Trinkgeld ist kein Einkommen

Begonnen von Meph1977, 29. Juli 2022, 14:04:43

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Meph1977

ZitatTrinkgeld kann sich bei der Berechnung des Arbeitslosengelds (ALG) II auf die Leistungshöhe grundsätzlich nur dann mindernd auswirken, wenn es zehn Prozent des Regelbedarfs übersteigt. Dies hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden (Urt. v. 13.07.2022, Az. B 7/14 AS 75/20 R).

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bsg-b714as7520r-trinkgeld-kann-algii-mindern-kein-einkommen/
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Yavanna

Lol, 45 Euro Trinkgeld habe ich früher teilweise an einem Abend gemacht. Wer will das denn kontrollieren?