Heizkosten ab 2023

Begonnen von Wolle, 14. Juli 2022, 15:07:51

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Wolle

Hallo an alle
Ich hätte bezüglich der monatlichen heizkosten übernahme ab 2023 (bei mir aktuell  60 euro monatlich) eine frage.
da mir mein derzeitiger gasanbieter wegen des ukraine krieges  zum 31.12.2022 die Gasversorgung einstellt müsste ich ab januar  einen anderen günstigen  gasanbieter finden . aktuell ist der günstigste gasanbieter den ich finden konnte bei 74 euro abschlag pro monat.wie erwähnt bekomme ich derzeit bis 60euro an heizkosten vom jobcenter erstattet.wird der jobcenter ab 2023 die höheren abschläge akzeptieren?
Danke.mfg

OLD-MAN

Zitat von: Wolle am 14. Juli 2022, 15:07:51wird der jobcenter ab 2023 die höheren abschläge akzeptieren?

Wusste nicht, was dagegen sprechen sollte!

Kündigung Altvertrag und Abschluss Neuvertrag einreichen, damit müsste es erledigt sein.

Wolle


punktgenau

Das JC hat interne Anweisungen, Heizungskosten bis zu einer gewissen angemessenen Grenze anzuerkennen. Schwierig wird es, wenn der Verbrauch deutlich darüber liegt (ab 2 Euro pro qm). Bei einer Sozialwohnung mit 38,5 qm also um 75 Euro Abschlag den Monat nach altem Mietspiegel. Da die Versorger inzwischen die Preise mehr als verdoppelt haben (im Herbst kommt garantiert die nächste Erhöhung), sind 150 Euro zu zahlen an Abschlag. Problem: das muß rechtzeitig und vorher schriftlich mit dem JC abgesprochen sein (ich kann nette Briefe schreiben), also Mietspiegel aktuell prüfen im Wohnort. Es gibt auch eine Anweisung, dass bei überschnittlichem Heizbedarf 1. minimiert werden muß was schriftlich kommt (1 Grad kälter, 2 Grad spart 12 %, Nachweis über mindestens 3 Monate) weil 2. sonst nur 80% gezahlt werden vom neuen Abschlag (wie bei mir) oder noch weniger. Es macht auch keinen Sinn, den Abschlag einfach zu hoch anzusetzen... Nach der Jahresabrechnung kommt die Ernüchterung. Denn Guthaben gehört nicht der BG sondern ihr seid dann einfach nicht bedürftig (!), was den Bedarf der BG mindert im Monat der Gutschrift und somit erniedrigt in dem folgendem Monat. Nachforderungen vom Vermieter werden auch ungern gesehen und meist erstmal abgelehnt. Am besten ist: der Vermieter macht seine Arbeit ordentlich, alles paßt und alle sind zufrieden. Immer korrekt bleiben, aber etwas jammern darf man. :weisnich:  :weisnich:

PetraL

Zitat von: punktgenau am 15. Juli 2022, 08:40:111 Grad kälter, 2 Grad spart 12 %
Wie kommst du auf diese Angabe? Und ist da der Heizenergie-Verbrauch gemeint oder die Heizkosten in Euro? Welche Heizart? Zentralheizung? ...
Wir haben inzwischen (letzte Heizperiode = 2021/2022) sogar schon 3 bis 5 Grad weniger im Winter (13-17/18 Grad je nach Raum), aber von großer Ersparnis keine Spur - schon gar nicht von 12 % oder gar mehr! Wir haben keine Zentralheizung und müssen mit Strom heizen ...  :sad:
Vom JC bekommen wir nur immer weniger Heizkosten und immer mehr blöde Sprüche, dabei müssen wir uns seit Jahren mit mehreren warmen Socken und Pullovern übereinander + Schal und/oder dickem Wollponcho + dicken Decken warmzittern [edit:] und obendrein noch an die 200 Euro Heizkosten jeden Monat vom Regelsatz zahlen ...  :wand:

OLD-MAN

Zitat von: PetraL am 15. Juli 2022, 16:32:55dabei müssen wir uns seit Jahren mit mehreren warmen Socken und Pullovern übereinander + Schal und/oder dickem Wollponcho + dicken Decken warmzittern

Das glaube ich nicht! Hier übertreibst du sicherlich mächtig, damit es sich gut anhört!

