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ALG II, Übernahme der KDU - Differenz selber übernehmen?

Begonnen von frazz, 07. August 2022, 20:12:04

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frazz

Hallo,

ich bin Ü25 jahre, wohne in größeren bay. Stadt, beziehe seit längerem ALG II, wohne alleine in 2-Z-Whg, möchte umziehen in Umgebung. Allerdings ist der Wohnungsmarkt hier sehr angespannt.

Ich habe dazu schon dreimal den Jobcenter zu meinen Fragen angerufen, aber immer andere Aussagen erhalten und weiss nun nicht, was wirklich gilt.

Meine Fragen:

1. werden die KDU vom JC nur übernommen, wenn man die Whg. vorher dort zur Erlaubniss vorgelegt hat? Kann der JC die KDU ablehnen, wenn man vorher nicht gefragt hat?

2. Ginge folgendes: wenn die neue Wohnung knapp über (bewilligten)50m², bzw. etwas über der vom JC gewäherten KDU liegt, und man dennoch umzieht, ist es so, dass der JC die angemessenen Nebenkosten für 50m², bzw. die angemessene KDU übernimmt und man dann selber die Differenz bezahlt?
3. werden die Nebenkosten, wenn diese zu hoch sind, auch nur anteilig übernommen, den Rest muss man selber bezahlen?
ich danke für die Antworten. :smile:

Fettnäpfchen

frazz

Am besten liest du dir mal den Ratgeber Umzug durch.

Zitat von: frazz am 07. August 2022, 20:12:041. werden die KDU vom JC nur übernommen, wenn man die Whg. vorher dort zur Erlaubniss vorgelegt hat? Kann der JC die KDU ablehnen, wenn man vorher nicht gefragtwenn du was vom JC willst dasnn beantragt man schriftlich, Fragen und Telefonieren ist ein NOGO hat?
Jein
wenn du in den Zuständigkeitsbereich eines neuen JC ziehst und Unterstützung durch das JC brauchst wird nur eine Whg anerkannt die innerhalb der Angemessenheit liegt. Das neue JC zahlt also nur bis zu dieser Grenze und NK/BK Abrechnungen am Jahresabschluss werden nicht übernommen.
Ziehst du innerhalb deines JC ohne Genehmigung um dann bekommst du nur die KdUH die du für die alte Whg. bekommen hast. BK/NK wie oben beschrieben.

Zitat von: frazz am 07. August 2022, 20:12:042. Ginge folgendes: wenn die neue Wohnung knapp über (bewilligten)50m², bzw. etwas über der vom JC gewäherten KDU liegt, und man dennoch umzieht, ist es so, dass der JC die angemessenen Nebenkosten für 50m², bzw. die angemessene KDU übernimmt und man dann selber die Differenz bezahlt?
Ja das geht. Bei den BK/NK wieder wie oben beschrieben.
Übrigens sind die qm erst relevant wenn die Miete höher als zulässig ist.

MfG FN
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jens123

Für die neue Wohnung sollte man beim (neu) zuständigen Jobcenter eine Angemessenheitsbescheinigung einholen. Eine Genehmigung braucht man für einen Umzug selbst nicht. Falls man im Zuständigkeitsbereich des alten JC umzieht, sind die zukünftigen KdU faktisch in Höhe der alten KdU gedeckelt. Mehr wird nicht gezahlt.

Hier kannst du nachsehen, ob dein gewählter Ort aufgeführt ist und was dort an KdU in etwa angemessen ist:
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

Ohne Angemessenheitsbescheinigung des JC sollte man den Mietvertrag jedenfalls lieber nicht unterschreiben. Die zukünftigen Kosten können eine böse Falle werden.

frazz

Erstmal danke für die Antworten. Ja, ich werde mal ans JC schreiben.
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. August 2022, 15:04:04Ziehst du innerhalb deines JC ohne Genehmigung um dann bekommst du nur die KdUH die du für die alte Whg. bekommen hast. BK/NK wie oben beschrieben.

ich ziehe innerhalb meines JC um.
Heosst das, dass ohne vorherige Genemigung die NK/BK Abrechnungen am Jahresabschluss nicht übernommen werden, wenn man Pech hat?
Oder werden die NK/BK evtl. nur bis z.B. 50m² übernommen? Und man muss den Rest der NK/BK selber übernehmen? :weisnich:

Das Problem ist, dass 1. die Bestätigung des JC ewig braucht, da ist die Whng. schon anderweitig vergeben. 2. Im Rahmen des JC hier bekommt man kaum Wohnungen.
danke

Fettnäpfchen

frazz

Zitat von: frazz am 08. August 2022, 22:19:28ich ziehe innerhalb meines JC um.
Heosst das, dass ohne vorherige Genemigung die NK/BK Abrechnungen am Jahresabschluss nicht übernommen werden, wenn man Pech hat?
Oder werden die NK/BK evtl. nur bis z.B. 50m² übernommen? Und man muss den Rest der NK/BK selber übernehmen? :weisnich:
Genau das heisst keine Übernahme der BK/NK Abrechnung wenn du ohne Zusicherung das die Whg. angemessen ist und du ohne Genehmigung durch das JC umziehst. Das ist gesetzl. so geregelt und Pech ist das falsche Wort.
Das mit den qm ist auch so wie von dir geschrieben allerdings nur bei Umzug in einen neuen Zuständigkeitsbereich und ohne Zusicherung das die Whg. angemessen ist.

Zitat von: frazz am 08. August 2022, 22:19:28Das Problem ist, dass 1. die Bestätigung des JC ewig braucht, da ist die Whng. schon anderweitig vergeben.
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

Zitat von: jens123 am 08. August 2022, 18:58:36Falls man im Zuständigkeitsbereich des alten JC umzieht, sind die zukünftigen KdU faktisch in Höhe der alten KdU gedeckelt. Mehr wird nicht gezahlt.
Das ist sehr ungenau und trifft, so wie ich das Gelesene verstehe, nicht zu.

MfG FN
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