Was benötige ich vom Amt für einen Umzug alles an Formalitäten und Anträgen

Begonnen von tomcraft86, 11. Juli 2022, 23:51:18

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tomcraft86

Hallo, ich bin 35 und wohne notgedrungen in einem Zimmer in der Wohnung meiner Eltern weil ich sonst keine andere Bleibe bekommen konnte. Ich versuche es aber nochmal eine Wohnung zu bekommen, sofern sie von Größe und Preis für einen Hartz4er angemessen ist. Die Frage ist nur, angenommen ich würde so Gott will sogar die ZUsage bekommen, sofern der Preis stimmt, was muss man wo und wann beim Jobcenter machen?
Kann man einfach den Mietvertrag unterschreiben sofern die Kosten stimmen, man meldet das und den Mietvertrag dem Amt und meldet sich um und der Rest geht automatisch oder muss man noch anderes beachten, wenn ja wo wann wie und mit welchen Formularen.

Flip

Wenn du einen Mietvertrag mit den Eltern hast, riskierst du, wenn du einen neuen Mietvertrag unterschriebst, ohne die Zusicherung des Jobcenters zu haben, dass man dir nur die bisherige Miete bezahlt.

tomcraft86

die Frage ist aber eher an welche Stelle sollte man sich mit so einem Anliegen vorher überhaupt wenden, weil ich ja ü25 bin und prinzipiell in einer eigenen Wohnung abseits der Eltern leben dürfen sollte, das ist ja nicht mit einem normalen Verhältnis zu vergleichen wo ich bereits alleine wohnen würde, man darf ja ab 25 in eine eigene Wohnung ziehen und soweit ich weiß mit Kostenübernahme sofern Größe und Preis angemessen sind.
Welche Stelle ist denn dafür zuständig, weil ich habe das noch nie gemacht.

Flip

Lebst du denn zur Miete bei den Eltern? Oder darfst du kostenfrei dort Wohnen? Das ist nunmal ein Unterschied. Mit Mietvertrag wird ausgeblendet, dass die Vermieter mit dir verwandt sind. Dann brauchst du einen wichtigen Grund für einen Umzug. "Hab Probleme mit meinen Vermietern." reicht nicht.

tomcraft86

Nunja, aber heißt es nicht man hat einen Anspruch auf wohnen ü25 ohne Eltern? das würde sich dann ja widersprechen.
ich wohne zur miete, 200 euro, aber ich würde gerne alleine wohnen, mit 35 bin ich einfach zu alt und ich bekomme durch diesen Umstand schon so langsam aber sicher seelische Probleme und Schlaflosigkeit, was sich hinderlich auf meine Arbeitsfähigkeit auswirkt.

Flip

So ein Anspruch ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Jeder hat in Deutschland das Recht, umzuziehen, so oft und viel, wie er will. Aber es gibt eben nur in bestimmten Situationen das Recht, es sich finanzieren zu lassen. Und du wohnst ja nicht einfach nur bei deinen Eltern im Kinderzimmer, sondern eben zur Miete.

tomcraft86

doch ich wohne sozusagen im "kinderzimmer", aber ich zahle eben miete weil ich ja trotzdem gewissen Raum verbrauche und ich will mir ja auch nicht den umzug bezahlen lassen sondern einfach in eine mögliche Wohnung alleine einziehen, weg von meinen Eltern.

Yavanna

Such dir ein entsprechendes Mietangebot raus und geh damit zum zuständigen Jobcenter. Dort wird entschieden, ob du eine Zustimmung zur Anmietung erhälst.

OLD-MAN

Du kannst auch mit dem JC deine jetzige IST-Situation besprechen und fragen, ob du eine Zusage für eine eigene Wohnung erhältst.

rioreisender

Zitat von: Yavanna am 12. Juli 2022, 04:59:54Such dir ein entsprechendes Mietangebot raus und geh damit zum zuständigen Jobcenter. Dort wird entschieden, ob du eine Zustimmung zur Anmietung erhälst.

Soweit mir bekannt, muss das Wohnungsangebot bei dem Jobcenter eingereicht werden, das für den neuen Wohnort zuständig ist.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

OLD-MAN

Zitat von: rioreisender am 12. Juli 2022, 09:42:31Soweit mir bekannt, muss das Wohnungsangebot bei dem Jobcenter eingereicht werden, das für den neuen Wohnort zuständig ist.

Nein, beim aktuell zuständigen JC!

rioreisender

Zitat von: OLD-MAN am 12. Juli 2022, 10:24:22Nein, beim aktuell zuständigen JC!

Bist Du Dir da absolut sicher? Es gab, vielleicht basierend auf

"
Zitat§22 Abs. 4 SGB II: "Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen."

auch schon andere Meinungen hier im Forum, deshalb bin ich verunsichert.

Hilfreich ggf. auch der "Ratgeber Umzug": https://hartz.info/index.php?topic=24.msg26#msg26
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Yavanna am 12. Juli 2022, 04:59:54Such dir ein entsprechendes Mietangebot raus und geh damit zum zuständigen Jobcenter. Dort wird entschieden, ob du eine Zustimmung zur Anmietung erhälst.

Genau.
Wie sieht denn Deine jetzige Situation aus? Bist Du schon in ALGII- Bezug? Dann hast Du ja einen Ansprechpartner / Team in der Leistungsabteilung.
Mit 35 darfst Du eine eigene Wohnung haben. Ebenso können Dich Deine Eltern ohne Grund  "vor die Tür setzen", da Du über 18 bist.

Falls ein anderes JC als das bisherige für den neuen Wohnort zuständig ist, musst Du Dein Mietangebot von dort bestätigen lassen. Dort müsstest Du ggf. auch einen Neuantrag auf ALGII stellen, da die Ämter keinen Austausch betreiben.
Da Du keine Umzugskosten beantragen möchtest, wenn ich es richtig gelesen habe,  wartest Du dann halt auf die Reaktion des JC.

Überlege Dir noch, ob Du einen Antrag auf Ersteinrichtung stellen willst, für WaMa oder Kühlschrank usw.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Flip

ZitatEbenso können Dich Deine Eltern ohne Grund  "vor die Tür setzen", da Du über 18 bist.

Können Sie nicht. Es gibt einen Mietvertrag. Sein Wohnverhältnis ist nicht "Eltern-Kind", sondern "Vermieter-Mieter".

Und das ist nunmal ein himmelweiter Unterschied.

Leeres Portemonnaie

Kommt drauf an, was man erreichen will und wie schwer man sich das Antrag stellen machen möchte.  :zwinker: 
 
Ob ein Vertrag existiert oder die 200€ sozusagen Kostgeld darstellen, darüber habe ich nichts gefunden in den Beiträgen des TE.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