Zitat von: PetraL am 15. Juli 2022, 16:32:55müssen mit Strom heizen

Nachtstromspeicher?

Da haben die Haushalte i.d.R. einen Zweifachstromzähler (NT = Nachtstrom / Heizstrom und HT = Tagstrom / Haushalsstrom). Die Versorgung und Abrechnung der beiden Zählerstände ist einfach und wird auch vom Versorger getrennt auf der Rechnung ausgewiesen. Alternativ sind ggf. sogar zwei einzelne Zähler für den Haushalt angebracht ( 1x für NT; 1 x für HT).


Wolle

Nur mal beispiel von mir.50qm altbau wohnung.gasaussenwandofen von 1987 in der küche.im schlafbereich allerhöchstens 17grad zu erreichen.bad und schlafbereich muss ich mit einem elektro heizer zuheizen.diese zustände  Interessieren den jobcenter und den vermieter überhaupt nicht.

PetraL

Zitat von: OLD-MAN am 15. Juli 2022, 16:43:27Das glaube ich nicht! Hier übertreibst du sicherlich mächtig, damit es sich gut anhört!
Keineswegs!
Ich z.B. trage im Winter: Bustier und Slip, langes Baumwollunterhemd, Winter-Leggins, 2 Paar Socken (Baumwoll-Socken + warme Wollsocken drüber), + langes Baumwoll-T-Shirt, + langärmeligen langen Pullover (je nach Temperatur auch langen, langärmeligen, dicken Rollkragen-Pullover), + Langärmeligen langen dicken Winter-Pullover + Wollponcho, bei dem Poncho ohne dicken Kragen immer noch + einen Wollschal, weil sonst Nacken und linke Schulter bzw. Schultern zu kalt werden, bei dem Poncho mit Kragen manchmal auch noch + den Wollschal über die Schultern gelegt. Und zudecken mit einer extra-dicken, warmen, schweren "Wohndecke" - ohne Decken geht bei uns im Wohnzimmer gar nichts wenn wir ruhig sitzen ...
Und ich übertreibe auch nicht, wenn ich sage, dass ich letzten Winter mehrfach mit dem Gedanken gespielt habe, auch noch Handschuhe anzuziehen!
Es zieht bei uns "wie Hechtsuppe", weil fast alle Fenster und Türen undicht sind (Uralt-Bude) und außerdem bin ich schwer chronisch krank (u.a. mit gesteigertem Hitze- und Kälte-Empfinden), in meiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt, gehbehindert und fast alle meine Beschwerden verschlimmern sich auch noch bei Kälte und Stress...
Ich habe es gar nicht nötig zu übertreiben - die Realität ist schlimm genug.

Zitat von: OLD-MAN am 15. Juli 2022, 16:43:27Nachtstromspeicher?

Da haben die Haushalte i.d.R. einen Zweifachstromzähler (NT = Nachtstrom / Heizstrom und HT = Tagstrom / Haushalsstrom). Die Versorgung und Abrechnung der beiden Zählerstände ist einfach und wird auch vom Versorger getrennt auf der Rechnung ausgewiesen.
Ja, genauso ist es. [edit:] Allerdings haben wir nicht in allen Räumen Nachtspeicher, Bad und mein Schlafzimmer müssen wir mit mobilen Heizlüftern heizen, Gästezimmer wird gar nicht beheizt (nur indirekt mitgeheizt).[edit ende]
Wobei 25 % des NT-Stroms auf den HT-Strom umgebucht und zum teureren Tarif berechnet werden, weil der Energieversorger davon ausgeht, dass während der NT-Zeit 1/4 des Verbrauchs nicht auf Heizstrom sondern auf Haushaltsstrom entfällt. Macht man nix dran, ist halt so.

Moderat

#8
Zitat von: PetraL am 15. Juli 2022, 17:09:14Keineswegs!
Ich z.B. trage im Winter: Bustier und Slip, langes Baumwollunterhemd, Winter-Leggins, 2 Paar Socken (Baumwoll-Socken + warme Wollsocken drüber), + langes Baumwoll-T-Shirt, + langärmeligen langen Pullover (je nach Temperatur auch langen, langärmeligen, dicken Rollkragen-Pullover), + Langärmeligen langen dicken Winter-Pullover + Wollponcho, bei dem Poncho ohne dicken Kragen immer noch + einen Wollschal, weil sonst Nacken und linke Schulter bzw. Schultern zu kalt werden, bei dem Poncho mit Kragen manchmal auch noch + den Wollschal über die Schultern gelegt. Und zudecken mit einer extra-dicken, warmen, schweren "Wohndecke" - ohne Decken geht bei uns im Wohnzimmer gar nichts wenn wir ruhig sitzen ...
Und ich übertreibe auch nicht, wenn ich sage, dass ich letzten Winter mehrfach mit dem Gedanken gespielt habe, auch noch Handschuhe anzuziehen!
Es zieht bei uns "wie Hechtsuppe", weil fast alle Fenster und Türen undicht sind (Uralt-Bude)

Und der Zustand deiner Wohnverhältnisse hat jetzt was genau mit der Thematik zu tun? Laut deinen Beschreibungen war diese "Schrottimmobilie" auch schon vor der Krise quasi unbewohnbar...

ps: die "Schrottimmobilie" bitte nicht so ernst nehmen. Ich weiß, wie viel einem das eigene Heim wert sein kann. Habe selbst schon selbiges verloren(ungünstigerweise verkaufen müssen).

pps: Ich habe für das Jahr 2021 eine BK/NK-Nachzahlung von 233€ bekommen. Kopiert, mit BG-Nummer in den Briefkasten vom JC gesteckt und eine Woche später hatte ich den Änderungsbescheid(Übernahme).

@TE: keine Sorge, auch die(Entscheider) wissen, wie die Lage aktuell ist.

PetraL

Zitat von: Moderat am 15. Juli 2022, 19:27:22Und der Zustand deiner Wohnverhältnisse hat jetzt was genau mit der Thematik zu tun? Laut deinen Beschreibungen war diese "Schrottimmobilie" auch schon vor der Krise quasi unbewohnbar...
Ja, entschuldige, das war ein Abschweifer wegen "übertreiben" und so. (Hätte nie gedacht, dass ich jemals meine Garderobe veröffentlichen würde ...  :blum: )
 
Deshalb noch mal zurück zu meiner Frage (Beitrag #4) an @punktgenau (Beitrag #3):
Zitat von: PetraL am 15. Juli 2022, 16:32:55
Zitat von: punktgenau am 15. Juli 2022, 08:40:111 Grad kälter, 2 Grad spart 12 %
Wie kommst du auf diese Angabe? Und ist da der Heizenergie-Verbrauch gemeint oder die Heizkosten in Euro? Welche Heizart? Zentralheizung? ...
Wir haben inzwischen (letzte Heizperiode = 2021/2022) sogar schon 3 bis 5 Grad weniger im Winter (13-17/18 Grad je nach Raum), aber von großer Ersparnis keine Spur - schon gar nicht von 12 % oder gar mehr!

Zitat von: Moderat am 15. Juli 2022, 19:27:22pps: Ich habe für das Jahr 2021 eine BK/NK-Nachzahlung von 233€ bekommen. Kopiert, mit BG-Nummer in den Briefkasten vom JC gesteckt und eine Woche später hatte ich den Änderungsbescheid(Übernahme).
Das freut mich sehr für dich. Wir haben leider wie immer nichts bekommen. Ob wir damit ein bedauerlicher Einzelfall sind, weiss ich natürlich nicht.

