ALG 1 auf 30% gekürzt - ist das zulässig ?

Begonnen von McDuck, 27. Juli 2022, 12:21:41

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McDuck

Hallo und guten Tag !

Mein Bruder hat gerade viel um die Ohren, deswegen frage ich hier für ihn, weil es doch ziemlich existenziell ist !

Vorgeschichte :
Die Frau meines Bruders hatte vor einigen Monaten einen Schlaganfall. Nach 6 Monaten in der Reha ist sie nun wieder zu Hause und muss 24/7 betreut werden. Da der Chef meines Bruders weder Teilzeit noch Home-Office wollte, wurde meinem Bruder gekündigt (er hat also NICHT selbst gekündigt).

Daraufhin stellte mein Bruder einen Antrag auf ALG1. Das Amt sagte ihm, ALG1 bekommt er nur, wenn er mindestens 15 Stunden pro Monat dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Den 15 Stunden stimmte mein Bruder dann zu.

Jetzt bekam er einen Brief vom Amt in dem ihm mitgeteilt wird, das er statt 60% nur 30% vom letzten Lohn bekommt, da er nur 15 Stunden zur Verfügung steht und nicht mehr (er hatte sich wohl dahingehend so geäussert, das mehr als 15 Stunden nicht möglich sind).

Damit muss er mit 320 Euro im Monat auskommen (plus das Geld für die Pflegestufe seiner Frau, die noch in Arbeit ist und wohl bei Stufe 3 oder 4 liegen wird).

Die Frage ist also, ist diese Kürzung auf 30% so korrekt oder lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten ?

Gruß

Euer McDuck

Sophiagirl

Moin,

nein bei Alg 1 geht es nach Anzahl der Stunden. Hier soweit ich das mal machen musste, muss man dann Antrag auf ergänzendes Hartz 4 stellen.

Liebe Grüße

BigMama

Die Anspruchshöhe des Alg I richtet sich nach der Stundenzahl, die man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

McDuck

Dann vielen Dank euch Beiden für die Antwort. So wird es also auf dieses unterstützende Hartz 4 hinauslaufen.

Gruß

McDuck