Elternzeit beim jc trotzdem einladung

Begonnen von Sophiagirl, 07. August 2022, 22:59:20

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Fettnäpfchen

Sylvergirl

Zitat von: Sylvergirl am 18. August 2022, 20:51:36Sie macht nun ein psychiatrisches Gutachten und ein Internistisches, ich solle mich dennoch krankschreiben lassen, weil sie trotz der Anträge angeblich mich vermitteln müsste, bis sie durch sind.
Solange die Erwerbsfähigkeit nicht geklärt ist steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung!
Was sagten die Beistände DAZU?

Zitat von: Sylvergirl am 18. August 2022, 20:51:36Fahrtkosten mit dem taxi währen auch kein Problem, da bin ich nun mal gespannt.
Hat die Leistungsabteilung zu entscheiden und wird sicher nicht übernommen. Hast du das schriftlich bekommen, sicher nicht.
Und dann so ein Kommentar von so:
Zitat von: Sylvergirl am 18. August 2022, 20:51:36Die dame sagte nur die Kommunikation zwischen ihr und der Leistungs-Abteilung ist quasi nicht vorhanden. Mit der dame haben alle nur Stress inkl. Die im jc selbst. Dies hat sie unter Beiständen gesagt. Weil sogar 2 Leute vom sozial psychiatrischen Dienst mit dabei waren.
jemandem, der genau diesen Entscheidungsträger soooo hinstellt. Klar bekommen die Streß wenn die selber Ihre Arbeit nicht richtig machen.

Zitat von: Sylvergirl am 18. August 2022, 20:51:36Aber auch sie sagte mit Papas Pflege geht kein grusi Dings. Hängt mit der Krankenkasse zusammen. Hat da jemand Ideen?
Telefoniere mit der Kranken/Pflegekasse denn auch diese Aussage wird nicht stimmen. Was bitte hat der soziale Status mit der Pflege eines Angehörigen zu tun. Ganz im Gegenteil wird das eher begrüßt.

Ich sehe mMn wirst du nach wie vor von deinem JC ver.....cht.

und wieso dieser Gesundheitsfragebogen. Bis jetzt ist die Abgabe eines solchen freiwillig. Und dazu noch die Weiterleitung des "Gutachten" an die anfordernde Stelle.
Das kann dann praktisch jeder sein der es anfordert.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sophiagirl

Moin Fettnäpfchen,

Ich hab nun schon versucht 2 Mal zu antworten.mal sehen ob es diesmal geht.

Die beistände fanden es auch komisch, aber au würden mir 3 Ärzte geben. Neurologie, Orthopäden und Hausarzt ich Frage mich nur wer dann immer die Zeche zahlt entweder Übernachtung oder aber sehr früh ein Taxi weil die Ärzte noch in Weener Papenburg oder leer sind. Da alle 2 Wochen hin das wird teuer.gilt hier das Prinzip wer bestellt muss zahlen?

Das mit den Fahrtkosten sagte sie sei kein Problem alternativ hätte ich vorm jc 2 Stunden warten müssen wenn ich Bus gefahren wäre und dies geht psychisch derzeit eh wieder weniger erstmal wegen dem Unfall und 2 weil ich wieder viele Probleme mit meiner Psyche durch die Vergewaltigung habe er war ja Bus Fahrer und den Rest Spar ich mir gerade.nur Bus fahren geht nicht und 3 km laufen ist auch keine Option also abwarten was passiert.

Ja, wie war das mit dem Jugendamt arbeitet sie definitiv besser zusammen.kann sie ja Geld sparen.

Weiß ich nicht dass sagen 4 Job Center das die nun alle Lügen glaube ich nicht. Das geht schon seit 2016 so. Das hat was damit zu tun das die Krankenkasse dann nur bezuschusst wird so sagten alle.

Was sagt ihr überhaupt zu dem Bogen, was ich und meine beistände nicht so pralle find ich soll ihr das per E-Mail zuschicken, dann hat sie allerdings alle Daten samt Impfungen auf den Tisch, sie sagte dies geht nicht anders weil sie damit nur den Auftrag schreiben kann? Die beistände sagten auch ist ein No Go aber sie bestand darauf und wurde daraufhin das erste Mal richtig unfreundlich.

Sie sagte nur das sie dennoch schon Mal nach stellen schaut. Ich lache immer noch. Weil ich ja eh jeden Montag noch meinen kleinen sehe dann demnächst immer noch zur Therapie und papas Pflege mit 50 Stunden und meinen eigenen Einschränkungen. Ich frag mich wer sowas eh nimmt.

Liebe Grüße

Fettnäpfchen

Sylvergirl

Heute ist dein geschriebenes besonders schwer zu verstehen.
*
Das kannst du doch besser, (Netiquette )
mach über deine Antworten einfach das dazu passende Zitat, natürlich mit dem zitierten Nutzernamen, sonst ist es nicht erkennbar wem du antwortest.

Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 08:54:13nur wer dann immer die Zeche zahlt entweder Übernachtung oder aber sehr früh ein Taxi weil die Ärzte noch in Weener Papenburg oder leer sind. Da alle 2 Wochen hin das wird teuer.gilt hier das Prinzip wer bestellt muss zahlen?
Keine Ahnung was da gemeint ist.
Wenn es die AU Meldungen sind dann sicher keine Kostenübernahme vom JC.
und Übernachtungen für einen gelben Schein erst recht nicht.

Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 08:54:13Das mit den Fahrtkosten sagte sie sei kein Problem
und hast du den Antrag schon gestellt?
Wenn nicht dann mach das umgehend dann wirst du sehen ob du das Taxi bezahlt bekommst. Mich würde es mehr als wundern. Fahrtkostenerstattung gibt es nach dem BRKG > Anhang 1

Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 08:54:13Weiß ich nicht dass sagen 4 Job Center das die nun alle Lügen glaube ich nicht.
siehe ganz oben*

Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 08:54:13Was sagt ihr überhaupt zu dem Bogen,
Würde ich in der Form nicht abgeben schließlich ist das doch keine Amtsärztin oder täusche ich mich da (und habe entsprechendes gelesen aber wieder vergessen)
Zitat3.2.1 Aushändigung des Gesundheitsfragebogens, des Informationsblattes und der
Schweigepflichtentbindungen durch die Eingangszone bzw. durch das Service
Center
Besonders bei Neuk   weiterlesen
Zitat3.2.3 Aufklärung der Kundin/des Kunden über das Widerspruchsrecht gem. § 76 Abs. 2
Nr. 1 SGB X
Ärztliche Gutachten bzw. Sozial  ....
Zusätzlich ist die Information zum Widerspruchsrecht Teil der Dokumentenvorlage ,,Gesund-
heitsfragebogen".   auch lesen alles im Anhang 2
Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 08:54:13Die beistände sagten auch ist ein No Go aber sie bestand darauf und wurde daraufhin das erste Mal richtig unfreundlich.
Hier kannst du eine Beschwerde einlegen denn SB hat falsch beraten und falsch aufgeklärt und falsch informiert. > §§ 13 bis 15 SGB 1
Zeugen wären dann die Beistände!

Ein schönes WE
FN



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Sophiagirl

Moin,

Ich finde mich seit dem neuen schwer damit zu zitieren.

Ja ich meine die au Meldungen. Meine Ärzte sitzen ja alle noch weit weg und ohne Übernachtung oder ähnliches geht es bei keinem offene Sprechstunde ist bei einem zum Beispiel nur um 7 Uhr morgens. Und hier neue Ärzte nehmen keine Patienten das habe ich bereits versucht. Frühestens zum 1.1 wieder wenn überhaupt.

Ja, den hat sie mir in die Hand gedrückt. Hab ich auch per E-Mail schon hingeschickt. Da aber die Fahrtkosten aus Mai noch immer nicht geklärt sind rechne ich nicht so schnell damit. Da ging es irgendwie um 1,50 Euro für Fahrtkosten mit Auto.

Ja wegen dem anderen SGB Dings.

Nein sie ist die Vermittlung und will das komplett haben per E-Mail. Damit sie es überhaupt weiter geben darf.

Super danke schön.

Ihre EGV von heute ist ja auch der Knüller. Siehe anderer Thread.

Liebe Grüße

Und das mit dem zitieren gehe ich üben

Fettnäpfchen

Sylvergirl

Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 16:23:20Und das mit dem zitieren gehe ich üben
Ja das ist gewöhnungbedürftig.
Machmal klappt es wenn man markiert und dann unten auf das "ausgewählte zitieren" klickt, aber manchmal erscheint das "ausgewählte zitieren" nicht. Da mache ich dann bei dem zu zitierenden einen Doppelklick und dann erscheint das "ausgewählte zitieren". Entweder ich lasse das dann im Antwortfeld stehen oder ich kürze es entsprechend ein.

Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 16:23:20Und hier neue Ärzte nehmen keine Patienten das habe ich bereits versucht. Frühestens zum 1.1 wieder wenn überhaupt.
Ja so weit sind wir schon und das beim Recht auf freie Arztwahl.

Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 16:23:20Da ging es irgendwie um 1,50 Euro für Fahrtkosten mit Auto.
und da glaubst du das ein Taxi oder eine Übernachtung bezahlt wird, nicht wirklich oder

Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 16:23:20Nein sie ist die Vermittlung und will das komplett haben per E-Mail. Damit sie es überhaupt weiter geben darf.
NOCHMAL
Sie geht das einen Schei..dr..k an!
ZitatDie Kundinnen/Kunden werden gebeten, die Unterlagen zu Hause auszufüllen und zusammen
mit ggf. bereits vorhandenen medizinischen Unterlagen, die Rückschlüsse auf ihre Leistungs-
fähigkeit und Belastbarkeit erlauben, im verschlossenen Umschlag per Post an die zuständige
Dienststelle zu senden oder zum Erstgespräch bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber mit-
zubringen.
und da ist der AÄD zuständig und nicht ein SB
und wenn du es überhaupt nicht abgeben willst dann wird man zum Amtsarzt eingeladen, was dann zu deinen Mitwirkungspflichten gehört, und da kannst du es dem Amtsarzt geben. ABER NICHT in der Form und mit einem Zusatz das ein Weiterreich an Dritte untersagt wird.
Zitat3.2.3 Aufklärung der Kundin/des Kunden über das Widerspruchsrecht gem. § 76 Abs. 2
Nr. 1 SGB X
Ärztliche Gutachten bzw. Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahmen enthalten beson-
ders schutzwürdige Sozialdaten und sind von einer Übermittlung an Dritte, wie z.B. andere
Sozialleistungsträger oder sonstige Stellen im Sinne des § 35 SGB I, ausgeschlossen, wenn
die Kundin/der Kunde dieser Übermittlung ausdrücklich widerspricht. Über dieses Widerrufs-
recht müssen die Kundinnen/die Kunden schriftlich informiert werden (§ 76 Abs. 2 Nr. 1
SGB X). Diese Information erfolgt in der Regel bei der Arbeitslosmeldung/Antragstellung durch
die Aushändigung des entsprechenden Merkblattes (SGB III: "Merkblatt 1 - Merkblatt für Ar-
beitslose - Ihre Rechte - Ihre Pflichten" und ,,Merkblatt 1a - Merkblatt für Teilarbeitslose";
SGB II: ,,Merkblatt - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II/Sozialgeld").
Zusätzlich ist die Information zum Widerspruchsrecht Teil der Dokumentenvorlage ,,Gesund-
heitsfragebogen".
Die Entscheidung der Kundin/des Kunden bezüglich der Zustimmung/Ablehnung der Übermitt-
lung seiner Sozialdaten wird bei der Einschaltung des ÄD in VerBIS abgefragt. Sie ist für den
ÄD zwingend erforderlich

Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 16:23:20Ihre EGV von heute ist ja auch der Knüller. Siehe anderer Thread.
EinV gehören nicht wirklich zu meiner Materie.