Natürlich wissen auch die MA der JC um die aktuelle Situation - ob es sie aber in irgendeiner Weise kümmert, ist eine ganz andere Frage. Da kommt es immer auf den jeweiligen Sachbearbeiter an ...  :scratch:

@Wolle sollte aber natürlich erstmal wechseln und einfach einreichen - Versuch macht bekanntlich "kluch". Und bei Ablehnung Widerspruch einlegen. Um den Wechsel kommt er ja nunmal nicht herum.

Zitat von: Moderat am 15. Juli 2022, 19:27:22Habe selbst schon selbiges verloren(ungünstigerweise verkaufen müssen).
Ja, das ist bitter. Musste auch schon eins verkaufen.

Moderat

Zitat von: PetraL am 15. Juli 2022, 20:35:20Das freut mich sehr für dich. Wir haben leider wie immer nichts bekommen. Ob wir damit ein bedauerlicher Einzelfall sind, weiss ich natürlich nicht.

Mich würde das ja tatsächlich mal interessieren. Ich höre das immer wieder, hatte selbst aber nie Probleme damit. Ich habe 6 Jahre lang Guthaben "erwirtschaftet" und dann aus dem nichts Nachzahlungen. Quasi von Null auf Hundert^^

Die Abrechnugen habe ich einfach eingereicht und in, Jobcenter untypischer weise, genehmigt bekommen.
Plain and simple Änderungsbescheid.


Cridi

1 Grad kälter auf 3 Monate und dokumentieren.. erkläre das Mal einen nicht deutschen mit einer Heizung, die nur 1-5 kennen^^ und wo die Temperatur messen? Über der Heizung oder im Gang an der kalten Wohnungstüre, wo es zieht? Und reicht dafür ein billig Thermometer oder muss es ein digital geeichtes für 200 Euro sein? Oder kommt alle 2 Wochen ein Jobcenter Mitarbeiter und prüft das auf Richtigkeit? Fragen über fragen

justine1992

Zitat von: Cridi am 16. Juli 2022, 11:25:54Fragen über fragen
z.B.: erst Pulli anziehen, dann Heizung anmachen
Oder: Heizung nie anmachen, wenn Beine oder Arme nackt oder Füße ohne Wolle
Es geht nicht um 1° oder 0,8°. Sondern um den Unterschied, um das Bewusstsein.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Cridi

Zitat von: justine1992 am 16. Juli 2022, 11:30:47
Zitat von: Cridi am 16. Juli 2022, 11:25:54Fragen über fragen
z.B.: erst Pulli anziehen, dann Heizung anmachen
Oder: Heizung nie anmachen, wenn Beine oder Arme nackt oder Füße ohne Wolle
Es geht nicht um 1° oder 0,8°. Sondern um den Unterschied, um das Bewusstsein.

Wo im Gesetz steht das? Ich mache nichts kostenlos oder was man mit nicht vorschreibt. Ich lasse mir nicht vorschreiben, dass ich 2 Socken anziehen soll, weil es kein Gas mehr gibt

justine1992

Zitat von: Cridi am 16. Juli 2022, 11:25:54erkläre das Mal einen nicht deutschen mit einer Heizung, die nur 1-5 kennen^^ und wo die Temperatur messen? Über der Heizung oder im Gang an der kalten Wohnungstüre, wo es zieht? Und reicht dafür ein billig Thermometer oder muss es ein digital geeichtes für 200 Euro sein? Oder kommt alle 2 Wochen ein Jobcenter Mitarbeiter und prüft das auf Richtigkeit?
Hierauf war das eine Antwort. Nicht darauf, dass/ob es eine gesetzliche Pflicht gibt, vernünftig zu sein.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.