Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt

Begonnen von tsumo, 03. August 2022, 16:00:45

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Ratlos

Zitat von: CCR am 26. August 2022, 13:23:50ein Antrag per TeleFax mit Unterschrift ist die beste Lösung auch bei Klagen am Gericht.
Hups da muss ich Einspruch einlegen. Ein Fax ist nur eine Kopie und gibt nicht die Unterschrift im Original weiter.
Allerdings ist ein Faxzugang sicherer zu beweisen als ein Mail ohne Empfangsbestätigung

PetraL

Zitat von: Ratlos am 26. August 2022, 13:21:31Komischerweise wurde hier bei uns das Mail als ungenügend und unwirksam eingestuft und die Originaluntrschrift verlangt.
Zitat von: CCR am 26. August 2022, 13:23:50ein Antrag per TeleFax mit Unterschrift ist die beste Lösung auch bei Klagen am Gericht.
Offenbar gibt es da regionale Unterschiede. Da bin ich aber froh, dass - wenigstens das - hier bei allen Behörden und Institutionen problemlos klappt. Fax habe ich nämlich nicht...

CCR

Beweissicherer Zugang von Anträgen und Unterlagen
© Harald Thomé / Wuppertal 8
Zeugenbeweis bei Einschmeißen in Behördenbriefkasten
Das Einwerfen des Schriftstücks oder Unterlagen mit Zeugen in den behördlichen Hausbriefkasten gilt als
,,bewiesener Zugang".
Ein solcher Zeuge sollte mitbekommen, welche Unterlagen in den Briefumschlag eingefügt
wurden und das Einwerfen sehen.

Hilfreich wäre auch ein Vermerk in den Unterlagen, aus dem sich ergibt welche
Unterlagen, wann und in welchen Briefkasten geschmissen wurden. Der Zeuge sollte möglichst nicht Leistungs␂bezieher der gleichen Bedarfsgemeinschaft sein.
Das Einschmeißen in einen gelben Briefkasten ist kein bewiesener Zugang, das filmen des Einschmeißens im
Jobcenterbriefkasten ist ebenfalls klein Beweis.

Antragstellung / Beweissicherer Zugang
Übersendung über ein De-Mail-Konto, Bürger-EGVP-Konto oder eBO - Konto
Unterlagen gelten als bewiesen versendet, wenn über ein DE-Mail Postfach, über ein Bürger-EGVP-Konto
(elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach) oder über das ab dem 1.1.2022 eingeführte eBO (elektronische
Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) in der Versandoption ,,absenderbestätigt" versendet wurden.

5. Möglichkeit:
Nutzung des Onlineportals Jobcenter.digital und andere Portale wie NWdigital
Dokumente und Anträge die über das Portal Jobcenter.digital eingereicht werden sind beweisbar. Daher ist die
Benutzung bei digitalen Zugängen durchaus zu empfehlen. Das JC Heppenheim als Optionsjobcenter nutzt
NWdigital, auch dessen Nutzung ist geeignet und bietet beweissichere Zugänge