MfG FN
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Sophiagirl

Moin

Ja so weit sind wir schon und das beim Recht auf freie Arztwahl.

Ja. Ist schön nur in der Praxis nicht mehr umsetzbar.

und da glaubst du das ein Taxi oder eine Übernachtung bezahlt wird, nicht wirklich oder

Wer bestellt zahlt oder wie war das noch? Sie will ja trotz Pflege meiner eigenen Pflege, dem Renten Antrag, ihren Gutachten AUs. Und dann soll ich das noch selbst zahlen?

Ich rede am Montag nochmal mit meinen Anwalt,weil in der EGV auch nur Müll steht.

Da steht drin das ich den Gesundheitsbogen unterschreiben muss.

Sorry, ist im Moment alles viel an 31.08 endet das Verfahren was nun 7 Jahre fast läuft und ich werde immer nervöser, je wie das ausgeht und nach Berechnung wäre ich ja auch vom jc weg. Oeg besonders berufliche Betroffenheit.

Belastet mich auch mein Sohn nur einmal die Woche sehen zu dürfen weil dafür bin ich ja wieder zu gefährlich. Also ja für die einen zu gut und für die anderen zu schlecht.

Fettnäpfchen

Sylvergirl

Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 17:10:25Ich rede am Montag nochmal mit meinen Anwalt,weil in der EGV auch nur Müll steht.
:sehrgut:

Wenn ein RA involviert ist dann ist das in Ordnung!

Viel Erfolg
FN
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Sophiagirl

Moin,

Ist er noch nicht. Aber ich frag ihn Mal. Mehr wegen der EGV.
Liebe Grüße

Fettnäpfchen

Sylvergirl

Zitat von: Sylvergirl am 21. August 2022, 17:15:19Ist er noch nicht. Aber ich frag ihn Mal. Mehr wegen der EGV.
Bei dir und den wechselnden aber immer wieder rechtswidrigen Vorgängen egal welchen JC bräuchtest du ein Abo für den RA .

Die EinV ist rechtswidrig das erkenne sogar ich.
Gesundheitssachen haben darin nicht zu suchen.
ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung)

MfG FN
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Sophiagirl

Moin Fettnäpfchen,

Siehst du sag ich doch dass weißt du auch. Und ich auch. Und dieses muss ist schon genial darin.

Das habe ich bei dem ra auch schon fast keine sorge.

Liebe Grüße

Primus von Quack

Ich muss mal eine Zwischenfrage stellen. Wurden in der EGV irgendwelche Sanktionen angedroht?

Wenn die Nichtbefolgung der Pflichten nichts sanktionsbewehrt ist, würde ich überlegen, wie ich vorgehe.
Zum einen kann man die EGV gefahrlos unterschreiben und hat seine Ruhe und zum anderen kann man den VA abwarten (muss ja inhaltlich genauso erfolgen wie die EGV) und dann in Ruhe Widerspruch einlegen und evtl. auch die aufschiebende Wirkung beim SG beantragen.

Zitat von: Sylvergirl am 18. August 2022, 20:51:36Sie macht nun ein psychiatrisches Gutachten und ein Internistisches, ich solle mich dennoch krankschreiben lassen, weil sie trotz der Anträge angeblich mich vermitteln müsste, bis sie durch sind. Da musste ich schmunzeln, weil es so recht keinen Sinn ergibt. Oder sie will sich selbst doppelt absichern?

