extra Geld ausgeben müssen.

Völlig egal ob nun Hartz IV oder nicht.

BigMama

Soziale Schuldnerberatung ist kostenlos und wird von Institutionen wie AWO oder Caritas usw. angeboten. Der Gutschein durch das JC als kommunale Leistung nach § 16 a SGB II berechtigt zu einem schnelleren Termin bei der sozialen Schuldnerberatung. Je nach Stadt und Institution liegen die Wartezeiten bei ca 4 Monaten. Es kann jedoch je nach regionalem Angebot länger oder kürzer dauern bis man einen Termin erhält.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

jens123

Schuldnerberatung ist grundsätzlich kostenfrei. Und mit dem JC hat das alles auch garnichts zu tun.

Da ein Beratungsschein gefordert wird, ist ein Anwalt im Spiel, was zumindest mit der klassischen Schuldnerberatung nicht unbedingt etwas zutun hat. Prüfe nochmal, ob diese Stelle für dich das Richtige ist.

Beratungsscheine/Beratungshilfe muss man beim am Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen und nicht beim Jobcenter!

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-einen-beratungsschein-fuer-den-anwalt-so-bekommst-du-ihn

Flip

ZitatUnd mit dem JC hat das alles auch garnichts zu tun.

Falsch.

ZitatZur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden:

1. die Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder die häusliche Pflege von Angehörigen,

2. die Schuldnerberatung,

3. die psychosoziale Betreuung,

4. die Suchtberatung.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16a.html

apfelliebe

Danke für eure Infos !
Also ein Anwalt bzw. eine Kanzlei ist es nicht. Es handelt es sich um ,,Katholischer Verein für soziale Dienste,,. Den Beratungsschein vom Gericht kenne ich aber den bekomme ich nicht weil hier die Schuldnerberatung die ich genannt habe existiert und damit der Schein abgelehnt wird... steht extra auf der Homepage vom Gericht. Wenn ich BigMama verstehe wollen die dann also bei alg2 etwas vom Amt damit die schneller in so einem Fall beraten können ....

Ellen_Alien

Zitat von: jens123 am 11. Juli 2022, 19:41:30Schuldnerberatung ist grundsätzlich kostenfrei. Und mit dem JC hat das alles auch garnichts zu tun.

Da ein Beratungsschein gefordert wird, ist ein Anwalt im Spiel, was zumindest mit der klassischen Schuldnerberatung nicht unbedingt etwas zutun hat. Prüfe nochmal, ob diese Stelle für dich das Richtige ist.

Beratungsscheine/Beratungshilfe muss man beim am Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen und nicht beim Jobcenter!

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-einen-beratungsschein-fuer-den-anwalt-so-bekommst-du-ihn
Von Beratungsschein wurde nichts geschrieben.
Zitatdass ich erst einen Berechtigungsschein vom Jobcenter brauche
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

PetraL

Zitat von: Ellen_Alien am 11. Juli 2022, 21:27:28
Zitatdass ich erst einen Berechtigungsschein vom Jobcenter brauche
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Oops, ja, stimmt.  :scratch:
Sollte/könnte da nicht eigentlich auch der letzte Bescheid reichen?
Aber wenn das JC der/des TE "unkompliziert" ist und bis jetzt keine Scherereien gemacht hat, kann er/sie ja einfach mal ganz formlos per Email dort anfragen und um diesen "Berechtigungsschein" bitten.

Ellen_Alien

ZitatSollte/könnte da nicht eigentlich auch der letzte Bescheid reichen?
Nein, das ist immer so eine Sache. Man kann in einem Monat einen Bescheid für das gesamte Jahr erhalten und in einem der Folgemonate ändert sich was, womit der ursprüngliche Bescheid dann seine Gültigkeit verliert. Das weiß ja keiner, wenn man nur den Bescheid vorlegt. Man wäre dann trotz Bescheid in dem Moment nicht berechtigt, daher der Berechtigungsschein, da dieser eine zweckgebundene Gültigkeit mit Datum hat.
ZitatAber wenn das JC der/des TE "unkompliziert" ist und bis jetzt keine Scherereien gemacht hat, kann er/sie ja einfach mal ganz formlos per Email dort anfragen und um diesen "Berechtigungsschein" bitten.
Das würde ich auch vorschlagen. Die Mitarbeiter dort sollten wohl wissen, was benötigt wird und dann sollte das kein Problem sein.
Hier bei uns ist die Schuldnerberatung für alle Bürger kostenlos. Es gibt aber nur ein paar, die von diversen gemeinnützigen Vereinen getragen werden.
Dass für sowas ein Berechtigungsschein notwendig ist, habe ich noch nie gehört, das hängt wohl vom Träger ab.