Jobcenter will 4 Jahre rückwirkend Nebenkostenabrechnung

Begonnen von Hase, 02. August 2022, 09:46:51

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Hase

Guten Tag allerseits ich grüße euch
Wie im Betreff schon steht, möchte das Jobcenter die Nebenkostenabrechnungen der letzten 4 Jahre.

Ich erhalte seid Mitte 2018 ALG II.
Letzte Woche habe ich einen WBA gestellt und da ist der Dame vom Jobcenter auf einmal aufgefallen dass ich bisher keine Nebenkostenabrechnungen eingereicht habe. Zur Folge wurde der WBA abgelehnt, die komplette Leistung einbehalten, mit der Aufforderung die  Abrechnungen der letzten Jahre einzureichen. Diese Abrechnungen waren zuvor nie ein Thema somit wusste ich bis letzter Woche nicht einmal dass diese eingereicht werden sollen. Obwohl ich insgesamt 3 Weiterbewilligungsanträge  gestellt habe, diese Sie problemlos bewilligt hat, ist der Dame einmal eingefallen dass ich keine Nebenkostenabrechnungen eingereicht habe und hat somit meinen WBA nicht bewilligt so dass ich jetzt keine Unterstützung erhalte. Weder Miete noch zur Verpflegung. Ich solle jetzt erstmal Abrechnungen der letzten 4 Jahre einreichen ansonsten wird mein WBA nicht bewilligt. Es könnte ja sein dass ich Guthaben hatte. Somit würde Sie es mir gleich anrechnen und von meinem Satz abziehen. Ich Frage mich ob das geht und was ich jetzt machen soll. Mittlerweile weiss ich dass Nebenkosten von Gas/Wasser/Heizung im Falle eines Guthabens an das Jobcenter zurück zu führen sind. Jedoch Frage ich mich ob das überhaupt geht, was die Dame hier verlangt. Am Telefon erklärte Sie mir die Situation mit der Aussage dass, ich es versäumt hätte die Abrechnungen einzureichen. Daraufhin habe ich gesagt, gute Frau woher soll ich das denn wissen und, haben nicht Sie da etwas versäumt? Darauf folgend sagte sie, ganz kurz und schmerzlos, auf diesem Niveau möchte sie sich hier nicht unterhalten. Ich sagte, wie bitte? Was soll das den jetzt?
Niveau? Ich habe doch nichts schlimmes geäußert außer dass sie hier vllt. eine Mitschuld tragen? Ja, sie braucht die Abrechnungen ansonsten wird hier gar nix bewilligt. Mein Problem ist,


1. Ich habe in den ersten 2 Jahren keine Abrechnungen von meinem "seriösen" Vermieter erhalten.

2. Frage ich mich gerade ob das so wirklich geht? Sie sagte, ich hätte das Einreichen der Abrechnungen versäumt. Aber 1. habe ich dieses ganze Hartz4 -System bis heute nicht gerafft und 2. hat nicht Sie hier iwas versäumt?
Ich meine, 3x hat Sie bewilligt und jetzt ist ihr das mal aufgefallen?

Bitte hilf mir jemand und sage mir was ich tun kann oder soll? Ich kann keine Nebenkostenabrechnung von 2018 herzaubern. Mein Vermieter hat die Wohnung letztes Jahr an einen Investor verkauft und ist ausgewandert. Ich sehe diesen nie wieder.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich habe vermehrt über eine Verjährung gelesen aber ganz sicher bin ich mir da nicht. Das Beste ist, ich habe nicht einmal irgendwelche Rücklagen die ich benutzen kann um die Miete selbst zu bezahlen.

Ich bedanke mich für jede Antwort und schätze ihre Zeit dafür. Gruß Nico

Bitte entschuldigen Sie für den langen Text, Fehler und Wiederholungen.

OLD-MAN

Als erstes muss ich dir mitteilen, das du - UNAUFGEFORDERT - jede Veränderung dem JC mitzuteilen hast und dazu gehört auch die Nebenkostenabrechnung (NKA).

Wenn du keine NKA erhalten hast, wie hast du die Nebenkosten dann abgerechnet, bzw. ws hast du bezahlt (A-Konto).

Auch und gerade bei der käuflichen Übernehme durch einen Investor, wird dieser sicherlich auch die NKA´s abrechnen.

Also, ...Butter bei die Fische ..., was ist mit den fehlenden NKA´s?

Sophiagirl

Moin,

ich kann nur sagen, dass nicht alle Vermieter eine machen, ich habe bei einem VM auch 3 Jahre keine bekommen. Was man nicht hat kann man nicht bringen, würde mitteilen das es keine gab und fertig.

Alina81

@Sylvergirl

Mit meinem Vermieter habe ich Jahr für Jahr Probleme, wenn es um das Thema BKA geht. Da es auch bereits Vormieter gab, war ich echt verwundert, als ich zum ersten Mal nach der BKA gefragt hatte und er mich daraufhin fragte, wo er die denn herbekommen könne. Kein Scherz.

Das erste Schriftstück, was ich dann von ihm bekam, war einfach nur ein Auszug der Hausverwaltung, die zwar auch die für mich relevanten Daten enthielt, das aber in erster Linie nur für meinen Vermieter bestimmt war und wo zum Beispiel auch sein Vermögensbericht mit enthalten ist und wo ich Aktiva und Passiva wie z.B. Guthaben auf 2 Konten und verschiedene Forderungen gegen den Mieter einsehen kann. Also Daten, die gar nicht für mein Auge bestimmt sind.

Da mein Vermieter leider auch nicht dazu lernt, gab es dieses Jahr sogar noch etwas Besseres: Einfach nur ein Blatt namens "Anlage zur Jahresabrechnung", als Bescheinigung für meinen Vermieter, zur Vorlage beim Finanzamt,dass folgende steuerbegünstigte Aufwendungen enthalten sind: Fußweg/Hofreinigung, Gartenpflege, Hausmeister und Treppenhausreinigung. Mehr Posten standen auf dem Blatt nicht mit drauf.

Also musste ich einmal mehr meinem Vermieter hinterherrennen.

Und da ich von ihm auch nicht mehr als das oben Beschriebene bekomme und das Jobcenter dies bei der erstmaligen Einreichung abgelehnt hatte und eine richtige BKA verlangt hatte, muss ich das schon seit Jahren so machen:

Ich warte bis das JC wegen der BKA nachfragt. Dann rufe ich beim Vermieter an. Der ruft bei der Hausverwaltung an und lässt sich das oben genannte Exemplar schicken und wirft mir dieses in den Briefkasten. Mein Vermieter wohnt nur ein paar Straßen weiter.

Dann entnehme ich diesem Schreiben die für mich relevanten Posten und Zahlen, fertige daraus eine vernünftige BKA an und schicke diese meinem Vermieter zur Sichtung/Kontrolle und mit der Bitte mir diese unterschrieben wieder in den Briefkasten zu werfen, damit ich diese beim Jobcenter einreichen kann. Sonst würde das mit ihm vermutlich gar nichts werden.

Was für ein Akt Jahr für Jahr. :grins: