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Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert

Begonnen von FFMYEAH, 25. Juli 2022, 06:49:27

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FFMYEAH

Hallo, bei Neuantrag nach Umzug wird jetzt ein Einstellungsbescheid gefordert. Die kommen aber dort in Niedersachsen nicht im Gang und so lange liegt das hier fest und wird auch nicht vorläufig (obwohl ich 4 Jahre in Bezug war!!) bewilligt! Es sind jetzt über sechs Wochen nach meinem Umzug vergangen. Sommerpause?

PetraL

Zitat von: FFMYEAH am 25. Juli 2022, 06:49:27Hallo, bei Neuantrag nach Umzug wird jetzt ein Einstellungsbescheid gefordert. Die kommen aber dort in Niedersachsen nicht im Gang und so lange liegt das hier fest und wird auch nicht vorläufig (obwohl ich 4 Jahre in Bezug war!!) bewilligt! Es sind jetzt über sechs Wochen nach meinem Umzug vergangen. Sommerpause?
Hattest du einen "Antrag auf vorläufige Bewilligung" gestellt?
Um Himmels Willen, 6 Wochen! - Wovon lebst du denn?
Mir fehlen die Worte ...  :sad:  :no:

FFMYEAH

#2
Ich lebe als ehemals selbstständiger Freelancer im IT Bereich vom Schonvermögen, siehe mein Beitrag dazu. Trotzdem ist es unangenehm wenn immer mehr Zeit vergeht und sich irgendwie nichts bewegt. Einen Termin dort auf dem Landratsamt 40 km Luftlinie kann ich persönlich aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen und bin mittlerweile auch nicht mehr krankenversichert. Beratungsstellen und auch einen Anwalt hatte ich per E-Mail Anfang letzter Woche kontaktiert und warte auf eine Antwort. Mal bis Mitte der Woche abwarten, auch wenn Schonvermögen im fünfstelligen Bereich die Nerven beruhigt. Aber das ist ja eigentlich die Altersrücklage!!! Im Kopf habe ich die zwei Monate schon mal mit dem Bonus auf 2000 € pauschal künftigen Geldeingang - die haben Schulden bei mir - verrechnet, aber der fehlende Schutz über die AOK beunruhigt schon etwas!

>> ist ein Einstellungsbescheid überhaupt rechtens? Einen Vorschuss 500 € und Klärung mit der AOK hatte ich formlos per E-Mail beantragt. Es ist erleichterter Zugang und ich war ja schon mal Mitglied in dem >> Verein, also warum jetzt alles auf die Spitze treiben und den Kandidaten penibel zu durchleuchten...!!

Yavanna

Ist eines der beiden Jobcenter, oder beide, eine Optionskommune? Dann kann man nämlich den anderen Bezug nicht im Programm sehen und es soll eine Doppelzahlung vermieden werden.

Kopfbahnhof

Zitat von: FFMYEAH am 25. Juli 2022, 06:49:27bei Neuantrag nach Umzug wird jetzt ein Einstellungsbescheid gefordert
Es gibt keinen Einstellungsbescheid.
Das neue JC muss deinen Antrag auch so Bearbeiten.

Diese Forderung ist Nonsens.
Zitat von: Yavanna am 26. Juli 2022, 15:49:11Dann kann man nämlich den anderen Bezug nicht im Programm sehen
Ist völlig Egal, alles dazu steht im Neuantrag drin.

Leeres Portemonnaie

Es gibt einen Einstellungsbescheid.
(Sonst wird befürchtet, man kassiert an zwei Stellen. Und wie soll das dann das jeweils andere JC merken?)
Außerdem muss der LE was in den Akten haben, warum kein Geld mehr gezahlt wird, meist ist ja Umzug nicht gleichzeitig Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Kopfbahnhof

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 26. Juli 2022, 18:10:39Es gibt einen Einstellungsbescheid.
Wenn dann machen manche JC Freiwillig einen die meisten, stellen keinen aus.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 26. Juli 2022, 18:10:39wie soll das dann das jeweils andere JC merken?
Keine Sorge die merken das schon.

Fakt ist man hat keinerlei Anspruch auf diesen "sogenannten" Einstellungsbescheid.

Habe auch schon im laufendem BWZ das JC gewechselt und es gab keinen und hat auch keiner verlangt.

Diese Forderung vom JC ist eher wohl eine Verzögerungstaktik, wozu auch immer.

Yavanna

Wartet doch, was derTE dazu schreibt.
Ob der BWZ abgelaufen ist, steht nirgends. Auch die Frage Optionskommune wurde noch nicht beantwortet.

Fakt ist, dass es theoretisch möglich ist, bei mehreren Optionskommunen gleichzeitig zu kassieren,  da die Systeme nicht deutschlandweit verbunden sind.

Kopfbahnhof

Ist alles völlig Unwichtig, es gibt eben nun mal schlicht keine Einstellungsbescheide.

Anmelden bei mehreren JC'n ist auch nicht möglich, zumindest fliegt es in kürzester Zeit auf.

Wenn dann bräuchte man dazu schon mehrere Identitäten.

Leeres Portemonnaie

Ok, dann gibt es keinen Einstellungsbescheid, ich hatte jedenfalls einen nach meinem Umzug.  :weisnich:

Was mich wundert: Über den vieldiskutierten Bonus wird ein Bescheid erwartet, obwohl es reichen würde, wenn das Geld da wäre, aber wenn keine Leistung mehr kommt, will niemand  ein Schreiben dazu.  :scratch: 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Yavanna

Wenn ein laufender BWZ abgebrochen wird, gibt es einen Aufhebungsbescheid.