Die Untersuchung durch das Gesundheitsamt verursacht immer Probleme, da selten eine korrekte Verfahrensweise vorliegt. Grundsätzlich erfolgt im Verfahren zur Feststellung der Leistungsfähigkeit bzw. Erwerbsfähigkeit im Ergebnis keine tatsächliche Begutachtung. Dem § 44a ist zu entnehmen, dass eine gutachterliche Stellungnahme erfolgt. Es erfolgt also im Ergebnis keine gleichwertige Begutachtung zum Gutachten der Rentenversicherung. Mit der Folge, dass der SB beim JC immer noch einen Ermessensspielraum hat, ob er der Einschätzung der Stellungnahme folgt. Dann handelt es sich um eine sozialmedizinische Beurteilung im Ganzen und die ist nicht getrennt unter Physisch und Psychisch. Ich würde zudem auf die Formulierungen achten. Die Gesundheitsämter stellen nicht selten Feststellung zur Arbeitsfähigkeit statt der Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann dir aber grundsätzlich das Leben erleichtern. Denn auch wenn im schlimmst anzunehmenden Fall das Gesundheitsamt dir deine volle Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit oder auch Arbeitsfähigkeit attestiert, gilt dennoch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.


Fettnäpfchen

Sylvergirl

Zitat von: Primus von Quack am 22. August 2022, 09:48:21Zum einen kann man die EGV gefahrlos unterschreiben und hat seine Ruhe und zum anderen kann man den VA abwarten (muss ja inhaltlich genauso erfolgen wie die EGV) und dann in Ruhe Widerspruch einlegen und evtl. auch die aufschiebende Wirkung beim SG beantragen.
Das wäre durchaus auch eine Möglichkeit. Hierbei würde ich aber den VA abwarten.

Zitat von: Primus von Quack am 22. August 2022, 09:48:21Die Untersuchung durch das Gesundheitsamt verursacht immer Probleme, da selten eine korrekte Verfahrensweise vorliegt.
Ich frage mich ob die überhaupt beim Gesundheitsamt arbeitet?

Das sollte mal von Dir Sylvergirl beantwortet werden. Wäre auch für den RA wichtig denn dann hat das JC ein Eigentor geschossen wenn das nicht so ist.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sophiagirl

Nabend allerseits,

Ich hatte heute Umgang, daher die späte Antwort.

Mit meinem Anwalt konnte ich heute noch nicht sprechen heute Vormittag hatte ich vergessen anzurufen, hatte da noch wichtigere Telefonate und heute Nachmittag war er nicht erreichbar.


Wer arbeitet wie beim Gesundheitsamt?
Meine Jobcenter Mitarbeiterin Schickt es dorthin weiter.so sagte sie. Das ist ja auch das was mich verwundert.sonst musste ich das immer in einen verschlossen Umschlag tun. Bei allen anderen begutachten hab ich es selbst dort abgegeben manchmal. Aber wegen Corona ginge es nur noch so.

Und nein die EGV unterschreibe ich sicher nicht. Ich lasse mich dort zu keiner Unterschrift zwingen, zumal sie die per Post nach geschickt hat. Also nein. Hätte sie mir die vor Ort gegeben, aber mit dem Wortlaut selbst dann nicht. Dann hätte ich aber auch noch verhandeln können. aber was wissen wir doch alle EGV nur mit Erwerbsfähigen Personen oder? War das nicht so Grundwissen 1x1.

Soll sie sie als va schicken, wäre dann der erste in meinem Leben.

Aber jeder Anwalt würde sich wohl darüber freuen.

Ach und ab nächsten Dienstag ist mein Hausarzt wieder da und den lasse ich mich von dem au schreiben. Die werden sich eher wundern wegen dem Renten Antrag aber gut.

Liebe Grüße

Sophiagirl

MOIN,

diese Frage steckt mit im Gesundheitsbogen,

Erkrankungen in der Familie (z.B. Tuberkulose,
Zuckerkrankheit, hoher Blutdruck,
Rheuma, Krebserkrankungen, Nerven- oder
Gemütserkrankungen, Freitod?)
Welche, bei wem?

Mein Anwalt hat morgen Zeit aber die Frage habe ich noch nie gehabt und dürfte auch eig nicht da sein oder? Zu mal auch noch bei wem. Hallo?

Was denkt ihr?

Liebe Grüße

justine1992

Das kommt darauf an, wie wichtig mir eine Diagnose ist. Wenn ich eine neue Ärztin kennen lerne, sage ich ihr so was.
Also: Was ist Dein Ziel?
Und: Nein, natürlich MUSST Du so was nicht beantworten.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.