Hartz IV Rückzahlung

Begonnen von Alexander08, 28. Juli 2022, 18:12:46

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Alexander08

Hallo,

ich habe folgende Frage. Ich war längere Zeit arbeitslos. Meine Frau hat gearbeitet und tut das auch noch immer. Da das Geld nicht reichte haben wir ergänzend Hartz IV beantragen müssen. Da ich jetzt einen Job habe endete der Hartz IV-Bezug diesen Monat. Da ja das Zuflussprinzip zählt frage ich mich ob ich Hartz IV für Juli zurückzahlen muß wenn das Gehalt,  meiner Frau noch Ende Juli auf unserem Konto ist. Das Gehalt  meiner Frau war ja im Regelsatz immer mit drin. Mein Gehalt kommt definitiv erst im August, das ist also nicht zu berücksichtigen. Ich hiffe das war einigermaßen verständlich.

Mit freundlciehn Grüßen

Alexander

Yavanna

Wenn alles wie immer war, ist auch nichts zurück zu zahlen.

Hary

Das Einkommen deiner Frau ist ja bereits berücksichtigt. Entscheidend ist nun wann deine Zahlung eintrifft. Wenn diese noch im Juli eintrifft, dann wäre dieses neue Einkommen für die Juli Zahlung anzurechnen. Wenn es im August kommt, dann wird es erst dort angerechnet.

Dieses Zuflussprinzip ist in der Praxis dämlich, da man so in der Praxis im Grunde ein Problem hat. Beispiel du bekommst Anfang Juli die Zahlung vom Jobcenter und die erste Lohnzahlung für Juli findet am Ende Juli statt. Dann musst du von diesem Lohn quasi die im Voraus gezahlte Leistung zum Teil oder ganz erstatten, bekommst für August keine oder eine geringe Leistung und musst gleichzeitig von der Lohnzahlung noch den August irgendwie bestreiten. Das führt dann nur zu Ratenzahlungen und Ärger. Daher solltest du offen mit dem Arbeitgeber sprechen das er deine erste Lohnzahlung taktisch sinnvoll zahlt und du im Gegenzug die Füße still hältst wenn diese einige Tage später bei dir ankommt.