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Zahlt das Jobcenter nach einen ungenehmigten Umzug, höhere Heizkosten ?

Begonnen von MarcoAno, 01. August 2022, 20:23:31

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MarcoAno

Guten Abend,

kurz zu mir, ich bin 28 Jahre alt und bekomme Hartz 4 und leide momentan unter Depressionen und Sozialphobie, ich befinde mich in Therapie und nehme täglich 3 Tabletten zu mir.

Ich hole für meine Frage länger aus, um es besser erklären zu können.

Es geht um die erhöhten Gaspreise und die Frage, ob das Jobcenter mir diese überhaupt zahlen wird, wenn meine Warmmiete teurer wird.

Ich bin 2020 aus meiner alten Wohnung aufgrund extrem lauter Nachbarn über mir ohne Genehmigung umgezogen.

Das ist auch der Punkt für meine Frage, da der Umzug wie geschrieben ungenehmigt war. Ich hatte damals einen Antrag gestellt, zur Genehmigung des Umzugs aufgrund großer psychischer Belastung durch meine ehemaligen Nachbarn und hatte sogar ein Attest von meinem Psychiater bekommen. Aber dieser wurde abgelehnt, da kein notwendiger Umzugsgrund laut dem Jobcenter Mitarbeiter bestand.

Der Vermieter hatte mir schon 4 Wochen Zeit gegeben und ich hatte die Sorge, dass er sich dann doch für ein anderen entscheiden würde, wenn ich ihm dann gesagt hätte, dass der Antrag abgelehnt wurde. Und der Widerspruch sich Wochen hinziehen kann, deswegen habe ich den Mietvertrag ungenehmigt unterschrieben und kein Widerspruch eingelegt.

Ich konnte dann nur durch meiner Mutter die Umzugskosten, Doppelmiete und Kaution bezahlen und zahle ihr bis heute monatlich was zurück.

So damals wurde mir Gespräch gesagt meine Mutter war dabei, da ich ohne Genehmigung umziehe, wird mir nur noch die alte Miete und Heizkosten gezahlt und alles was darüber ist, muss ich selber bezahlen.

Die alte Miete betrug 340 Euro ohne Heizkosten und die Heizkosten kosteten 50 Euro, das hat das Jobcenter auch voll übernommen.

Die neue Miete beträgt jetzt 400 Euro mit Heizkosten, das Jobcenter zahlt 390 Euro und 10 Euro muss ich selber von meinen Hartz 4 Satz dazu zahlen.

Ich wohne in NRW Wuppertal und eigentlich laut Internet zahlt das Jobcenter für 1 Person 413,50 Euro ohne Heizkosten.

Lange Rede bis hier her, jetzt zu meiner Frage.

Die Warmmiete wurde seit 2020 nicht erhöht, aber durch die aktuelle Lage und die ansteigenden Gaspreise könnte es ja sein das diese bald deutlich erhöht wird (Privater Vermieter). Daher wollte ich wissen, ob diese Regelung noch gilt nach 2 Jahren, dass, wenn man ohne Genehmigung ausgezogen ist nur die alte Miete mit den alten Heizkosten gezahlt wird oder würde wegen der aktuellen Lage die Heizkosten dann doch vielleicht übernommen werden ?

Gruß

Leeres Portemonnaie

Die Miete darf nicht statisch bleiben "bis in alle Ewigkeit"  nach einem nicht genehmigten Umzug.

Die Nebenkosten würden / werden  sich vermutlich auch in der vorherigen Wohnung unter den  derzeit gegebenen Umständen erhöhen.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jobcenter-darf-mietkosten-auch-nach-ungenehmigtem-umzug-nicht-einfrieren-a-1077930.html
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fettnäpfchen

MarcoAno

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 01. August 2022, 21:41:07Die Miete darf nicht statisch bleiben "bis in alle Ewigkeit"  nach einem nicht genehmigten Umzug.
Das wäre das eine und heisst wenn die Angemessenheit in W angehoben wird muss das JC anpassen und das ohne Aufforderung.

Ansonsten müsstest du mindestens einen Monat nicht mehr im Bezug gewesen sein dann müsste das JC bis zur Angemessenheit bezahlen da allerdings braucht es einen neuen Antrag bzw. einen WBA.

Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 09.04.2014, B 14 AS 23/13 R:
Die Begrenzung der Unterkunftskosten nach einem nicht erforderlichen Umzug endet bei einer Unterbrechung des Leistungsbezugs von mindestens einem Kalendermonat. Bei Eintritt eines neuen Leistungsfalles findet die Vorschrift keine Anwendung (mehr).

Oder wenn du den Zuständigkeitsbereich deines alten JC durch den Umzug nach W verlassen hat, sprich ein neues JC wurde zuständig, dann hat das JC Mist gebaut:
Zitat- Urteil vom 01.06.2010, Az. B 4 AS 60/09 R:
Die Vorschrift  des § 22 Abs 1 Satz 2 SGB II gilt nur  im "kommunalen Bereich" des aktuell zuständigen Trägers.
Bei einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Trägers besteht hingegen Anspruch auf die dort angemessenen Unterkunftskosten.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Anett36

Falls Wuppertal kein schlüssiges konzept hat, wäre es auch nicht Rechts die KUD zu deckeln. Siehe https://www.recht-e.de/kosten-der-unterkunft-nach-umzug/

Das "BSG Urteil mit dem Aktenzeichen: B 4 AS 12/15 R Miete darf nicht statisch bleiben", hab ich nie so richtig verstanden. Was heißt das den konkret? heißt es das wenn die Richtline für die KDU des Jobcenters um 3 Euro steigen bekomme ich 3 Euro mehr?
Oder heißt es, ich bekomme nach 2 Jahren eine Mietererhöhung von 40 Euro in der neuen Wohnung und in der Alten Wohung hätte es ja auch eine Mieterhöhung gegeben rein rechnerisch von 30 €. Also bekomme ich jetzt zumindest diese 30 Euro mehr?

Fettnäpfchen

Anett36

Zitat von: Anett36 am 02. August 2022, 23:29:06Das "BSG Urteil mit dem Aktenzeichen: B 4 AS 12/15 R Miete darf nicht statisch bleiben", hab ich nie so richtig verstanden. Was heißt das den konkret? heißt es das wenn die Richtline für die KDU des Jobcenters um 3 Euro steigen bekomme ich 3 Euro mehr?
Ja genau so ist das gemeint. Nennt man auch Dynamisierung.
Und bei einem schlüssigen Konzept ist es so das es alle zwei Jahre aktualisiert werden muss.

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