Kann man Vermittlungsvorschläge abbestellen?

Begonnen von glasi, 12. Juli 2022, 14:46:23

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glasi

Hallo!

Komischerweise erhalte ich auf einmal wieder Vermittlungsvorschläge von der Bundesagentur für Arbeit, obwohl ich beim Jobcenter bin.

Kann ich die Vermittlungsvorschläge abbestellen ohne Ärger?
Denn da kommen sowieso nur Stellen für Helferstellen, was sich für mich als Langzeitarbeitsloser nicht lohnt.

AlterGaul

Wieso lohnen sich die Helfersstellen nicht?
Sei doch froh, wenn du Stellen bekommst mit der Chance auf einen Arbeitsplatz.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

glasi

Zitat von: AlterGaul am 12. Juli 2022, 14:49:15Sei doch froh, wenn du Stellen bekommst mit der Chance auf einen Arbeitsplatz.
Wieso sollte ich froh sein wenn ich das gleiche/minimal mehr wie Hartz 4 verdiene? Was bist du denn für einer?

OLD-MAN

Zitat von: glasi am 12. Juli 2022, 15:03:10Was bist du denn für einer?

Tja, und was bist du für einer? Zu fein zum arbeiten? Zu qualifiziert( als Langzeitarbeitsloser) für Helferstellen? Zu arrogant, um z.Bsp für Mindestlohn zu arbeiten?

Zitat von: glasi am 12. Juli 2022, 14:46:23was sich für mich als Langzeitarbeitsloser nicht lohnt.

Was lohnt sich denn für dich?


glasi

Diskussion beendet.

Zurück zur eigentlichen Frage, siehe oben.

Yasha

Zitat von: glasi am 12. Juli 2022, 14:46:23Komischerweise erhalte ich auf einmal wieder Vermittlungsvorschläge von der Bundesagentur für Arbeit, obwohl ich beim Jobcenter bin.

Das Jobcenter kann das VV Machtching von Stellen an die Arbeitsagentur delegieren, wie es denen gerade in den Kram passt.. Oder  -wenn es es das zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft für erforderlich hält. Dann enthalten diese VV aber auch entsprechende Rechtsfolgenbelehrung. Die wurde für die Zeit des Sanktionsmoratoriums angepasst -aber nicht abgeschafft.

Zitat von: glasi am 12. Juli 2022, 14:46:23Kann ich die Vermittlungsvorschläge abbestellen ohne Ärger?

Nein -solange Du ALG II Leistungen bekommst, da unterliegst der Bewerbungspflicht, im Rahmen der Zumutbarkeit. Rechtliche Grundlage:

https://dejure.org/gesetze/SGB_II/10.html
 
Zitat von: glasi am 12. Juli 2022, 14:46:23Denn da kommen sowieso nur Stellen für Helferstellen, was sich für mich als Langzeitarbeitsloser nicht lohnt.

Das ist kein wichtiger Grund, wie Du aus meiner vorherigen Verlinkung zu § 10 SGB II eindeutig ersehen kannst.

Sofern Jobcenter und/oder die Arbeitsagentur Zweifel an Deiner Mitwirkung dazu mitbekommen sollten, dann wird man Dir dadurch wahrscheinlich eher früher als später mangelnde Arbeitsbereitschaft und fehlende Motivation unterstellen und damit einen Beadrf oder sogar eine Notwendigkeit für diverse Maßnahmen ableiten, die dieses "Vermittlungshemmnis" dann beseitigen sollen.   

Das Sanktionsmoratorium schützt davor nicht wirklich oder gar absolut. Denn die meisten Jobcenter kaufen solche Maßnahmen so ein, dass da bis 2024 problemlos zugewiesen werden kann.


Kopfbahnhof

Zitat von: Yasha am 12. Juli 2022, 15:58:40Nein -solange Du ALG II Leistungen bekommst, da unterliegst der Bewerbungspflicht
Allerdings nicht, wenn die VV vom Arbeitsamt kommen.
Momentan eh nicht, weil Moratorium.

Zitat von: glasi am 12. Juli 2022, 14:46:23Kann ich die Vermittlungsvorschläge abbestellen ohne Ärger?
Warum?
Lies sie doch einfach, wenn es nix ist dann ins Altpapier damit.
Das Arbeitsamt kann hier nicht Sanktionieren und das JC auch nicht, weil der VV nicht vom JC ist.

War auch schon vor dem Moratorium so.

Yasha

#7
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Juli 2022, 16:42:08
Zitat von: Yasha am 12. Juli 2022, 15:58:40Nein -solange Du ALG II Leistungen bekommst, da unterliegst der Bewerbungspflicht
Allerdings nicht, wenn die VV vom Arbeitsamt kommen.

Das Arbeitsamt kann hier nicht Sanktionieren und das JC auch nicht, weil der VV nicht vom JC ist.
War auch schon vor dem Moratorium so.

 :no:  :schock:  Das Arbeitsamt heißt schon ewig "Bundesagentur für Arbeit" und die VV kommen dann meist über die regionale Arbeitsagentur -im Auftrag (steht auch abschließend auf den VV darauf) und mit Beteillgung des JC. Das ist eindeutig erkennbar, wenn sich @glasi das beigefügte Antwortblatt näher anguckt. Denn genau das ist an an das jeweilige Jobcenter voradressiert bzw. dort an den aktuellen SB.

Insofern wäre das JC ganz sicher für Sanktionen zuständig. Nicht erledigte VV werden übrigens digital im Profil von @glasi bei der Bundesagentur  vermerkt. Und das nicht nur aus Jux oder Dollerei. Was @glasi auch selbst sehen kann, spätestens dann, wenn er einen WBA online über deren Portal einreicht.

Wegen dem Moratorium ist nicht alles auf Null gesetzt. Ganz im Gegenteil, wie man einer Weisung der BA auszugweise entnehmen kann.

Auch gbit es trotzdem eine angepasste Rechtsfolgenbelehrung.:

https://harald-thome.de/files/pdf/2022/Weisung-202206014-Anlage.pdf

Die Leistungsberechtigten sollen weiterhin in der Beratung informiert werden,:

Zitat..dass die leistungsberechtigten Personen weiterhin Mitwirkungspflichten unterliegen, auch wenn eine Pflichtverletzung keine Minderung zur Folge hat

Und

ZitatBei Hindernissen oder Störungen im Integrationsprozess reflektiert die Integrationsfachkraft gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten kritisch den eingeschlagenen Weg und ermittelt ggf. bedarfsgerechte Alternativen/Angebote zum weiteren Vorgehen.Auch im Bereich der vorrangig umzusetzenden persönlichen Vorsprachen werden alternative Formen der Kontaktaufnahme und der Aufrechterhaltung der Beratungskontinuität bedarfsgerecht ausgeschöpft (Video, Walk and Talk, ggf. aufsuchende Beratung).

Quelle:https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202206014_ba147528.pdf


PetraL

Zitat von: Yasha am 12. Juli 2022, 19:57:37Walk and Talk, ggf. aufsuchende Beratung
Äh, was bitte ist "Walk and Talk" ??? Ich kenn nur Walkie-Talkie oder so ähnlich, gab's früher mal, vor laaanger Zeit ...
Und was ist eine "aufsuchende Beratung"? Kommen die dann zu einem nach Hause oder wie?  :schock:

Aber VV "abbestellen" wie ein unerwünschtes Werbeblättchen wäre manchmal wirklich :cool:
Vielleicht für den TE einen Aufkleber für den Briefkasten "Keine VV einwerfen" ... oder so ....  :zwinker:

Yasha

Zitat von: PetraL am 12. Juli 2022, 20:07:16
Zitat von: Yasha am 12. Juli 2022, 19:57:37Walk and Talk, ggf. aufsuchende Beratung
Äh, was bitte ist "Walk and Talk" ??? Ich kenn nur Walkie-Talkie oder so ähnlich, gab's früher mal, vor laaanger Zeit ...
Und was ist eine "aufsuchende Beratung"? Kommen die dann zu einem nach Hause oder wie?  :schock:

Gut, dass Du das näher hinterfragst."Walk an Talk" obliegt  -meines Wissens nach  -vorrangig Trägern gegenüber Teilnehmern, in bestimmten ganzheitlich ausgerichteten Maßnahmen. Es soll zur Vertrauensbindung gegenüber dem potentiellen Teilnehmer angewandt werden, um ihm persönliches zu entlocken und ihm den Mehrwert der Maßnahme schmackhaft zu machen.Das soll dann nach einer Verabredung mit dem Teilnehmer während eines Spaziergangs im Park oder ähnlich erfolgen.Und wo der Träger dann konzeptionell nicht über einen Beratungsbus verfügt.

Insofern wird genau mit der Formulierung indirekt klar, dass bei Hindernissen oder Störungen der  Träger einer Maßnahme zum Ausbügreln dessen beauftragt werden wird, nach meiner Lesart und Einschätzung dessen.

Aufsuchende Beratung (vorrangig durch Träger ) ist meistens konzeptionell da vonnöten, wo der Teilnehmer bei der Maßnahme fehlt. Und durch Aufsuchen zur Teilnahme bewegt werden soll.

hotwert

Ich finde das grauenhaft wie man den Leuten hier ständig jegliche Arbeit aufdrängen will.

Bei mir hat unglückliche Arbeit nach 6 Wochen in einem epileptischen Anfall geendet, mit einer Woche Krankenhausaufenthalt.
Dazu 6 Monate Fahrverbot und seitdem regelmäßige Besuche beim Neurologen.
War laut Diagnose nur Stressbedingt.


Unglückliche Arbeit macht einfach krank, und wenn der Chef oder die Mitarbeiter nicht passen geht man langsam aber sicher dabei drauf.
Gibt auch genug die dann Rheumaschübe bekommen oder andere Stressbedingte Erkrankenungen.

Also hört mal auf mit dem Geschwätz, man solle jeden Dreck machen um vom JC weg zu kommen!

Zitat von: PetraL am 12. Juli 2022, 20:07:16
Zitat von: Yasha am 12. Juli 2022, 19:57:37Walk and Talk, ggf. aufsuchende Beratung
Äh, was bitte ist "Walk and Talk" ???
Eigentlich ganz simples und gutes Konstrukt.
Zu Zeiten, wo aufgrund Corona, keine persönlichen Kontakte im JC stattfinden durften konnten Mitarbeiter der AV und den einzelnen Projekten Walk´n Talk anbieten.
D.H. anstatt die Person einzuladen, hat man sich im Freien getroffen und besprochen, was zu besprechen war.
Im hiesigen JC wurde das sehr gut angenommen.
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Fettnäpfchen

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Marco1982

Zitat von: Yasha am 12. Juli 2022, 19:57:37Wegen dem Moratorium ist nicht alles auf Null gesetzt. Ganz im Gegenteil, wie man einer Weisung der BA auszugweise entnehmen kann.

Auch gbit es trotzdem eine angepasste Rechtsfolgenbelehrung.:

https://harald-thome.de/files/pdf/2022/Weisung-202206014-Anlage.pdf

Klar, wenn man jetzt eine Maßnahme bekommt die über 2 Jahre oder sagen wir über denn 1.7.2023 geht, kann man dafür auch eine Sanktion bekommen aber erst ab dem 01.07.2023 geht die dann los, so verstehe ich die Weisung.

Allerdings wenn man Bereit ist wieder MItzuarbeiten sollte die Sanktion auch schnell wieder vorbei sein und dauert dann auch keine 3 Monate, also ab dem 1.7 oder kurz davor sich einsichtig zeigen und wieder mitmachen.

Während des Moratoriums geht die aber nicht los, in dem Jahr biste schon ziemlich Safe, ausser du stellst dich Tot.

Und warum willst du keine Vermittlungsvorschläge?, einfach Bewerben und wenns zum Vorstellungsgespräch kommt einfach zum Doc und holst dir ein Krankenschein und sagst der Firma den Termin ab, gerade Zeitarbeitsfirmen mögen solche Leute gar nicht wo für jeden Furz zum Arzt gehen und melden sich dann meist nicht mehr.

Aber Vermittlungsvorschläge wo nicht Zeitarbeit sind, warum sich die mal nicht anschauen, im Herbst kommt auch der Mindestlohn für 12 Euro da haste doch definitiv mehr als mit Hartz 4.

Yasha

#14
@Marco1982.Was Vermittlungsvorschläge betrifft, so geht es da nicht um mich -sondern um @glasi.

Bei mir ist alles paletti, was das betrifft.

Was die von mir angesprochene abgeänderte Rechtsfolgenbelehrung betrifft, so teile ich aktuell Deine Interpretation  dessen nicht (mehr.) Aus ganz akuellem Anlass. Denn mir liegt eine beabsichtigte ausgeschriebene, brisante Konzeption einer Maßnahme eines Jobcenters vor -die am 1. Januar 2023 beginnen soll.

Diese Konzeption trägt dem dann zuständigen Träger auf -erstmals so gelesen -, dass der Träger Teilnehmer bei vertragswidrigem Verhalten abmahnnen soll und kündigen kann.

 Bei Kündigung  bei SGB II Teilnehmern:  dann mit Hinweis auf Sanktionen und der ergänzendem Info auf eine mögliche Verkürzung der Sanktion bei U25 Teilnehmern.

Insofern  - hätte ja dann das JC -rein theoretisch -6 Monate Zeit für die" abschließende"  Feststellung. Somit wäre das jeweilige JC  doch bei allen Kündigungen / oder fruchtlosen Abmahnungen des Trägers ab mindestens Ende Januar 2023 dann berechtigt schon mal vorab  "Bearbeitungen" dessen  in die Wege zu leiten., was eine mögliche Sanktion betrifft, die dann sofort ab dem 2. Juli 2023 zu erwarten wäre. . Oder -Herr Heil verkündet bald, dass das Bürgergeld schon ab Januar 2023 vollwertig umgesetzt würde. Und die BA nimmt daraufhin jegliche akuelle Weisung zurück  und verkürzt  das Moratorium auf Ende 2022 .

Ich halte das alles für nunmehr  denkbar und auch umsetzbar. Und es wäre auch nicht wirklich neu -dass die BA willkürlich agiert oder schon längst anders im Hintergrund plant. Aufgrund meiner aktuellen Entdeckung, da halte ich das nunmehr für plausibel.

Also - genau deshalb  halte ich schon jetzt den Zeitraum des Moratoriums aktuell für eine ganz üble Irreführung, im Vergleich dessen, nach meiner aktuellen Entdeckung.

Insofern, vertraue ich den Weisungen zum Moratorium aktuell gar nicht mehr. Und kann das auch niemand guten Gewissens trotzdem anraten.