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Jobcenter verlangt Bestätigung von Umgang von Umgangspfleger

Begonnen von djfeedback, 14. Juli 2022, 17:37:43

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djfeedback

Hallo,

folgende Situation liegt bei mir vor: mein Kind ist regelmäßig bei mir und pflegt Umgang. Sein Lebensmittelspunkt ist bei seiner Mutter. Umgänge sind alle zwei Wochen für vier Tage und hälftig die Ferien.

Mir scheint als will der Sachbearbeiter nun weiter die Bewilligung von temporärer Bedarfsgemeinschaft hinauszögern. Es wird verlangt dass der Umgangspfleger hier die Umgänge im Rahmen der Anträge zusätzlich bestätigt. Jedoch weiß das Jobcenter dass eine durch mich selbst familengerichtlich beantragte Umgangspflegschaft existiert nur weil ich diese ein einziges mal gegenüber dem Jobcenter erwähnte.

Mit welchem Recht verlangt das Jobcenter nun eine solche Bestätigung wenn die Unterschriften der Kindeseltern ausreichen müsste? Die Umgangspflegschaft und die Gründe warum diese die Kommunikation zwischen den Eltern koordiniert ist doch reine Privatsache. Wie ist die Rechtslage? Wäre morgen durch mich die Umgangspflegschaft aufgehoben, was ich ja selbst bestimmen könnte beim Familiengericht, wäre die Bestätigung des Umgangspflegers ja auch obsolet und die Kindeseltern einzige Ansprechpartner zu einem solchen Antrag beim Jobcenter.

Fettnäpfchen

djfeedback

Genau diese Frage
Zitat von: djfeedback am 14. Juli 2022, 17:37:43Mit welchem Recht verlangt das Jobcenter nun eine solche Bestätigung wenn die Unterschriften der Kindeseltern ausreichen müsste?
stellst du schriftlich dem SB und erwähnst auch § 15 SGB 1!

MfG FN
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