Passiert der Umzug zum Ende eines BWZs kann mann als Nachweis den Bewilligungsbescheid einreichen.  Zumindest den gEs gibt es zum Ablauf eines BWZ ein Beendigungsschreiben, das zur WBA Stellung auffordert, egal was hier manche als persönliche Erfahrung schreiben.
Bei Optionskommunen kann das anders sein. Ich kenne es aus meiner Stadt z.b. beim SGB XII allerdings genauso,  dass der LE zum Ablauf informiert wird.

Scheint aber nicht so wichtig zu sein,  da der TE online war, ohne sich zu äußern...

FFMYEAH

Es sind beides Optionskommunen. Ich hatte mich noch gar nicht in Niedersachsen abgemeldet — da wusste der neue Sachbearbeiter in Hessen aber schon Bescheid. Also müssen Sie das im System irgendwie erkennen. Und aufgrund der Information wurde ich soweit bekannt in Niedersachsen dann gleich abgemeldet. Das wollte ich erst nach dem Umzug erledigen! Die müssen also irgendeine Mitteilung aus Hessen bekommen haben! Jetzt bin ich seit Einzug am 1. Juni in der Schwebe und auch nicht mehr krankenversichert. Musste eine ärztliche Behandlung beim Kardiologen (bin seit vier Jahren dort in Behandlung und hatte einige Operationen hinter mir!) gegen ärztlichen Rat abbrechen und habe auch den entsprechenden Arztbrief dem Sachbearbeiter gemailt.
Von Dringlichkeit ist dort nichts zu erkennen, ohne die Sozialversicherungsnummer, Kontoauszüge von sechs Monaten (ich habe nur für drei Monate eingereicht!), die Vermieterbescheinigung (möchte aber keinen Kontakt Vermieter mit dem Amt!) und den Einstellungsbescheid möchte er den Antrag nicht durchwinken. Ich habe ja Rücklagen aber krankenversichert bin ich nicht und das kann schiefgehen. Meine neue Fachärztin wollte mich eigentlich nicht so einfach gehen lassen, aber als Privatpatient wollte ich mich nicht behandeln lassen auch wenn man das natürlich alles rückwirkend wieder über die AOK machen kann. Das ist doch alles kaum zu glauben, ich war vorher über Jahre in Bezug weil ich noch 2 Stunden am Tag arbeiten kann und nicht in die Frühverrentung gehen kann. Und was machen die jetzt für eine Kiste auf und ein Theater. Und das auch noch bei der Umstellung auf Bürgergeld und im erleichterten Zugang!!

Kopfbahnhof

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 26. Juli 2022, 20:59:09Über den vieldiskutierten Bonus wird ein Bescheid erwartet,
Also von mir nicht, gab hier auch keinen, war auch schon bei den 100 € so.
Mit ist es recht so, spart Papier die jC Verschwenden davon eh viel zu viel.
Zitat von: Yavanna am 26. Juli 2022, 23:38:14gibt es einen Aufhebungsbescheid.
Bei mir gab es da keinen und wollte auch keiner haben. (Umzug von JC zu einer Optionskommune)

Zitat von: FFMYEAH am 27. Juli 2022, 08:05:11Jetzt bin ich seit Einzug am 1. Juni in der Schwebe
Dann noch mal klar und ganz deutlich, auf ins JC und richtig auf den Tisch hauen.
Bringt es nichts, sofort zum SG mit deinem Fall.

Auszüge aus 3 Monaten reichen, mehr muss vom JC Begründet werden.
Vermieterbescheinigung ist völlig überflüssig, wenn alles dazu im MV drin steht.
Zitat von: FFMYEAH am 27. Juli 2022, 08:05:11wenn man das natürlich alles rückwirkend wieder über die AOK machen kann
Damit wäre ich sehr Vorsichtig und würde so etwas nicht machen.
Zitat von: FFMYEAH am 27. Juli 2022, 08:05:11ich war vorher über Jahre in Bezug weil ich noch 2 Stunden am Tag arbeiten kann
??

Wenn das so Abgelaufen ist wie Geschildert, ohne Zeitverschwendung zum SG.

PetraL

Zitat von: FFMYEAH am 27. Juli 2022, 08:05:11Das ist doch alles kaum zu glauben, ich war vorher über Jahre in Bezug weil ich noch 2 Stunden am Tag arbeiten kann und nicht in die Frühverrentung gehen kann. Und was machen die jetzt für eine Kiste auf und ein Theater. Und das auch noch bei der Umstellung auf Bürgergeld und im erleichterten Zugang!!
Zitat von: Kopfbahnhof am 27. Juli 2022, 16:50:57Wenn das so Abgelaufen ist wie Geschildert, ohne Zeitverschwendung zum SG.
Ja, würde ich auch sagen. Unbedingt schnellstens zum zuständigen Sozialgericht und "Einstweiligen Rechtsschutz" beantragen (auch "Eilverfahren" oder "Einstweilige Anordnung"). Ich glaube, dazu gibt es auch hier im Forum einige Tipps.

Und ja, es ist kaum zu glauben, aber nach meinen persönlichen Erfahrungen und allem, was ich hier so  mitbekomme, durchaus "Standard" in vielen (den meisten?) Jobcentern. Der Amtsschimmel wiehert fröhlich  vor sich hin, während er die maximal zulässige/mögliche Zeit "aussitzt" und den Hilfsbedürftigen sozusagen am ausgestreckten Arm (bzw. Huf  :zwinker: ) verhungern lässt ...

Ginsu

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§ 65 Grenzen der Mitwirkung
(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

1.    .....

2.    .....

3.    der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

Zudem kann man dir nicht zum Vorwurf machen, das andere Stellen mit der Arbeit nicht nachkommen.
Was du nicht hast, kannst du nicht vorlegen
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht